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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.05.1968 - IV B 125.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,683
BVerwG, 03.05.1968 - IV B 125.67 (https://dejure.org/1968,683)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1968 - IV B 125.67 (https://dejure.org/1968,683)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1968 - IV B 125.67 (https://dejure.org/1968,683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Bauvorhabens auf Grund der Gefahr der Entstehung einer Splittersiedlung - Gefahr einer städtebaulichen Fehlentwicklung - Erfordernis der Genehmigung durch eine höhere Verwaltungsbehörde

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 35 BBauG.

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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer …

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1968 - IV B 125.67
    Die Annahme des Berufungsgerichts, daß bei der hier gegebenen Sachlage das Entstehen (bzw. die Erweiterung) einer Splittersiedlung in der Tat zu befürchten sei, d.h. als Vorgang der Zersiedlung des Außenbereichs die Gefahr einer städtebaulichen Fehlentwicklung begründe (vgl. dazu Urteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 25.66 - [BVerwGE 27, 137 [BVerwG 26.05.1967 - IV C 25/66] [139 f.]]), beruht im wesentlichen auf einer Würdigung der konkreten Umstände, entzieht sich der Verallgemeinerung und ist infolgedessen einer grundsätzlichen Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht nicht zugänglich.
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65

    Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang; …

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1968 - IV B 125.67
    Der erkennende Senat hat bereits mit Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 - (BVerwGE 26, 111 [BVerwG 27.01.1967 - IV C 33/65] [113])entschieden, daß auch die Erweiterung und Verfestigung einer im Außenbereich unerwünschten Splittersiedlung öffentliche Belange beeinträchtigt.
  • BVerwG, 29.09.1965 - IV B 214.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Jagdhütte bzw. Wochenendhaus …

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1968 - IV B 125.67
    Daraus ergibt sich, daß Befürwortungen eines Vorhabens, die diesen Anforderungen nicht genügen, im Genehmigungsverfahren grundsätzlich unbeachtlich sind (vgl. auch Beschluß vom 29. September 1965 - BVerwG IV B 214.65 -).
  • BVerwG, 06.12.1963 - I B 171.63
    Auszug aus BVerwG, 03.05.1968 - IV B 125.67
    Denn da dies selbst für Bebauungspläne nur dann in Betracht kommt, wenn auch die Genehmigung des Planes durch die höhere Verwaltungsbehörde in Aussicht steht (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1963 - BVerwG I B 171.63 - [Buchholz BVerwG 406.11, § 33 BBauG Nr. 1]), könnte in diesem Punkt für Flächennutzungspläne jedenfalls nichts anderes gelten.
  • BVerwG, 07.10.1954 - I C 16.53
    Auszug aus BVerwG, 03.05.1968 - IV B 125.67
    Die angefochtene Entscheidung weicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1954 - BVerwG I C 16.53 - (MDR 1955, 124) schon deshalb nicht ab, weil sich dieses Urteil nicht mit der Rechtslage nach dem Bundesbaugesetz beschäftigt, auf die allein im vorliegenden Falle abzustellen ist.
  • BVerwG, 16.12.1969 - IV B 121.69

    Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren und Planungshoheit der Gemeinde

    Zu einer solchen positiven Entschließung aber ist sie, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach entschieden hat, nicht deshalb verpflichtet, weil die Gemeinde die Zulassung des Vorhabens befürwortet (vgl. die Beschlüsse vom 3. Dezember 1964 - BVerwG I B 128.64 - [S. 4] , vom 27. Dezember 1965 - BVerwG IV B 206.65 - [S. 3] , vom 3. Mai 1968 - BVerwG IV B 125.67 - [S. 3] , vom 4. Juni 1968 - BVerwG IV B 220.67 - [S. 5 f.] und vom 5. September 1968 - BVerwG IV B 154.67 - [S. 6]).
  • BVerwG, 20.09.1973 - IV B 35.73

    Zulässigkeit einer Ausflugsgaststätte im Außenbereich

    Daß es jedoch im Rahmen des § 35 Abs. 3 BBauG auf derart befürwortende Erklärungen nicht ankommt, ist bereits geklärt und bedarf keiner erneuten Klärung in einem Revisionsverfahren (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 1965 - BVerwG IV B 104.65 -, vom 3. Mai 1968 - BVerwG IV B 125.67 - und vom 5. September 1968 - BVerwG IV B 154.67 -).
  • BVerwG, 12.04.1976 - 4 B 123.75

    Bescheid einer Behörde über die Baulandqualität eines Erdgeschosses - Ablehung …

    Wenn sich eine Gemeinde nicht an ihren Flächennutzungsplan halten will, muß sie - unter Wahrung des dafür im Gesetz vorgesehenen Verfahrens - den Flächennutzungsplan ändern (vgl. Beschluß vom 3. Mai 1968 - BVerwG IV B 125.67 - [BRS 20, 118 f.]).
  • BVerwG, 05.01.1973 - IV B 23.72

    Annahme der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Entscheidung über einen …

    Die vom Kläger bemängelte Darlegung des Berufungsurteils, die beigeladene Gemeinde habe sich zwar für die Belassung des Bauwerks ausgesprochen, dies sei aber bei der zu treffenden Entscheidung unbeachtlich, entspricht der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschlüsse vom 3. Mai 1968 - BVerwG IV B 125.67 - und vom 5. September 1968 - BVerwG IV B 154.67 -).
  • BVerwG, 12.08.1971 - IV B 131.70

    Einfluss von Befürwortungen eines Vorhabens im Außenbereich durch Beschlüsse …

    Hieraus ergibt sich, daß Befürwortungen eines Vorhabens durch die Gemeinde, solange sie diesen Anforderungen nicht genügen, unbeachtlich sind (vgl. Beschluß vom 3. Mai 1968 - BVerwG IV B 125.67 - [BRS Bd. 20, Nr. 74] mit Hinweis auf den Beschluß vom 29. September 1965 - BVerwG IV B 214.65 - [BBauBl. 1966, 359]).
  • BVerwG, 12.08.1971 - IV B 122.70

    Anforderungen an die Planungshoheit - Beachtlichkeit von Befürwortungen eines …

    Hieraus ergibt sich, daß Befürwortungen eines Vorhabens durch die Gemeinde, solange sie diesen Anforderungen nicht genügen, unbeachtlich sind (vgl. Beschluß vom 3. Mai 1968 - BVerwG IV B 125.67 - [BRS, Bd. 20, Nr. 74] mit Hinweis auf den Beschluß vom 29. September 1965 - BVerwG IV B 214.65 - [BBauBl. 1966, 359]).
  • BVerwG, 04.06.1968 - IV B 220.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Genehmigung einer …

    Eine solche Zustimmung ist gegenüber einem materiell baurechtswidrigen Vorhaben unbeachtlich (Beschluß vom 3. Mai 1968 - BVerwG IV B 125.67 -).
  • BVerwG, 17.03.1969 - IV B 190.67

    Auswirkungen einer Änderung eines Flächennutzungsplans auf eine nachträgliche …

    Daß jedoch eine gemeindliche Befürwortung bei der Beurteilung nach § 35 Abs. 2 BBauG ohne Bedeutung ist, hat der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. die Beschlüsse vom 16. Dezember 1965 - BVerwG IV B 104.65 -, vom 3. Mai 1968 - BVerwG IV B 125.67 - und vom 5. September 1968 - BVerwG IV B 154.67 -).
  • BVerwG, 18.02.1982 - 4 B 199.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit einer …

    Übrigens beruhen die Ausführungen des Berufungsgerichts zu § 33 BBauG auf einem durchaus zutreffenden Verständnis dieser Vorschrift (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1963 - BVerwG 1 B 171.63 - BRS 15 Nr. 13; Beschluß vom 3. Mai 1968 - BVerwG 4 B 125.67 - BRS 20 Nr. 74).
  • BVerwG, 26.02.1969 - IV B 11.69

    Rechtsmittel

    Im übrigen ist die Baugenehmigungsbehörde auch im Baugenehmigungsverfahren jedenfalls dann, wenn sie die Genehmigung versagen will, nicht an die befürwortende Stellungnahme der Gemeinde gebunden (vgl. die Beschlüsse vom 3. Mai 1968 - BVerwG IV B 125.67 - und vom 5. September 1968 - BVerwG IV B 154.67 -).
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