Rechtsprechung
| BVerwG, 13.06.1966 - IV B 15.66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bedeutsamkeit der Möglichkeit einer Planänderung für eine Abbruchsverfügung betreffend ein Wochenendhaus - Stillschweigende Duldung eines illegalen Baues als Verzicht auf die Abrissberechtigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.10.1965 - I A 23/65
- BVerwG, 13.06.1966 - IV B 15.66
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 05.12.1963 - I B 161.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.06.1966 - IV B 15.66
Der damals noch für Baurechtssachen zuständige I. Senat hat in seinemBeschluß vom 6. Dezember 1963 - BVerwG I B 161.63 = Buchholz BVerwG 406.11 § 33 BBauG Nr. 1 - in einem den Abbruch von Wochenendhäusern betreffenden Verfahren eingehend dargelegt, daß selbst ein förmlicher Beschluß der Gemeinde nach § 33 BBauG nur dann der Beurteilung zugrunde zu legen ist, wenn der Stand des Planungsverfahrens einen hinreichend sicheren Schluß darauf zuläßt, daß das betreffende Vorhaben mit dem künftigen Bebauungsplan übereinstimmen wird. - BVerwG, 19.12.1957 - I C 84.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.06.1966 - IV B 15.66
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß die stillschweigende Duldung eines illegalen Baues keinen Verzicht auf die Abrißberechtigung bedeutet (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 19. Dezember 1957 - BVerwG I C 84.57 - in BBauBl. 1958 S. 138).
- BVerwG, 02.03.1978 - 4 B 26.78
Anforderungen an die Planreife in den Fällen des § 33 BBauG
Allein der Planaufstellungsbeschluß reicht regelmäßig nicht aus, um eine derart sichere Prognose zu stellen (vgl. dazu Beschluß vom 13. Juni 1966 - BVerwG IV B 15.66 - Buchholz 406.11 § 33 BBauG Nr. 3 S. 13 und Beschluß vom 10. Juni 1970 - BVerwG IV B 163.68 - BRS 23 Nr. 33 S. 72). - BVerwG, 05.02.1987 - 4 B 249.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verwirkung der …
Die vom Berufungsgericht vertretene Rechtsauffassung steht weder mit dem Beschluß vom 13. Juni 1966 - BVerwG 4 B 15.66 - (Buchholz 406.11 § 33 BBauG Nr. 3) noch mit dem Urteil vom 19. Dezember 1957 BVerwG 1 C 84.57 - (BBauBl. 1958, 138) in Widerspruch.
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