Rechtsprechung
| BVerwG, 30.10.1973 - IV B 127.73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bedeutung des "Koppelungsverbots" für die Zulässigkeit verwaltungsrechtlicher Verträge - Abschluss eines Folgekostenvertrages
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBauG § 36
Koppelungsverbot für die Zulässigkeit verwaltungsrechtlicher Verträge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.05.1973 - I A 57/72
- BVerwG, 30.10.1973 - IV B 127.73
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72
Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag
Auszug aus BVerwG, 30.10.1973 - IV B 127.73
Daß dieses Verbot unter anderem ausschließt, durch verwaltungsrechtlichen Vertrag Leistungen miteinander zu verknüpfen, zwischen denen kein innerer Zusammenhang besteht, ist durch die übereinstimmende Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs als auch des Bundesverwaltungsgerichts gesichert (vgl. Urteil vom 6. Juli 1973 - BVerwG IV C 22.72 - in BauR 1973, 285 [288] mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 25.11.1980 - 4 B 140.80
Rechtmäßigkeit von Folgekostenverträgen im Baurecht - Abgrenzung "größerer" …
Mit Rücksicht darauf hat der beschließende Senat zu dem Urteil vom 6. Juli 1973 bereits in seinemBeschluß vom 30. Oktober 1973 - BVerwG IV B 127.73 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 12 S. 8 f. ergänzend bemerkt, daß die. - BVerwG, 24.03.1983 - 8 B 24.82
Divergenzrüge bei Abweichen eines verwaltungsgerichtlichen Urteils von einer …
In nachfolgenden Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht bekräftigt, daß dort, wo ein Antragsteller Anspruch auf die Erteilung einer Genehmigung hat, die Genehmigungserteilung nicht von der Übernahme bestimmter Gegenleistungen abhängig gemacht werden darf (vgl. Beschlüsse vom 30. Oktober 1973 - BVerwG IV B 127.73 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 12 S. 8 und vom 25. November 1980 - BVerwG 4 B 140.80 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 27 S. 25 [26]).
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