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Rechtsprechung
   BFH, 18.04.1986 - IV B 127/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,7566
BFH, 18.04.1986 - IV B 127/85 (https://dejure.org/1986,7566)
BFH, Entscheidung vom 18.04.1986 - IV B 127/85 (https://dejure.org/1986,7566)
BFH, Entscheidung vom 18. April 1986 - IV B 127/85 (https://dejure.org/1986,7566)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.05.1971 - 8 RV 773/70

    Urteilsverkündung - Besonderer Termin - Gerichtsbesetzung - Urteilsvorschlag - …

    Auszug aus BFH, 18.04.1986 - IV B 127/85
    Ob der Beschluß, wie die Antragstellerin vorträgt, im Umlaufverfahren ergangen ist, hat keine Bedeutung; in einfachen Fällen, wie den vorliegenden, wird auch die Beschlußfassung im Umlaufverfahren für zulässig gehalten (vgl. Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 27. Mai 1971 8 RV 773/70, Monatsschrift für Deutsches Recht 1971, 960;… Schäfer bei Löwe/Rosenberg, Die Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz, 23. Aufl., § 195 GVG Anm. 20;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 24. Aufl., § 194 GVG Anm. 1).
  • BFH, 25.06.1991 - VII B 112/90

    Beschwerde gegen einen Beschluß des Finanzgerichts nach § 69 Abs. 3 …

    Da Art. 1 Nr. 3 Satz 1 BFHEntlG auf Beschlüsse nach § 69 Abs. 3 FGO insgesamt Bezug nimmt, fallen darunter nicht nur Beschlüsse über einen erstmaligen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, sondern auch solche, in denen über eine Änderung eines ergangenen Beschlusses (§ 69 Abs. 3 Satz 5 FGO) entschieden wird (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. April 1986 IV B 127/85, BFH/NV 1986, 482).
  • BFH, 07.07.1992 - V S 3/90

    Geltendmachung von Vorsteuer - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines …

    Eingeschränkt wurde dagegen die Möglichkeit des Steuerpflichtigen, die Änderung oder Aufhebung zu beantragen, und zwar durch die Festlegung zusätzlicher Voraussetzungen in Art. 3 § 7 Abs. 2 VGFGEntlG (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. April 1986 IV B 127/85, BFH/NV 1986, 482, und in BFHE 135, 252, BStBl II 1982, 413, unter 2.).
  • BFH, 15.10.1991 - VII B 112/91

    Unanfechtbarkeit eines Beschlusses über die Ablehnung einer …

    Das gilt auch für den Beschluß nach § 69 Abs. 3 Satz 5 FGO, mit dem es das FG abgelehnt hat, einen früheren Beschluß über einen Antrag auf Aussetzung / Aufhebung der Vollziehung gemäß Satz 1 dieser Vorschrift zu ändern (Beschluß des BFH vom 18. April 1986 IV B 127/85, BFH/NV 1986, 482).
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