Rechtsprechung
| BVerwG, 15.12.1969 - IV B 153.69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung der Bebauungspläne durch die Gemeinde - Einhaltung der Auslegungsfrist - Nichtigkeit als Folge des Verstoßes
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 2 Abs. 6 BBauG; § 187 BGB.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 26.02.1969 - I A 72/67
- OVG Bremen, 11.07.1969 - II BA 22/69
- BVerwG, 15.12.1969 - IV B 153.69
Papierfundstellen
- DVBl 1970, 417
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.04.1968 - IV C 227.65
Auszug aus BVerwG, 15.12.1969 - IV B 153.69
Die von der Beklagten als klärungsbedürftig bezeichneten Fragen können die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen, weil diese Fragen durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt sind: Der erkennende Senat hat in Seinem Urteil vom 10. April 1968 - BVerwG IV C 227.65 - [NJW 1968, 1736] zu § 18 Abs. 2 FStrG ("Die Pläne ... sind in den Gemeinden ... vier Wochen ... auszulegen") ausgesprochen, daß sich der Beginn der dort vorgesehenen Frist durch entsprechende Anwendung (nicht von § 187 Abs. 2 BGB, sondern) von § 187 Abs. 1 BGB errechnet; Entsprechendes gilt für § 2 Abs. 6 Satz 1 BBauG ("Die Gemeinde hat ... auf die Dauer eines Monats ... auszulegen"). - BVerwG, 08.01.1968 - IV CB 109.66
Zeitpunkt für die Auslegung der Entwürfe von Bebauungsplänen
Auszug aus BVerwG, 15.12.1969 - IV B 153.69
Daß dies zutrifft, hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 8. Januar 1968 - BVerwG IV CB 109.66 - [DVBl. 1968, 517] entschieden.
- GemSOGB, 06.07.1972 - GmS-OGB 2/71
Berechnung von Fristen im öffentlichen Recht
Dieser hat sich in seinem Beschluß vom 15. Dezember 1969 - IV B 153.69 (DVBl 1970, 417) - unter Bezugnahme auf sein die entsprechende Fristbestimmung des § 18 Abs. 2 des Bundesfernstraßengesetzes betreffendes Urteil vom 10. April 1968 - IV C 227.65 (BVerwGE 29, 282, 283; NJW 1968, 1736) - dahin ausgesprochen, der Beginn der Auslegungsfrist nach § 2 Abs. 6 Satz 1 BBauG errechne sich unter entsprechender Anwendung (nicht von § 187 Abs. 2, sondern) von § 187 Abs. 1 BGB. - BGH, 17.05.1971 - III ZR 115/70
Berechnung der einmonatigen Auslegungsfrist des § 2 Abs. 6 S. 1 Baugesetzbuch …
Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat ferner in seinem Beschluß vom 15. Dezember 1969 - IV B 153.69 unter Bezugnahme auf dieses Urteil ausgesprochen, für die Auslegungsfrist des § 2 Abs. 6 Satz 1 BBauG gelte Entsprechendes.
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