Rechtsprechung
| BVerwG, 05.05.1970 - IV B 158.69 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Geltendmachung einer Verletzung des § 1 Abs. 4 Bundesbaugesetz (BBauG) - Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit der Nachbargrundstücke als Bestandteil der Rechtsstellung eines Grundstückseigentümers
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 1 Abs. 4 BBauG.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BBauG § 1 Abs. 4
Keine Berufung auf fehlerhafte Abwägung durch den Eigentümer eines nicht planbetroffenen Grundstücks
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 11.06.1969 - III 35/69
- BVerwG, 05.05.1970 - IV B 158.69
Papierfundstellen
- NJW 1970, 1939
- ZMR 1970, 374
- DÖV 1971, 241
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66
Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1970 - IV B 158.69
Mit diesen Überlegungen übersieht der Verwaltungsgerichtshof, daß der Kläger hier nicht - wie es in den vom Berufungsurteil zitierten Entscheidungen des beschließenden Senats der Fall gewesen ist (vgl. insbesondere Urteil vom 6. Dezember 1967 in BVerwGE 28, 268) - andere, von sich aus nicht nachbarschützende Vorschriften des Baugesetzes mit Hilfe des § 1 Abs. 4 und 5 BBauG um den fehlenden Nachbarschutz anreichern will, sondern daß er einen Verstoß des Planungsträgers, an den sich das Gebot des § 1 Abs. 4 BBauG richtet, gegen dieses Gebot bei der Planung selbst geltend macht. - BVerwG, 21.10.1968 - IV C 13.68
Auf die Beeinträchtigung öffentlicher Belange gestützte Nachbarklage des …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1970 - IV B 158.69
Mit Recht hat der Verwaltungsgerichtshof darauf hingewiesen, daß diese Vorschrift dem Nachbarn grundsätzlich keine Rechte vermittelt; eine Ausnahme von diesem Grundsatz auf der Grundlage des Urteils des beschließenden Senats vom 21. Oktober 1968 - BVerwG IV C 13.68 - (DVBl. 1969, 263) kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil dem Kläger kein Privilegierungstatbestand des § 35 Abs. 1 BBauG zur Seite steht. - BVerwG, 14.06.1968 - IV C 13.66
Enteigende Wirkung von
Auszug aus BVerwG, 05.05.1970 - IV B 158.69
In der Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs als auch des Bundesverwaltungsgerichts - insoweit jedenfalls für den Regelfall - ist es anerkannt, daß es nicht zum Bestandteil der Rechtsstellung eines Grundstückseigentümers gehört, daß die einmal gegebene Nutzbarkeit der Nachbargrundstücke aufrechterhalten bleibt und nicht geändert wird (vgl. BGHZ 48, 46 und Urteil vom 14. Juni 1968 - BVerwG IV C 13.66 - in DVBl. 1969, 213). - BGH, 22.05.1967 - III ZR 124/66
Eigentumsgarantie und Nachbarrecht
Auszug aus BVerwG, 05.05.1970 - IV B 158.69
In der Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs als auch des Bundesverwaltungsgerichts - insoweit jedenfalls für den Regelfall - ist es anerkannt, daß es nicht zum Bestandteil der Rechtsstellung eines Grundstückseigentümers gehört, daß die einmal gegebene Nutzbarkeit der Nachbargrundstücke aufrechterhalten bleibt und nicht geändert wird (vgl. BGHZ 48, 46 und Urteil vom 14. Juni 1968 - BVerwG IV C 13.66 - in DVBl. 1969, 213).
- BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71
Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des …
Deshalb muß § 2 Abs. 4 BBauG erweiternd dahin ausgelegt werden, daß es einer (materiellen) Abstimmung unabhängig davon, ob bei der Nachbargemeinde bereits Bauleitpläne oder doch bestimmte planerische Vorstellungen bestehen, immer dann bedarf, wenn "unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art" (Beschluß vom 5. Mai 1970 - BVerwG IV B 158.69 - (BRB 23, 237 [238]) in Betracht kommen vgl. dazu auch das Urteil vom 13. Februar 1970 - BVerwG IV C 104.68 - [DÖV 1970, 387] sowie Meyer in Meyer-Stich-Tittel, Bundesbaurecht, § 2 BBauG Rdnr. 7). - VG Hamburg, 16.11.2006 - 7 E 2847/06
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarwiderspruches.
"Der Senat hat hier weder zu entscheiden, ob und in welchen Fällen das an sich objektivrechtliche Abwägungsgebot ( § 1 Abs. 4 und 5 BBauG 1960 = § 1 Abs. 6 und 7 BBauG 1976/79 ) auch drittschützende Wirkung entfalten kann (vgl. aber dazu bes. Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 51.75 - BVerwGE 54, 211 (217), ferner Urteile vom 6. Dezember 1967 - BVerwG 4 C 94.66 - BVerwGE 28, 268 (276), vom 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 234.65 - BVerwGE 32, 173 (177) und Beschluß vom 5. Mai 1970 - BVerwG 4 B 158.69 - BRXX3 Nr. 157).
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