Rechtsprechung
| BVerwG, 08.11.1974 - IV B 125.74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versagung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Fehlen einer Erschließungsmöglichkeit
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 19 ff. BBauG.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBauG § 20
Umfang der Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.1974 - VII A 995/73
- BVerwG, 08.11.1974 - IV B 125.74
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 14.12.1973 - IV C 48.72
Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 Abs. 3 BBauG; Erledigung des …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1974 - IV B 125.74
Der Satz "da die Freifläche schon wegen ihrer Größe kein Außenbereich im Innenbereich sein kann" (Urteilsgründe S. 5), steht, wie die Beschwerde mit Recht hervorhebt, in dieser Form im Widerspruch zu der den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - (BVerwGE 41, 227 [233 ff.]) und vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 48.72 - (Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 30 S. 31 [39 f.]) zugrunde liegenden Auffassung.Richtig ist allerdings, daß dem Vorhaben unter diesen Umständen möglicherweise das Erfordernis einer förmlichen Planung entgegenstünde (vgl. die Urteile vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 98.65 - in BRS 20, 128 [130 f.] und vom 14. Dezember 1973 a.a.O. S. 41).
- BVerwG, 11.05.1973 - IV C 9.72
Bodenverkehrsgenehmigung bei bestehender Veränderungssperre
Auszug aus BVerwG, 08.11.1974 - IV B 125.74
In gleicher Weise auf den Wortlaut abgestellt hatte der Senat für denselben Zusammenhang bereits vorher in seinem Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 101.66 - (Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 16 S. 30 [32 f.]) (dort: "... ergibt sich unmittelbar aus dem Wortlaut und liegt ... auf der Hand") und hat er erneut z.B. in seinem Urteil vom 11. Mai 1973 - BVerwG IV C 9.72 - (BVerwGE 42, 183 [185]) (dort: "in seinem Wortlaut eindeutig"). - BVerwG, 10.05.1968 - IV C 101.66
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1974 - IV B 125.74
In gleicher Weise auf den Wortlaut abgestellt hatte der Senat für denselben Zusammenhang bereits vorher in seinem Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 101.66 - (Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 16 S. 30 [32 f.]) (dort: "... ergibt sich unmittelbar aus dem Wortlaut und liegt ... auf der Hand") und hat er erneut z.B. in seinem Urteil vom 11. Mai 1973 - BVerwG IV C 9.72 - (BVerwGE 42, 183 [185]) (dort: "in seinem Wortlaut eindeutig").
- BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71
Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1974 - IV B 125.74
Der Satz "da die Freifläche schon wegen ihrer Größe kein Außenbereich im Innenbereich sein kann" (Urteilsgründe S. 5), steht, wie die Beschwerde mit Recht hervorhebt, in dieser Form im Widerspruch zu der den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - (BVerwGE 41, 227 [233 ff.]) und vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 48.72 - (Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 30 S. 31 [39 f.]) zugrunde liegenden Auffassung. - BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66
Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1974 - IV B 125.74
Diese Einsicht führt jedoch nicht weiter, weil sich der Kläger darauf nicht mit Erfolg berufen könnte (vgl. die Urteile vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268 [274 ff.] und vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - in BVerwGE 32, 173 [174 ff.]). - BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71
Bau- oder Bebauungsgenehmigung für den Nichteigentümer eines Grundstücks
Auszug aus BVerwG, 08.11.1974 - IV B 125.74
Im übrigen hat der beschließende Senat inzwischen ausdrücklich ausgesprochen, daß die Genehmigungsbehörde in Fällen der hier in Frage stehenden Art zur Genehmigungsversagung "zwar nicht verpflichtet, wohl aber berechtigt" sei (Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG IV C 49.71 - (BVerwGE 42, 115 [117])). - BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65
Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1974 - IV B 125.74
Diese Einsicht führt jedoch nicht weiter, weil sich der Kläger darauf nicht mit Erfolg berufen könnte (vgl. die Urteile vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268 [274 ff.] und vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - in BVerwGE 32, 173 [174 ff.]). - BVerwG, 17.12.1964 - I C 130.63
Rechtmäßigkeit der Klage gegen die Versagung einer Baugenehmigung - …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1974 - IV B 125.74
Die von der Beschwerde weiterhin behauptete Abweichung des angefochtenen Urteils von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1964 - BVerwG I C 130.63 - (BVerwGE 20, 124) liegt schon deshalb nicht vor, weil diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls nicht ausspricht, daß (sondern allenfalls offenläßt, ob) die Genehmigungsbehörde unter den in dieser Entscheidung erörterten Voraussetzungen die Genehmigung (nicht nur versagen darf, sondern sogar) versagen muß. - BVerwG, 06.09.1968 - IV C 12.66
Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung
Auszug aus BVerwG, 08.11.1974 - IV B 125.74
Die Beschwerde geht davon aus, daß der Senat in seinem Urteil vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 12.66 - (BVerwGE 30, 203) lediglich über die Erheblichkeit der Erschließungs sicherung entschieden habe und daß daher noch offen sei, ob nicht immerhin die Möglichkeit der Erschließung (bzw. deren Fehlen) im Rahmen des § 20 Abs. 1 BBauG eine Rolle spiele. - BVerwG, 22.11.1968 - IV C 98.65
Bodenverkehrsgenehmigung für eine Auflassung im Außenbereich; …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1974 - IV B 125.74
Richtig ist allerdings, daß dem Vorhaben unter diesen Umständen möglicherweise das Erfordernis einer förmlichen Planung entgegenstünde (vgl. die Urteile vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 98.65 - in BRS 20, 128 [130 f.] …und vom 14. Dezember 1973 a.a.O. S. 41).
- BVerwG, 09.10.1981 - 4 C 9.78
Umfang der Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung
Im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren bleibt nicht nur die Sicherung, sondern auch die Möglichkeit der Erschließung einschließlich der Frage, ob angesichts verschiedener Erschließungsmöglichkeiten insoweit ein förmliches Bauleitplanverfahren erforderlich ist, ungeprüft; dementsprechend nehmen diese Fragen auch nicht an der Bindungswirkung der Genehmigung teil (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 8. November 1974 - BVerwG IV B 125.74 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 10).Diese Auffassung beruht auf einem Mißverständnis des Urteils des Senats vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 12.66 - (BVerwGE 30, 203) und widerspricht der im Beschluß des Senats vom 8. November 1974 - BVerwG IV B 125.74 - (Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 10 S. 12) zum Ausdruck kommenden Rechtsauffassung: Richtig ist zwar, daß in dem Urteil vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 12.66 - unmittelbar nur auf das Merkmal der Erschließungssicherung (bzw. das der unwirtschaftlichen Erschließungsaufwendungen) abgestellt worden ist.
Von diesem Ausgangspunkt her steht - wie der Senat in seinem Beschluß vom 8. November 1974 (a.a.O.) ausdrücklich betont hat - außer Frage, daß im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren nicht nur die "Sicherung", sondern auch die "Möglichkeit" der Erschließung - d.h. die "umfassend zu verstehende Erschließungsfrage" - kein Prüfungsgegenstand, also auch kein Versagungsgrund ist und folglich auch nicht an der Bindungswirkung teilnimmt.
- BVerwG, 09.03.1990 - 4 B 145.88
Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung nach Erteilung einer fiktiven …
Die Sicherung der Erschließung ist im Verfahren um Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung auch nicht zu prüfen; sie nimmt dementsprechend auch nicht an der Bindungswirkung der Genehmigung teil (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1968 - BVerwG 4 C 12.66 - BVerwGE 30, 203 [BVerwG 06.09.1968 - IV C 12/66]; Beschluß vom 8. November 1974 - BVerwG 4 B 125.74 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 10; Urteil vom 9. Oktober 1981 - BVerwG 4 C 9.78 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 15 = NJW 1982, 1060). - BVerwG, 09.10.1981 - 4 C 42.78
Voraussetzungen für die Versagung der Bodenverkehrsgenehmigung für ein …
Dieser sich unmittelbar aus dem Gesetzeswortlaut ergebende Unterschied beruht - wie der Senat ebenfalls bereits mehrfach ausgesprochen hat - auf einleuchtenden Gründen: Die (gesamte) Erschließungsfrage - hierzu gehört neben der Sicherung auch die Möglichkeit der Erschließung (vgl. dazu das Urteil des Senats vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 4 C 9.78 sowie den Beschluß vom 8. November 1974 - BVerwG IV B 125.74 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 10) - ist typischerweise im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren nicht zu prüfen, weil sie später sachgemäßer im Baugenehmigungsverfahren geprüft wird.
- BVerwG, 07.01.1977 - 4 B 202.76
Begriff der Erschließungssicherung - Zeitpunkt für die Beurteilung eines …
Der Beschluß vom 8. November 1974 - BVerwG IV B 125.74 - (Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 10) verhält sich im Anschluß an das Urteil vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 12.66 - (BVerwGE 30, 203 = Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 19) darüber, daß in Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren die Möglichkeit der Erschließung eines Grundstücks nicht zu prüfen sei. - BGH, 12.01.1978 - III ZR 98/76
Entschädigungsanspruch bei Versagung einer Baugenehmigung - Rechtsfolgen des …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei sonstigen Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 2 BBauG 1960) im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren die Frage der Erschließung in einem umfassend verstandenen Sinn, der sowohl die Sicherung als auch die Möglichkeit der Erschließung umfaßt, nicht zu prüfen (BVerwGE 30, 203, 205; 42, 183, 186; Beschl. v. 8.11.1974 - IV B 125.74 - Buchholz 406.11 BBauG § 20 Nr. 10). - BVerwG, 03.01.1978 - 4 B 208.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Diese Annahme zwingt - nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO oder nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - zur Zulassung der Revision: Der erkennende Senat hat im Anschluß an sein Urteil vom 6. September 1968 - BVerwG 4 C 12.66 - BVerwGE 30, 203 in dem Beschluß vom 8. November 1974 - BVerwG 4 B 125.74 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 10 S. 12 f. entscheidungstragend ausgesprochen, daß im bodenverkehrsrechtlichen Verfahren nicht zu prüfen sei, ob es dem Grundstück an der Möglichkeit einer Erschließung fehlt. - BVerwG, 25.03.1981 - 4 B 31.81
Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung nach § 21 Abs. 1 BBauG 1960/1976 sich auf die in § 20 a.a.O. aufgeführten Versagungsgründe beschränkt und deshalb landesbaurechtliche Versagungsgründe unberührt läßt (so zuletzt Beschluß vom 17. Januar 1980 - BVerwG 4 B 250.79 -) und daß sie generell nicht die Frage der Erschließung umfaßt (vgl. Urteil vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 12.66 - BVerwGE 30, 203 ff.; Beschluß vom 8. November 1974 - BVerwG IV B 125.74 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 10). - BVerwG, 21.12.1982 - 4 B 227.82
Nichtzulassungsbeschwerde bei mehrfacher Begründung des Berufungsurteils - …
Diesen die Versagung der Baugenehmigung rechtfertigenden Grund hätte die Bodenverkehrsgenehmigung, selbst wenn ihr entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts eine Bindungswirkung zukäme, nicht auszuräumen vermocht (BVerwG, Beschluß vom 8. November 1974 - IV B 125.74 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 10; BVerwG, Urteil vom 9. Oktober 1981 - 4 C 9.78 - Büchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 15).
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