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| BVerwG, 12.05.1959 - IV B 160.58 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Braunschweig, 27.03.1958 - III 475/56
- BVerwG, 12.05.1959 - IV B 160.58
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.05.1957 - IV C 107.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.05.1959 - IV B 160.58
Die Tatsache, daß der beschließende Senat in der Sache BVerwG IV C 107.56 (ZLA 1957, 269) Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von § 16 Abs. 3 des Feststellungsgesetzes - FG - geäußert und insoweit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beantragt hat, steht einer Entscheidung im vorliegenden Falle insbesondere deswegen nicht entgegen, weil die Klägerin als überlebender Teil der Ehegatten zugleich Alleinerbin ihres verstorbenen Ehemannes ist. - BVerwG, 22.10.1957 - III C 279.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.05.1959 - IV B 160.58
Das Landesverwaltungsgericht ist auch der Rechtsprechung beider Senate des Bundesverwaltungsgerichts insoweit gefolgt, als es für die Frage, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung des erhalten gebliebenen sowie des verlorenen Hausrats beachtlich ist, auf den Eintritt des letzten feststellungsfähigen Schadens abgestellt hat (BVerwG IV C 145.57 in RLA 1958, 42 und BVerwG III C 279.56 in BVerwGE 5, 270 [BVerwG 22.10.1957 - III C 279/56]). - BVerwG, 11.10.1957 - IV C 145.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.05.1959 - IV B 160.58
Das Landesverwaltungsgericht ist auch der Rechtsprechung beider Senate des Bundesverwaltungsgerichts insoweit gefolgt, als es für die Frage, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung des erhalten gebliebenen sowie des verlorenen Hausrats beachtlich ist, auf den Eintritt des letzten feststellungsfähigen Schadens abgestellt hat (BVerwG IV C 145.57 in RLA 1958, 42 und BVerwG III C 279.56 in BVerwGE 5, 270 [BVerwG 22.10.1957 - III C 279/56]).
- BVerwG, 17.08.1961 - III C 288.58
Rechtsmittel
Der durch die Vertreibung entstandene Hausratschaden der Klägerin besteht daher auch in dem Unterschied zwischen dem Verkehrswert des Hausrates und dem bei der Veräußerung eines Teiles des Hausrates erzielten Erlöse (vgl. dazu die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 1957 - BVerwG III C 162.56 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 Nr. 13 zu § 11 LAG = ZLA 1957 S. 372]; vom 30. Januar 1959 - BVerwG IV C 288.58 - [BVerwGE 8, 141]; vom 19. Mai 1959 - BVerwG III C 261.55 - [MDR 1959 S. 687] …und vom 10. Februar 1956 - BVerwG IV C 13.54 - [Buchholz a.a.O., 427.2 Nr. 19 zu § 8 FG]; vgl. auch die Entscheidung vom 12. Mai 1959 - BVerwG IV B 160.58 - [ZLA 1959 S. 263 = RLA 1959 S. 301 = IFLA 1960 S. 20]). - BVerwG, 06.07.1959 - IV C 319.57
Rechtsmittel
Zwar hat der erkennende Senat in der Sache BVerwG IV B 160.58 - Beschluß vom 12. Mai 1959 - für einen Ostschaden an Hausratgegenständen den in § 14 Abs. 3 LAG dort ebenfalls auf den 8. Mai 1945 fingierten Schadenseintritt auch bei Prüfung der Frage zugrunde gelegt, welcher Hausrat bei Eintritt des Schadens vorhanden war.
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