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Rechtsprechung
   BFH, 04.04.1990 - IV B 126/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8283
BFH, 04.04.1990 - IV B 126/88 (https://dejure.org/1990,8283)
BFH, Entscheidung vom 04.04.1990 - IV B 126/88 (https://dejure.org/1990,8283)
BFH, Entscheidung vom 04. April 1990 - IV B 126/88 (https://dejure.org/1990,8283)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.12.1982 - IV B 35/82

    Ergehen einer isolierten Kostenentscheidung - Erledigungserklärung - Fortsetzung …

    Auszug aus BFH, 04.04.1990 - IV B 126/88
    Die Notwendigkeit einer Entscheidung des FG ist nicht durch die Erledigungserklärung des Klägers vom 23. Dezember 1988 entfallen, denn diese geht - was vom FG zu klären ist - davon aus, daß eine Hauptsacheerledigung im Verfahren vor dem FG nicht eingetreten ist (vgl. Gräber / Ruban, Finanzgerichtsordnung, § 138 Rz. 24, und BFH-Beschluß vom 2. Dezember 1982 IV B 35/82, BFHE 137, 393, BStBl II 1983, 332).
  • BFH, 27.09.1979 - IV R 70/72

    Widerspruch - Erledigung der Hauptsache - Erledigungsfrage

    Auszug aus BFH, 04.04.1990 - IV B 126/88
    Die Bedeutung des zusätzlichen Hinweises (hilfsweise Aufrechterhaltung des Sachantrags) hat der Kläger selbst durch die Bezugnahme auf das BFH-Urteil in BFHE 128, 492, BStBl II 1979, 779 geklärt.
  • BFH, 07.10.1977 - VI B 64/77

    Erledigung der Hauptsache - Isolierte Kostenentscheidung - Beschluß über …

    Auszug aus BFH, 04.04.1990 - IV B 126/88
    Nach dem Vorbringen des Klägers handelt es sich nicht um einen Streit über die Kostenauferlegung selbst, bezüglich dessen nach Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) die Anrufung des Bundesfinanzhofs (BFH) versagt wäre (BFH-Beschluß vom 7. Oktober 1977 VI B 64/77, BFHE 123, 318, BStBl II 1978, 2), sondern um einen Streit über die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einer solchen Entscheidung.
  • BFH, 14.12.2011 - X B 42/11

    Fortsetzung des ursprünglichen Prozesses zwecks Prüfung der Umsetzung einer …

    Eine solche Fortsetzung des ursprünglichen Prozesses ist nicht nur dann geboten, wenn in Frage steht, ob die ursprünglich abgegebenen Erledigungserklärungen unwirksam sind oder angefochten bzw. widerrufen werden können (vgl. hierzu z.B. Senatsurteil vom 29. November 1987 X R 1/80, BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121, unter 1. der Urteilsgründe, und BFH-Beschluss vom 4. April 1990 IV B 126/88, BFH/NV 1991, 550).
  • BFH, 14.12.2011 - X S 11/11

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im PKH-Verfahren - Streit über Erledigung der …

    Eine solche Fortsetzung des ursprünglichen Prozesses ist nicht nur dann geboten, wenn in Frage steht, ob die ursprünglich abgegebenen Erledigungserklärungen unwirksam sind oder angefochten bzw. widerrufen werden können (vgl. hierzu z.B. Senatsurteil vom 29. November 1987 X R 1/80, BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121, unter 1. der Urteilsgründe, und BFH-Beschluss vom 4. April 1990 IV B 126/88, BFH/NV 1991, 550).
  • FG Nürnberg, 05.11.2020 - 8 K 566/19

    Kein Wahlrecht zwischen Rechtsstreitigkeiten mit Finanzamt

    Eine solche Fortsetzung des ursprünglichen Prozesses ist nicht nur dann geboten, wenn in Frage steht, ob die ursprünglich abgegebenen Erledigungserklärungen unwirksam sind oder angefochten bzw. widerrufen werden können (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil vom 29. November 1987 X R 1/80, BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121, unter 1. der Urteilsgründe, und BFH-Beschluss vom 4. April 1990 IV B 126/88, BFH/NV 1991, 550).
  • FG Nürnberg, 05.11.2020 - 8 K 966/18

    Einkommensteuer

    Eine solche Fortsetzung des ursprünglichen Prozesses ist nicht nur dann geboten, wenn in Frage steht, ob die ursprünglich abgegebenen Erledigungserklärungen unwirksam sind oder angefochten bzw. widerrufen werden können (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil vom 29. November 1987 X R 1/80, BFHE 151, 118, BStBl II 1988, 121, unter 1. der Urteilsgründe, und BFH-Beschluss vom 4. April 1990 IV B 126/88, BFH/NV 1991, 550).
  • BFH, 13.07.1994 - I B 6/94

    Antrag auf Fortsetzung des Rechtsstreits

    Das FG hat im Rahmen der Verfahrensfortsetzung gegebenenfalls durch ein feststellendes Urteil darüber zu entscheiden, ob der Rechtsstreit entweder durch Abgabe übereinstimmender Erledigungserklärungen oder aber durch Erlaß des begehrten Steuerbescheides in der Hauptsache erledigt war (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 2. Dezember 1982 IV B 35/82, BFHE 137, 393, BStBl II 1983, 332; vom 4. April 1990 IV B 126/88, BFH/NV 1991, 550).
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