Rechtsprechung
| BVerwG, 15.10.1966 - IV B 137.65 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,2654) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1965 - VII A 1059/63
- BVerwG, 15.10.1966 - IV B 137.65
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.08.1964 - I C 63.62
Maßgeblichkeit der vorhandenen Bebauung für die Zulässigkeit von Vorhaben …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1966 - IV B 137.65
Das Berufungsgericht hat im Anschluß an seine ursprünglich in diesem Sinne ständige Rechtsprechung im zweiten Teil der Entscheidungsgründe diese Frage verneint, der hiervon abweichenden Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtsim Urteil vom 18. August 1964 - BVerwG I C 63.62 - (BVerwGE 19, 164) jedoch dadurch Rechnung getragen, daß es im ersten Teil der Entscheidüngsgründe die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde gelegt hat und auch auf diesem iege dazu gelangt ist, die Berufung des Klägers für unbegründet zu halten. - BVerwG, 29.08.1961 - I C 36.60
Anforderungen an die Anfechtung einer Baugenehmigung für eine Schreinerei - …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1966 - IV B 137.65
Der Kläger ist ferner der Meinung, daß die Entscheidung des Berufungsgerichts von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG I C 63.62vom 18. August 1964 und BVerwG I C 36.60 vom 29. August 1961 abweiche.
- BVerwG, 12.01.1968 - IV C 167.65
Festsetzung von Baulinien oder Baugrenzen im qualifizierten Bebauungsplan
Daß eine Abänderung bereits übergeleiteter Vorschriften seit der Überleitung nurmehr nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesbaugesetzes möglich ist, steht außer Zweifel (vgl. Beschluß vom 15. Oktober 1966 - BVerwG IV B 137.65 - [S. 3 f.]). - BVerwG, 12.01.1968 - IV C 175.65
Überleitung befristeter baurechtlicher Vorschriften
Daß eine Abänderung bereits übergeleiteter Vorschriften seit der Überleitung nur mehr nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesbaugesetzes möglich ist, steht außer Zweifel (vgl. Beschluß vom 15. Oktober 1966 - BVerwG IV B 137.65 - [S. 3 f.]). - VGH Baden-Württemberg, 22.10.1993 - 8 S 3087/92
Befristung der Geltungsdauer eines Bebauungsplans; Abänderung einer nach BBauG § …
Eine Abänderung bereits übergeleiteter Vorschriften ist nurmehr nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesbaugesetzes/Baugesetzbuchs und nicht durch eine Änderung der Landesbauordnung als landesrechtlicher Vorschrift möglich (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.1.1968 a.a.O. und Beschl. v. 15.10.1966 - IV B 137.65 - im Ergebnis ebenso BGH Urt. v. 27.2.1992 - III ZR 66/90 = MDR 1992, 676).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.