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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.1976 - IV B 142.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,2505
BVerwG, 17.12.1976 - IV B 142.76 (https://dejure.org/1976,2505)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1976 - IV B 142.76 (https://dejure.org/1976,2505)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1976 - IV B 142.76 (https://dejure.org/1976,2505)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71

    Grundstücksbegriff im Erschließungsbeitragsrecht; Zugrundelegung einer …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 4 B 142.76
    Ein zukünftiges Revisionsverfahren würde keinen Anlaß zur Klärung dieser Frage bieten: In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß im Erschließungsbeitragsrecht der Grundstücksbegriff "in aller Regel" dem bürgerlich-rechtlichen Begriff des Grundstücks im Sinne des Grundbuchrechts entspricht (Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 82.69 - BVerwGE 38, 35 [BVerwG 16.04.1971 - IV C 82/69] und vom 20. Juni 1973 - BVerwG IV C 62.71 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 45).
  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70

    Verteilungsmaßstab und Höhe der Erschließungsbeiträge für ein Eckgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 4 B 142.76
    Auch soweit die Beschwerde zusätzlich die Frage als klärungsbedürftig ansieht, ob bei übergroßen Grundstücken nicht - zumindest - eine "Tiefenbegrenzung" geboten sei, bleibt ihr der Erfolg versagt; denn der Senat hat in Weiterführung seiner mit Urteil vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 28.70 - BVerwGE 38, 147 (150) [BVerwG 03.06.1971 - IV C 28/70] begründeten Rechtsprechung im Urteil vom 30. Juli 1976 - BVerwG IV C 65 und 66.74 - entschieden, daß es keinen Bedenken begegnet, wenn in beplanten Gebieten die gesamte Fläche eines (Buch-)Grundstücks bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes berücksichtigt wird (dies freilich nur, soweit für das gesamte Grundstück auch eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist).
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 82.69

    Anforderung einer Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge - Berechnung …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 4 B 142.76
    Ein zukünftiges Revisionsverfahren würde keinen Anlaß zur Klärung dieser Frage bieten: In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß im Erschließungsbeitragsrecht der Grundstücksbegriff "in aller Regel" dem bürgerlich-rechtlichen Begriff des Grundstücks im Sinne des Grundbuchrechts entspricht (Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 82.69 - BVerwGE 38, 35 [BVerwG 16.04.1971 - IV C 82/69] und vom 20. Juni 1973 - BVerwG IV C 62.71 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 45).
  • BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74

    Bebaubarkeit als Voraussetzung für das Entstehen eines Erschließungsbeitrags

    Diese Auffassung ist bereits - wenn auch bisher ohne nähere Begründung - in der Rechtsprechung des Senats vorgezeichnet, soweit der Senat dort bezüglich der Bemessung von Erschließungsbeiträgen auf die "vom Bebauungsplan erfaßte bebaubare Fläche" eines Grundstücks abgestellt (Urteil vom 30. Juli 1976 - BVerwG IV C 65.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 15 S. 7 [S. 9]) und zum Grundstücksbegriff im Sinne des § 133 Abs. 1 Satz 1 BBauG auf das "Buchgrundstück, ohne daß ein Teil von ihm von einer baulichen oder gewerblichen Nutzung ausgeschlossen ist", verwiesen hat (Beschluß vom 17. Dezember 1976 - BVerwG IV B 142.76 -).
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