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| BFH, 13.05.1998 - IV B 122/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Anlaß zu Mißtrauen in die Unvoreingenommenheit eines Berichterstatters sowie eines Richters - Vorliegen einer unsachlichen oder von Willkür beeinflußten Sachbehandlung der Prozessparteien
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 11.01.1995 - IV B 104/93
Auszug aus BFH, 13.05.1998 - IV B 122/97
Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabs Anlaß hat, Voreingenommenheit zu befürchten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, und vom 11. Januar 1995 IV B 104/93, BFH/NV 1995, 629).Anders verhält es sich nur, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür beruht (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. März 1997 XI B 190/96, BFH/NV 1997, 780; in BFH/NV 1995, 629, jeweils m.w.N.).
- BFH, 04.07.1985 - V B 3/85
Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag
Auszug aus BFH, 13.05.1998 - IV B 122/97
Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabs Anlaß hat, Voreingenommenheit zu befürchten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, …und vom 11. Januar 1995 IV B 104/93, BFH/NV 1995, 629). - BFH, 27.03.1997 - XI B 190/96
Auszug aus BFH, 13.05.1998 - IV B 122/97
Anders verhält es sich nur, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür beruht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. März 1997 XI B 190/96, BFH/NV 1997, 780;… in BFH/NV 1995, 629, jeweils m.w.N.). - BFH, 13.05.1998 - IV B 121/97
Auszug aus BFH, 13.05.1998 - IV B 122/97
Anmerkung: In einem Parallelverfahren (Az. IV B 121/97) ist ein im wesentlichen gleichlautender Beschluß ergangen.
- FG München, 10.03.2017 - 2 K 2216/14
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Damit hat die Berichterstatterin insbesondere der Klägerin effektiv und umfassend rechtliches Gehör gewährt und ihr dadurch ermöglicht, ggf. für eine abweichende Sachverhaltsdarstellung noch Nachweise zu erbringen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Mai 1998 IV B 122/97, BFH/NV 1998, 1500, und IV B 104/97, BFH/NV 1999, 46, …und vom 10. März 2000 I B 52/99, BFH/NV 2000, 1114; Beschlüsse des Finanzgerichts Hamburg vom 11. März 2011 3 V 15/11, juris, und vom 22. Mai 2014 3 K 207/13, juris).
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