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| BVerwG, 24.04.1967 - IV B 142.66 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Feststellung im Schätzungsverfahren - Nachträgliche Zulassung von Einwendungen gegen die Schätzungsfeststellung bei offenbaren Härten - Anforderungen an die Berücksichtigung von werterheblichen Grundstücksveränderungen
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 22.04.1966 - 198 VII 64
- BVerwG, 24.04.1967 - IV B 142.66
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.02.1963 - I B 141.61
Widerspruch/Zulassung, nachträgliche; Unbillige Härte; Beschleunigungsgrundsatz
Auszug aus BVerwG, 24.04.1967 - IV B 142.66
(vgl. auch Beschluß vom 12. Februar 1963 - BVerwG I B 141.61 - [BVerwGE 15, 271 ff.]). - BVerwG, 24.02.1959 - I C 160.57
Widerspruch/Zulassung, nachträgliche; Wertermittlung/Wertermittlungsfeststellung; …
Auszug aus BVerwG, 24.04.1967 - IV B 142.66
Damit entspricht das Flurbereinigungsgericht der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, das sich zu dieser Frage u. a. in seinem Urteil BVerwG I C 160.57 vom 24. Februar 1959 (Buchholz, BVerwG 424.01 §§ 32, 134 FlurbG Nr. 1, § 45 FlurbG Nr. 2 = RdL 1959, 221) wie folgt geäußert hat:.
- BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72 Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden (vgl. u.a. Urteil vom 24. Februar 1959 - BVerwG I C 160.57 - [RdL 1959, 221]; Beschluß vom 24. April 1967 - BVerwG IV B 142.66 -), daß im Rahmen des der Flurbereinigungsbehörde nach § 134 Abs. 2 Satz 1 FlurbG zustehenden Ermessens auch der Grundsatz der Vereinfachung und Beschleunigung zu beachten ist, der das Flurbereinigungsverfahren beherrscht.
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