Rechtsprechung
| BFH, 31.05.2007 - IV B 127/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Unterbrechung des Verfahrens gegen Gewinnfeststellungsbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 10.11.2006 - 11 K 3207/03
- BFH, 31.05.2007 - IV B 127/06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 30.09.2004 - IV B 42/03
GbR: Unterbrechung des Klageverfahrens gegen Gewinnfeststellungsbescheid wegen …
Auszug aus BFH, 31.05.2007 - IV B 127/06
Wird wegen dieses Verfahrensmangels Nichtzulassungsbeschwerde erhoben, ist das Urteil im Beschwerdeverfahren aufzuheben (vgl. im Einzelnen Senatsbeschluss vom 30. September 2004 IV B 42/03, BFH/NV 2005, 365).
- FG Münster, 19.05.2020 - 13 K 571/16
Umwandlungssteuerrecht: Verschmelzung einer KG auf eine GmbH führt zu …
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft die Unterbrechung des gesamten Klageverfahrens gegen den Gewinnfeststellungsbescheid zur Folge (BFH-Beschlüsse vom 31.5.2007 IV B 127/06, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2007, 1908;… vom 30.9.2004 IV B 42/03, BFH/NV 2005, 365). - FG Münster, 30.08.2010 - 11 K 4689/08
Gerichtskosten als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung
Der BFH hob daraufhin mit Beschluss vom 31.05.2007 - IV B 127/06 - das erstinstanzliche Urteil unter Hinweis auf die eingetretene Verfahrensunterbrechung auf, verwies die Sache an das Finanzgericht Münster zurück (dort erfasst unter 11 K 3283/07 F) und übertrug diesem die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Rn. 28 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten sowie die Gerichtsakten der Verfahren 11 K 3207/03 F, IV B 127/06 und 11 K 3283/07 F Bezug genommen.
- FG Münster, 30.08.2010 - 11 Ko 1820/09
Streitwert nach Insolvenz
Der BFH hob daraufhin mit Beschluss vom 31.05.2007 - IV B 127/06 das erstinstanzliche Urteil unter Hinweis auf die eingetretene Verfahrensunterbrechung auf, verwies die Sache an das Finanzgericht Münster zurück (dort neu erfasst unter 11 K 3283/07 F) und übertrug diesem die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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