Rechtsprechung
| BFH, 10.08.2000 - IV B 130/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
AO 1977 § 152 Abs. 1; ; AO 1977 § 152 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Verspätungszuschlag - Erklärungspflichtiger - Zusammenveranlagung - Verschulden - Bemessungsgrundlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BFH, 13.06.1991 - V R 44/87
Anforderungen an Entscheidung über die Höhe einer Verspätungszuschläge durch …
Auszug aus BFH, 10.08.2000 - IV B 130/99
Zum einen hat sich die Rechtsprechung des BFH mehrfach damit befasst, welche Anforderungen an die Begründung der Bemessung eines Verspätungszuschlags zu stellen sind (vgl. etwa BFH-Urteil vom 13. Juni 1991 V R 44/87, BFH/NV 1992, 78, m.w.N.).d) Es ist höchstrichterlich geklärt, dass sich die Bemessung der Verspätungszuschläge nicht ausschließlich an der Höhe der festgesetzten Steuer und der Dauer der Verspätung ausrichten darf (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 78).
- BFH, 18.08.1988 - V R 19/83
Zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags in Höhe von 10 DM wegen verspäteter …
Auszug aus BFH, 10.08.2000 - IV B 130/99
b) Die Frage, ob der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) vor Festsetzung eines Verspätungszuschlags das Verschulden des Steuerpflichtigen oder seines Vertreters von Amts wegen feststellen muss, ist bereits durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. August 1988 V R 19/83 (BFHE 154, 23, BStBl II 1988, 929, Abschn. B. Nr. 1, 1. Abs. der Entscheidungsgründe) geklärt. - BFH, 09.04.1987 - IV R 192/85
Festsetzung von Verspätungszuschlag - Hinreichende Bestimmtheit - …
Auszug aus BFH, 10.08.2000 - IV B 130/99
Zur Erfüllung dieser Erklärungspflicht haben die Ehegatten zusammenzuwirken (Senatsurteil vom 9. April 1987 IV R 192/85, BFHE 149, 418, BStBl II 1987, 540). - BFH, 31.07.1987 - VI R 193/85
Festsetzung eines Zuschlags wegen verspäteter Einreichung einer Steuererklärung …
Auszug aus BFH, 10.08.2000 - IV B 130/99
Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags wird nicht einmal dadurch ausgeschlossen, dass die aufgrund der verspätet abgegebenen Steuererklärung durchgeführte Veranlagung zu einer Erstattung führt (BFH-Urteil vom 31. Juli 1987 VI R 193/85, BFH/NV 1988, 282).
- BFH, 26.09.2001 - IV R 29/00
AO 1977 § 126 Abs. 1 und 2, § 152; FGO § 46
Da außerdem Gründe, welche das Versäumnis entschuldbar erscheinen ließen, vom FG nicht festgestellt worden sind, kommt die Möglichkeit, von der Festsetzung eines Verspätungszuschlages abzusehen, nicht in Betracht (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BFHE 195, 558, BStBl II 2001, 618, sowie Senatsbeschluss vom 10. August 2000 IV B 130/99, BFH/NV 2001, 146, unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 18. August 1988 V R 19/83, BFHE 154, 23, BStBl II 1988, 929).Ein mögliches Verschulden seines steuerlichen Beraters müsste sich der Kläger zudem zurechnen lassen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 146).
Ohnehin ist es nicht möglich, jedem einzelnen Kriterium einen bestimmten Teilbetrag zuzuordnen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 146).
Dabei ist es nicht einmal erforderlich, dass der Steuerpflichtige aus seinem Verhalten einen besonderen wirtschaftlichen Vorteil gezogen hat (Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 146, sowie BFH-Urteil vom 31. Juli 1987 VI R 193/85, BFH/NV 1988, 282).
- FG Düsseldorf, 23.02.2022 - 4 K 929/19
Berücksichtigung der Belastung mit einem Nießbrauch hinsichtlich des Vorerwerbs
Rn. 45 Bei der Bemessung der Höhe eines Verspätungszuschlags sind alle in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO bezeichneten Ermessenskriterien zu berücksichtigen und grundsätzlich auch in der schriftlichen Begründung der Ermessensentscheidung zu behandeln (BFH, Beschluss vom 10. August 2000 IV B 130/99, BFH/NV 2001, 146;… Beschluss vom 30. November 2001 IV B 30/01, BFH/NV 2002, 475). - FG Baden-Württemberg, 12.06.2024 - 7 K 1568/22
Keine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bei Wohnsitz auf spanischer Insel und …
Dabei sind die nicht bereits aus den Akten ersichtlichen Gründe für fehlendes Verschulden der Klägerin darzulegen (z.B. Beschluss des BFH vom 10.08.2000, IV B 130/99, BFH/NV 2001, 146; Urteile des BFH vom 19.06.2001, X R 83/98, BStBl II 2001, 618; und vom 18.08.1988, V R 19/83, BStBl II 1988, 929).
- FG Hessen, 07.11.2002 - 7 K 1596/02
Verspätungszuschlag; Kulanzfrist; Arbeitsbelastung; Steuerberater; …
Das ist auch ausweislich der BFH-Entscheidungen vom 11.06.1997 - X R 14/95 (BStBl II 1997, 642, 645 f.) und vom 10.08.2000 - IV B 130/99 (BFH/NV 2001, 146, 147) grundsätzlich geklärt. - BFH, 30.11.2001 - IV B 30/01
Verspätungszuschlag; Vollverzinsung
Das macht es aber nicht erforderlich, jedem Kriterium einen bestimmten Teilbetrag des Zuschlags zuzuordnen (s. z.B. Senatsbeschluss vom 10. August 2000 IV B 130/99, BFH/NV 2001, 146). - BFH, 11.04.2008 - XI B 219/07
Festsetzung eines Verspätungszuschlags: Divergenz, grundsätzliche Bedeutung
a) Das angefochtene Urteil weicht nicht von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in dem Urteil vom 11. Juni 1997 X R 14/95 (BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642) und in dem Beschluss vom 10. August 2000 IV B 130/99 (BFH/NV 2001, 146) ab, wonach sich die Bemessung des Verspätungszuschlags nicht in erster Linie bzw. nicht ausschließlich an der Höhe der festgesetzten Steuer und der Dauer der Verspätung ausrichten darf. - FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2001 - 2 K 509/99
Verspätungszuschlag bei Umsatzsteuer-Voranmeldung
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. zuletzt Beschluß vom 10. August 2000, IV B 130/99, BFH/NV 2001, S. 146), der sich der erkennende Senat anschließt, sind alle in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO aufgezählten Ermessenskriterien zu berücksichtigen und grundsätzlich auch in der schriftlichen Begründung der Ermessensentscheidung zu behandeln. - FG Düsseldorf, 23.02.2022 - 4 K 930/19
Abzugsfähigkeit der vom Erblasser herrührenden Schulden als …
Rn. 43 Bei der Bemessung der Höhe eines Verspätungszuschlags sind alle in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO bezeichneten Ermessenskriterien zu berücksichtigen und grundsätzlich auch in der schriftlichen Begründung der Ermessensentscheidung zu behandeln (BFH, Beschluss vom 10. August 2000 IV B 130/99, BFH/NV 2001, 146;… Beschluss vom 30. November 2001 IV B 30/01, BFH/NV 2002, 475). - FG Köln, 26.08.2022 - 11 K 3155/19
Rechtmäßigkeit eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer …
Dabei ist es nicht erforderlich, dass jedem einzelnen Kriterium ein bestimmter Teilbetrag des Zuschlags zuzuordnen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10.8.2000 - IV B 130/99, BFH/NV 2001, 146;… vom 30.11.2001 - IV B 30/01, BFH/NV 2002, 475; …und vom 23.6.2008 - IV B 106/07, BFH/NV 2008, 1642). - FG München, 17.09.2002 - 13 K 1925/01
Verspätungszuschlag; Ermessensausübung; repressiver und präventiver Charakter des …
Da außerdem Gründe, welche das Versäumnis entschuldbar erscheinen ließen, vom FG nicht festgestellt werden konnten, kommt die Möglichkeit, von der Festsetzung eines Verspätungszuschlages abzusehen, nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BFHE 195, 558 , BStBl II 2001, 618, sowie Senatsbeschluss vom 10. August 2000 IV B 130/99, BFH/NV 2001, 146 , unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 18. August 1988 V R 19/83, BFHE 154, 23, BStBl II 1988, 929).
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