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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.04.1966 - IV B 163.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,744
BVerwG, 29.04.1966 - IV B 163.65 (https://dejure.org/1966,744)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1966 - IV B 163.65 (https://dejure.org/1966,744)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1966 - IV B 163.65 (https://dejure.org/1966,744)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Unterlassung der Vernehmung eines Zeugen als Verfahrensfehler - Versäumung der Aufklärung von Tatsachen durch das Gericht

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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1966 - IV B 163.65
    Diese Rüge könnte aber nur dann die Zulassung der Revision rechtfertigen, wenn sich in Anbetracht des gesamten Sachverhalts dem Berufungsgericht die Notwendigkeit einer solchen Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (vgl. z.B. Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 1962 - BVerwG VIII B 190.61 - [Buchholz BVerwG 310 Nr. 30 zu § 132 VwGO] und vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 41.61 - [DÖV 1963 S. 886];… Eyermann-Fröhler, VwGO, 4. Auflage 1965, § 132 RdNr. 19).
  • BVerwG, 20.02.1962 - VIII B 190.61

    Voraussetzungen für die Zulassung zur Revision trotz ungenügender Sachaufklärung …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1966 - IV B 163.65
    Diese Rüge könnte aber nur dann die Zulassung der Revision rechtfertigen, wenn sich in Anbetracht des gesamten Sachverhalts dem Berufungsgericht die Notwendigkeit einer solchen Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (vgl. z.B. Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 1962 - BVerwG VIII B 190.61 - [Buchholz BVerwG 310 Nr. 30 zu § 132 VwGO] und vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 41.61 - [DÖV 1963 S. 886];… Eyermann-Fröhler, VwGO, 4. Auflage 1965, § 132 RdNr. 19).
  • BVerwG, 02.03.1973 - IV C 40.71

    Ausschlusswirkung der Festsetzungen im Bebauungsplan - Pflicht zur Verwirklichung …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in zahlreichen Entscheidungen ausgesprochen, daß dem polizeilichen Einschreiten Fälle, in denen (noch) nicht eingeschritten wurde, nur ausnahmsweise dann entgegengehalten werden können, wenn es der Art des Einschreitens an jedem System fehlt, für diese Art des (auch zeitlichen) Vorgehens keinerlei einleuchtende Gründe sprechen und deshalb die Handhabung als willkürlich angesehen werden muß (vgl. die Beschlüsse vom 19. September 1963 - BVerwG I B 39.63 - [S. 3 f.], vom 29. April 1966 - BVerwG IV B 163.65 - [S. 5], vom 13. Februar 1968 - BVerwG IV B 156.66 - [S. 2 f.], vom 3. Mai 1968 - BVerwG IV B 124.67 - [S. 3], vom 20. Februar 1969 - BVerwG IV B 152.68 - [S. 3 f.], vom 22. Januar 1972 - BVerwG IV B 42.71 - [S. 3] und vom 24. März 1972 - BVerwG IV B 25.72 - [S. 3]).
  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 57.65

    Anfechtungsklage gegen einen Enteignungsbeschluss - Alternative Begründung eines …

    Das Unterbleiben einer weitergehenden Aufklärung enthielte einen Verfahransmangel nur dann, "wenn sich in Anbetracht des gesamten Sachverhalts dem Berufungsgericht die Notwendigkeit einer Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen"(Beschluß vom 29. April 1966 - BVerwG IV B 163.65 - S. 4).
  • BVerwG, 03.05.1968 - IV B 124.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß bei Verfügungen, mit denen gegen einen baurechtswidrigen Zustand eingeschritten wird, ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht schon deshalb vorliegt, weil nicht gleichzeitig auch in ähnlichen Fällen eingeschritten wurde, vielmehr ein solcher Verstoß nur dann in Betracht kommt, wenn das Vorgehen der Behörde als systemlos und daher willkürlich bezeichnet werden muß (vgl. insbesondere die Beschlüsse vom 14. August 1956 - BVerwG I C 36.54 -, vom 25. Juli 1962 - BVerwG I B 61.62 -, vom 19. September 1963 - BVerwG I B 39.63 -, vom 29. April 1966 - BVerwG IV B 163.65 -, vom 29. Juni 1966 - BVerwG IV B 174.65 - und vom 4. Januar 1968 - BVerwG IV B 17.67 -).
  • BVerwG, 08.02.1967 - IV B 87.65

    Rechtsmittel

    In der Unterlassung, den Vertreter der Klägerin über die Besprechung am 21. April 1961 zu vernehmen, könnte ein Verfahrensmangel nur dann gesehen werden, "wenn sich in Anbetracht des gesamten Sachverhalts dem Berufungsgericht die Notwendigkeit einer solchen Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen" (Beschluß vom 29. April 1966 - BVerwG IV B 163.65).
  • BVerwG, 08.12.1966 - IV B 184.65

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Das gilt um so mehr, als der Kläger selbst in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat und auch aus diesem Grunde nicht gesagt werden kann, daß sich dem Berufungsgericht die Erforderlichkeit einer Augenscheinseinnahme hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluß vom 7. Juli 1965 - BVerwG IV B 73.65 - und Beschluß vom 29. April 1966 - BVerwG IV B 163.65 -).
  • BVerwG, 04.01.1968 - IV B 17.67

    Auslegung des Willkürbegriffs bezüglich behördlicher Handlungen

    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sich das Vorgehen der Behörde als willkürlich darstellt (…Beschluß vom 19. September 1963 a.a.O. [S. 3] sowie Beschluß vom 29. April 1966 - BVerwG IV B 163.65 - [S. 6]), d.h. als ein Verhalten, dem erkennbar keine sachgerechten Erwägungen zugrunde liegen und das deshalb nur als ein systemloses Belieben verstanden werden kann.
  • BVerwG, 10.01.1967 - IV B 148.65

    Rechtsmittel

    Ein Verfahrensmangel könnte in der Unterlassung der von den Klägern für notwendig erachteten Beweisaufnahme zudem nur dann gesehen werden, "wenn sich in Anbetracht des gesamten Sachverhalts dem Berufungsgericht die Notwendigkeit einer solchen Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen"(Beschluß vom 29. April 1966 - BVerwG IV B 163.65 -).
  • BVerwG, 12.08.1966 - IV B 101.66

    Rechtsmittel

    Denn in der Unterlassung der Heranziehung der Akten könnte ein Verfahrensmangel jedenfalls nur dann gesehen werden, "wenn sich in Anbetracht des gesamten Sachverhalts dem Berufungsgericht die Notwendigkeit einer solchen Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen"(Beschluß vom 29. April 1966 - BVerwG IV B 163.65 - S. 4).
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