Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 10.08.2000 - IV B 130/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7645
BFH, 10.08.2000 - IV B 130/99 (https://dejure.org/2000,7645)
BFH, Entscheidung vom 10.08.2000 - IV B 130/99 (https://dejure.org/2000,7645)
BFH, Entscheidung vom 10. August 2000 - IV B 130/99 (https://dejure.org/2000,7645)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7645) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    AO 1977 § 152 Abs. 1; ; AO 1977 § 152 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • Wolters Kluwer

    Verspätungszuschlag - Erklärungspflichtiger - Zusammenveranlagung - Verschulden - Bemessungsgrundlage

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.06.1991 - V R 44/87

    Anforderungen an Entscheidung über die Höhe einer Verspätungszuschläge durch …

    Auszug aus BFH, 10.08.2000 - IV B 130/99
    Zum einen hat sich die Rechtsprechung des BFH mehrfach damit befasst, welche Anforderungen an die Begründung der Bemessung eines Verspätungszuschlags zu stellen sind (vgl. etwa BFH-Urteil vom 13. Juni 1991 V R 44/87, BFH/NV 1992, 78, m.w.N.).

    d) Es ist höchstrichterlich geklärt, dass sich die Bemessung der Verspätungszuschläge nicht ausschließlich an der Höhe der festgesetzten Steuer und der Dauer der Verspätung ausrichten darf (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 78).

  • BFH, 18.08.1988 - V R 19/83

    Zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags in Höhe von 10 DM wegen verspäteter …

    Auszug aus BFH, 10.08.2000 - IV B 130/99
    b) Die Frage, ob der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) vor Festsetzung eines Verspätungszuschlags das Verschulden des Steuerpflichtigen oder seines Vertreters von Amts wegen feststellen muss, ist bereits durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. August 1988 V R 19/83 (BFHE 154, 23, BStBl II 1988, 929, Abschn. B. Nr. 1, 1. Abs. der Entscheidungsgründe) geklärt.
  • BFH, 09.04.1987 - IV R 192/85

    Festsetzung von Verspätungszuschlag - Hinreichende Bestimmtheit - …

    Auszug aus BFH, 10.08.2000 - IV B 130/99
    Zur Erfüllung dieser Erklärungspflicht haben die Ehegatten zusammenzuwirken (Senatsurteil vom 9. April 1987 IV R 192/85, BFHE 149, 418, BStBl II 1987, 540).
  • BFH, 31.07.1987 - VI R 193/85

    Festsetzung eines Zuschlags wegen verspäteter Einreichung einer Steuererklärung …

    Auszug aus BFH, 10.08.2000 - IV B 130/99
    Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags wird nicht einmal dadurch ausgeschlossen, dass die aufgrund der verspätet abgegebenen Steuererklärung durchgeführte Veranlagung zu einer Erstattung führt (BFH-Urteil vom 31. Juli 1987 VI R 193/85, BFH/NV 1988, 282).
  • BFH, 26.09.2001 - IV R 29/00

    AO 1977 § 126 Abs. 1 und 2, § 152; FGO § 46

    Da außerdem Gründe, welche das Versäumnis entschuldbar erscheinen ließen, vom FG nicht festgestellt worden sind, kommt die Möglichkeit, von der Festsetzung eines Verspätungszuschlages abzusehen, nicht in Betracht (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BFHE 195, 558, BStBl II 2001, 618, sowie Senatsbeschluss vom 10. August 2000 IV B 130/99, BFH/NV 2001, 146, unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 18. August 1988 V R 19/83, BFHE 154, 23, BStBl II 1988, 929).

    Ein mögliches Verschulden seines steuerlichen Beraters müsste sich der Kläger zudem zurechnen lassen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 146).

    Ohnehin ist es nicht möglich, jedem einzelnen Kriterium einen bestimmten Teilbetrag zuzuordnen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 146).

    Dabei ist es nicht einmal erforderlich, dass der Steuerpflichtige aus seinem Verhalten einen besonderen wirtschaftlichen Vorteil gezogen hat (Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 146, sowie BFH-Urteil vom 31. Juli 1987 VI R 193/85, BFH/NV 1988, 282).

  • FG Düsseldorf, 23.02.2022 - 4 K 929/19

    Berücksichtigung der Belastung mit einem Nießbrauch hinsichtlich des Vorerwerbs

    Rn. 45 Bei der Bemessung der Höhe eines Verspätungszuschlags sind alle in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO bezeichneten Ermessenskriterien zu berücksichtigen und grundsätzlich auch in der schriftlichen Begründung der Ermessensentscheidung zu behandeln (BFH, Beschluss vom 10. August 2000 IV B 130/99, BFH/NV 2001, 146;… Beschluss vom 30. November 2001 IV B 30/01, BFH/NV 2002, 475).
  • FG Baden-Württemberg, 12.06.2024 - 7 K 1568/22

    Keine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bei Wohnsitz auf spanischer Insel und …

    Dabei sind die nicht bereits aus den Akten ersichtlichen Gründe für fehlendes Verschulden der Klägerin darzulegen (z.B. Beschluss des BFH vom 10.08.2000, IV B 130/99, BFH/NV 2001, 146; Urteile des BFH vom 19.06.2001, X R 83/98, BStBl II 2001, 618; und vom 18.08.1988, V R 19/83, BStBl II 1988, 929).
  • FG Hessen, 07.11.2002 - 7 K 1596/02

    Verspätungszuschlag; Kulanzfrist; Arbeitsbelastung; Steuerberater; …

    Das ist auch ausweislich der BFH-Entscheidungen vom 11.06.1997 - X R 14/95 (BStBl II 1997, 642, 645 f.) und vom 10.08.2000 - IV B 130/99 (BFH/NV 2001, 146, 147) grundsätzlich geklärt.
  • BFH, 30.11.2001 - IV B 30/01

    Verspätungszuschlag; Vollverzinsung

    Das macht es aber nicht erforderlich, jedem Kriterium einen bestimmten Teilbetrag des Zuschlags zuzuordnen (s. z.B. Senatsbeschluss vom 10. August 2000 IV B 130/99, BFH/NV 2001, 146).
  • BFH, 11.04.2008 - XI B 219/07

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags: Divergenz, grundsätzliche Bedeutung

    a) Das angefochtene Urteil weicht nicht von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in dem Urteil vom 11. Juni 1997 X R 14/95 (BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642) und in dem Beschluss vom 10. August 2000 IV B 130/99 (BFH/NV 2001, 146) ab, wonach sich die Bemessung des Verspätungszuschlags nicht in erster Linie bzw. nicht ausschließlich an der Höhe der festgesetzten Steuer und der Dauer der Verspätung ausrichten darf.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2001 - 2 K 509/99

    Verspätungszuschlag bei Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. zuletzt Beschluß vom 10. August 2000, IV B 130/99, BFH/NV 2001, S. 146), der sich der erkennende Senat anschließt, sind alle in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO aufgezählten Ermessenskriterien zu berücksichtigen und grundsätzlich auch in der schriftlichen Begründung der Ermessensentscheidung zu behandeln.
  • FG Düsseldorf, 23.02.2022 - 4 K 930/19

    Abzugsfähigkeit der vom Erblasser herrührenden Schulden als …

    Rn. 43 Bei der Bemessung der Höhe eines Verspätungszuschlags sind alle in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO bezeichneten Ermessenskriterien zu berücksichtigen und grundsätzlich auch in der schriftlichen Begründung der Ermessensentscheidung zu behandeln (BFH, Beschluss vom 10. August 2000 IV B 130/99, BFH/NV 2001, 146;… Beschluss vom 30. November 2001 IV B 30/01, BFH/NV 2002, 475).
  • FG Köln, 26.08.2022 - 11 K 3155/19

    Rechtmäßigkeit eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer …

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass jedem einzelnen Kriterium ein bestimmter Teilbetrag des Zuschlags zuzuordnen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10.8.2000 - IV B 130/99, BFH/NV 2001, 146;… vom 30.11.2001 - IV B 30/01, BFH/NV 2002, 475; …und vom 23.6.2008 - IV B 106/07, BFH/NV 2008, 1642).
  • FG München, 17.09.2002 - 13 K 1925/01

    Verspätungszuschlag; Ermessensausübung; repressiver und präventiver Charakter des …

    Da außerdem Gründe, welche das Versäumnis entschuldbar erscheinen ließen, vom FG nicht festgestellt werden konnten, kommt die Möglichkeit, von der Festsetzung eines Verspätungszuschlages abzusehen, nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BFHE 195, 558 , BStBl II 2001, 618, sowie Senatsbeschluss vom 10. August 2000 IV B 130/99, BFH/NV 2001, 146 , unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 18. August 1988 V R 19/83, BFHE 154, 23, BStBl II 1988, 929).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht