Rechtsprechung
| BVerwG, 17.12.1976 - IV B 142.76 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,2505) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 25.05.1976 - 19 VI 74
- BVerwG, 17.12.1976 - IV B 142.76
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71
Grundstücksbegriff im Erschließungsbeitragsrecht; Zugrundelegung einer …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 4 B 142.76
Ein zukünftiges Revisionsverfahren würde keinen Anlaß zur Klärung dieser Frage bieten: In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß im Erschließungsbeitragsrecht der Grundstücksbegriff "in aller Regel" dem bürgerlich-rechtlichen Begriff des Grundstücks im Sinne des Grundbuchrechts entspricht (Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 82.69 - BVerwGE 38, 35 [BVerwG 16.04.1971 - IV C 82/69] und vom 20. Juni 1973 - BVerwG IV C 62.71 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 45). - BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70
Verteilungsmaßstab und Höhe der Erschließungsbeiträge für ein Eckgrundstück
Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 4 B 142.76
Auch soweit die Beschwerde zusätzlich die Frage als klärungsbedürftig ansieht, ob bei übergroßen Grundstücken nicht - zumindest - eine "Tiefenbegrenzung" geboten sei, bleibt ihr der Erfolg versagt; denn der Senat hat in Weiterführung seiner mit Urteil vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 28.70 - BVerwGE 38, 147 (150) [BVerwG 03.06.1971 - IV C 28/70] begründeten Rechtsprechung im Urteil vom 30. Juli 1976 - BVerwG IV C 65 und 66.74 - entschieden, daß es keinen Bedenken begegnet, wenn in beplanten Gebieten die gesamte Fläche eines (Buch-)Grundstücks bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes berücksichtigt wird (dies freilich nur, soweit für das gesamte Grundstück auch eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist). - BVerwG, 16.04.1971 - IV C 82.69
Anforderung einer Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge - Berechnung …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 4 B 142.76
Ein zukünftiges Revisionsverfahren würde keinen Anlaß zur Klärung dieser Frage bieten: In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß im Erschließungsbeitragsrecht der Grundstücksbegriff "in aller Regel" dem bürgerlich-rechtlichen Begriff des Grundstücks im Sinne des Grundbuchrechts entspricht (Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 82.69 - BVerwGE 38, 35 [BVerwG 16.04.1971 - IV C 82/69] und vom 20. Juni 1973 - BVerwG IV C 62.71 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 45).
- BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74
Bebaubarkeit als Voraussetzung für das Entstehen eines Erschließungsbeitrags
Diese Auffassung ist bereits - wenn auch bisher ohne nähere Begründung - in der Rechtsprechung des Senats vorgezeichnet, soweit der Senat dort bezüglich der Bemessung von Erschließungsbeiträgen auf die "vom Bebauungsplan erfaßte bebaubare Fläche" eines Grundstücks abgestellt (Urteil vom 30. Juli 1976 - BVerwG IV C 65.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 15 S. 7 [S. 9]) und zum Grundstücksbegriff im Sinne des § 133 Abs. 1 Satz 1 BBauG auf das "Buchgrundstück, ohne daß ein Teil von ihm von einer baulichen oder gewerblichen Nutzung ausgeschlossen ist", verwiesen hat (Beschluß vom 17. Dezember 1976 - BVerwG IV B 142.76 -).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.