Rechtsprechung
| BVerwG, 24.09.1954 - IV B 15.54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 11.04.1960 - IV C 284.59
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Beschwerden dieser Art in Lastenausgleichsangelegenheiten unzulässig (vgl. BVerwGE 1, 123 ff., Beschlüsse des beschließenden Senatsvom 24. September 1954 - BVerwG IV B 15.54 - undvom 1. November 1956 - BVerwG IV C 233.56 -). - BVerwG, 04.03.1960 - IV B 50.60
Verpflichtung des Ausgleichsamtes zur Feststellung eines Vertreibungsschadens - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Beschwerden dieser Art in Lastenausgleichsangelegenheiten unzulässig (vgl. BVerwGE 1, 123 ff., Beschlüsse des beschließenden Senats vom 24. September 1954 - BVerwG IV B 15.54 - und vom 1. November 1956 - BVerwG IV C 233.56 -). - BVerwG, 06.05.1957 - IV B 98.57
Rechtsmittel
Beschwerden im Armenrechtsverfahren auf dem Gebiete des Lastenausgleichs sind somit, wie der beschließende Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (vgl. BVerwG IV B 15.54, BVerwG IV B 18.54 und BVerwG IV B 31.54), unzulässig.
- BVerwG, 15.09.1960 - IV B 208.60
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Beschwerden dieser Art in Lastenausgleichsangelegenheiten unzulässig (vgl. BVerwGE 1, 123, Beschlüsse des beschließenden Senats vom 24. September 1954 - BVerwG IV B 15.54 - und vom 1. November 1956 - BVerwG IV C 233.56 -). - BVerwG, 20.11.1959 - IV C 350.59
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 123 ff.) sind Beschwerden dieser Art in Lastenausgleichsangelegenheiten unzulässig (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtsvom 29. April 1954 - BVerwG III B 5.53 - undvom 24. September 1954 - BVerwG IV B 15.54 -). - BVerwG, 20.04.1955 - IV B 18.55
Rechtsmittel
Wie der erkennende Senat in demBeschluß vom 24. September 1954 - IV B 15.54 - (Zeitschrift "Der Lastenausgleich" 1955 S. 37) eingehend ausgeführt hat, ist die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Entscheidungen über Armenrechtsbeschwerden nicht gegeben. - BVerwG, 23.11.1954 - IV B 31.54
Rechtsmittel
Wie der Senat in seinemBeschluß vom 24. September 1954 - IV B 15.54 - ausführlich begründet hat, ist eine Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für die Entscheidung von Armenrechtsbeschwerden nicht gegeben. - BVerwG, 23.11.1954 - IV B 18.54
Rechtsmittel
Wie der Senat in demBeschluß vom 24. September 1954 - IV B 15.54 - ausführlich dargetan hat, ist eine Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für die Entscheidung von Armenrechtsbeschwerden nicht gegeben. - BVerwG, 17.03.1956 - IV B 170.55
Rechtsmittel
Wie der erkennende Senat bereits in seinemBeschluß vom 24. September 1954 - BVerwG IV B 15.54 -, also vor Inkrafttreten des 4. ÄndG LAG, ausgesprochen hat, findet eine Beschwerde gegen die Vorentscheidung des Verwaltungsgerichts über das Armenrecht bzw. eine weitere Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs an das Bundesverwaltungsgericht nicht statt.
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 24.06.1954 - IV B 15.54 |
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Verfahrensgang
- OVG Berlin, 24.06.1954 - IV B 15.54
- BVerwG, 16.12.1955 - II B 165.54
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 16.12.1955 - II B 165.54
Rechtmäßigkeit der Übernahme in ein Beamtenverhältnis aufgrund enger Verbindung …
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 24. Juni 1954 - OVG IV B 15.54 - wird zurückgewiesen.
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