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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.12.1969 - IV B 153.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,2837
BVerwG, 15.12.1969 - IV B 153.69 (https://dejure.org/1969,2837)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1969 - IV B 153.69 (https://dejure.org/1969,2837)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1969 - IV B 153.69 (https://dejure.org/1969,2837)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung der Bebauungspläne durch die Gemeinde - Einhaltung der Auslegungsfrist - Nichtigkeit als Folge des Verstoßes

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 2 Abs. 6 BBauG; § 187 BGB.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1970, 417
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.04.1968 - IV C 227.65
    Auszug aus BVerwG, 15.12.1969 - IV B 153.69
    Die von der Beklagten als klärungsbedürftig bezeichneten Fragen können die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen, weil diese Fragen durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt sind: Der erkennende Senat hat in Seinem Urteil vom 10. April 1968 - BVerwG IV C 227.65 - [NJW 1968, 1736] zu § 18 Abs. 2 FStrG ("Die Pläne ... sind in den Gemeinden ... vier Wochen ... auszulegen") ausgesprochen, daß sich der Beginn der dort vorgesehenen Frist durch entsprechende Anwendung (nicht von § 187 Abs. 2 BGB, sondern) von § 187 Abs. 1 BGB errechnet; Entsprechendes gilt für § 2 Abs. 6 Satz 1 BBauG ("Die Gemeinde hat ... auf die Dauer eines Monats ... auszulegen").
  • BVerwG, 08.01.1968 - IV CB 109.66

    Zeitpunkt für die Auslegung der Entwürfe von Bebauungsplänen

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1969 - IV B 153.69
    Daß dies zutrifft, hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 8. Januar 1968 - BVerwG IV CB 109.66 - [DVBl. 1968, 517] entschieden.
  • GemSOGB, 06.07.1972 - GmS-OGB 2/71

    Berechnung von Fristen im öffentlichen Recht

    Dieser hat sich in seinem Beschluß vom 15. Dezember 1969 - IV B 153.69 (DVBl 1970, 417) - unter Bezugnahme auf sein die entsprechende Fristbestimmung des § 18 Abs. 2 des Bundesfernstraßengesetzes betreffendes Urteil vom 10. April 1968 - IV C 227.65 (BVerwGE 29, 282, 283; NJW 1968, 1736) - dahin ausgesprochen, der Beginn der Auslegungsfrist nach § 2 Abs. 6 Satz 1 BBauG errechne sich unter entsprechender Anwendung (nicht von § 187 Abs. 2, sondern) von § 187 Abs. 1 BGB.
  • BGH, 17.05.1971 - III ZR 115/70

    Berechnung der einmonatigen Auslegungsfrist des § 2 Abs. 6 S. 1 Baugesetzbuch …

    Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat ferner in seinem Beschluß vom 15. Dezember 1969 - IV B 153.69 unter Bezugnahme auf dieses Urteil ausgesprochen, für die Auslegungsfrist des § 2 Abs. 6 Satz 1 BBauG gelte Entsprechendes.
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