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Rechtsprechung
   BFH, 23.09.2002 - IV B 156/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12288
BFH, 23.09.2002 - IV B 156/00 (https://dejure.org/2002,12288)
BFH, Entscheidung vom 23.09.2002 - IV B 156/00 (https://dejure.org/2002,12288)
BFH, Entscheidung vom 23. September 2002 - IV B 156/00 (https://dejure.org/2002,12288)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 a.F.; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3 a.F.; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz; ; AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Konkrete Darlegungspflicht hinsichtlich der Revisionsgründe - Zugangsfiktion - Gleichheitsverstoß - Aufklärungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 116 Abs. 3 S. 3
    Übergehen von Beweisanträgen; Rügeverlust

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.08.2000 - VII B 87/00

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 23.09.2002 - IV B 156/00
    Diese Begründungserleichterung hat jedoch nicht zur Folge, dass in der Beschwerdeschrift auch auf die vorgenannten Ausführungen zum Nichteintritt des Rügeverlustes verzichtet werden könnte (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 14. August 2000 VII B 87/00, BFH/NV 2001, 147).
  • BFH, 04.11.1999 - IV B 152/98

    Passivposten bei zweckgebundenen Zuschüssen

    Auszug aus BFH, 23.09.2002 - IV B 156/00
    Wird mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend gemacht, das FG habe einen Beweisantrag übergangen, so ist u.a. darzulegen, dass die Unterlassung der Beweisaufnahme in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde, da es sich hierbei um einen verzichtbaren Mangel handelt (Senatsbeschluss vom 4. November 1999 IV B 152/98, BFH/NV 2000, 693, zu 3. der Entscheidungsgründe, m.w.N.).
  • BFH, 28.07.1994 - IV S 2/93

    Unbegründetheit eines Antrags auf Prozesskostenhilfe auf Grund unwahrscheinlichem …

    Auszug aus BFH, 23.09.2002 - IV B 156/00
    Soweit die Klägerin mit ihren Ausführungen zur grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugleich eine fehlerhafte Beurteilung der Beweislastgrundsätze hätte rügen wollen, würde es sich um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln, der auch nicht zur Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels führen könnte (s. nur Senatsbeschluss vom 28. Juli 1994 IV S 2/93, BFH/NV 1995, 118).
  • BFH, 06.06.2016 - III B 92/15

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung im vereinfachten Verfahren …

    Von einer weiteren Begründung wird nach § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt, abgesehen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2012 X B 22/12, BFH/NV 2013, 226; vom 23. September 2002 IV B 156/00, BFH/NV 2003, 191).
  • BFH, 10.02.2015 - V B 87/14

    Verfahrensfehler durch Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des …

    Von einer weiteren Begründung wird nach § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt, abgesehen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2012 X B 22/12, BFH/NV 2013, 226; vom 23. September 2002 IV B 156/00, BFH/NV 2003, 191).
  • BFH, 27.07.2020 - V B 78/18

    Verfahrensfehler; Gesamtergebnis des Verfahrens; vertragliches Abtretungsverbot; …

    Von einer weiteren Begründung wird daher nach § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt, abgesehen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 25.10.2012 - X B 22/12, BFH/NV 2013, 226, und vom 23.09.2002 - IV B 156/00, BFH/NV 2003, 191).
  • BFH, 27.11.2018 - V B 72/18

    Verfahrensfehler; Aufhebung und Zurückverweisung; Unmittelbarkeit der …

    Von einer weiteren Begründung wird daher nach § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt, abgesehen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2012 X B 22/12, BFH/NV 2013, 226; vom 23. September 2002 IV B 156/00, BFH/NV 2003, 191).
  • BFH, 12.12.2012 - V B 114/11

    Keine Festsetzung unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer ohne Prüfung der …

    Von einer weiteren Begründung wird nach § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt, abgesehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2012 X B 22/12, juris; vom 23. September 2002 IV B 156/00, BFH/NV 2003, 191).
  • BFH, 07.08.2019 - V B 111/18

    Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden einer GmbH §§ 191, 69, 34 AO wg. …

    5 Satz 2 FGO , der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt abgesehen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 25.10.2012 - X B 22/12, BFH/NV 2013, 226; vom 23.09.2002 - IV B 156/00, BFH/NV 2003, 191).
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