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| BVerwG, 13.02.1968 - IV B 156.66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Genehmigung errichteter Garagen - Anordnung der Beseitigung ungenehmigter und materiell rechtswidriger Bauten - Schlüssige Erhebung einer Aufklärungsrüge - Mitwirkungspflicht der Beteiligten als Grenze der ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.1966 - X A 775/65
- BVerwG, 13.02.1968 - IV B 156.66
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.05.1965 - II C 150.62
Auszug aus BVerwG, 13.02.1968 - IV B 156.66
Wie das Bundesverwaltungsgericht schon mehrfach entschieden hat, ist eine Aufklärungrüge nur dann schlüssig, wenn sich aus dem Beschwerdevorbringen ergibt, daß sich dem Berufungsgericht eine weitere Sachaufklärung aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen (vgl.Urteil vom 13. Mai 1965 - BVerwG II C 150.62 -). - BVerwG, 19.10.1966 - IV B 144.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.02.1968 - IV B 156.66
Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt betont, daß die Aufklärungspflicht dort nicht besteht, wo die Beteiligten ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen (vgl.Beschluß vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV B 144.65).
- BVerwG, 02.03.1973 - IV C 40.71
Ausschlusswirkung der Festsetzungen im Bebauungsplan - Pflicht zur Verwirklichung …
Das Bundesverwaltungsgericht hat in zahlreichen Entscheidungen ausgesprochen, daß dem polizeilichen Einschreiten Fälle, in denen (noch) nicht eingeschritten wurde, nur ausnahmsweise dann entgegengehalten werden können, wenn es der Art des Einschreitens an jedem System fehlt, für diese Art des (auch zeitlichen) Vorgehens keinerlei einleuchtende Gründe sprechen und deshalb die Handhabung als willkürlich angesehen werden muß (vgl. die Beschlüsse vom 19. September 1963 - BVerwG I B 39.63 - [S. 3 f.], vom 29. April 1966 - BVerwG IV B 163.65 - [S. 5], vom 13. Februar 1968 - BVerwG IV B 156.66 - [S. 2 f.], vom 3. Mai 1968 - BVerwG IV B 124.67 - [S. 3], vom 20. Februar 1969 - BVerwG IV B 152.68 - [S. 3 f.], vom 22. Januar 1972 - BVerwG IV B 42.71 - [S. 3] und vom 24. März 1972 - BVerwG IV B 25.72 - [S. 3]). - BVerwG, 01.07.1968 - IV C 53.66
Privilegiertes
Jedoch beschränkt diese sich dann auf die Klärung eigener Zweifel ..." (Vgl. hierzu auch Beschluß vom 13. Februar 1968 - BVerwG IV B 156.66). - BVerwG, 20.02.1969 - IV B 152.68
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher …
Der Gleichheitssatz zwingt die zuständigen Behörden zwar nicht, gleichzeitig gegen alle Störungen einzuschreiten, verbietet ihnen jedoch, bei einem (sukzessiven) Einschreiten systemlos oder gar willkürlich zu verfahren (vgl. die Beschlüsse vom 19. September 1963 - BVerwG I B 39.63 -, vom 4. Januar 1968 - BVerwG IV B 17.67 -, vom 13. Februar 1968 - BVerwG IV B 156.66 - und vom 3. Mai 1968 - BVerwG IV B 124.67 -).
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