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| BVerwG, 22.01.1971 - IV B 173.70 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Revisionsgründen - Entlastungszweck des § 132 Abs. 3 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Abfindung eines Landwirtes im Rahmen der ...
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 12.08.1970 - III F 287/67
- BVerwG, 22.01.1971 - IV B 173.70
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.07.1963 - VIII B 70.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV B 173.70
Denn nur Rechtsfragen können einer Rechtssache grundsätzliche Bedeutung geben (vgl. Beschluß vom 16. Juli 1963 - BVerwG VIII B 70.62 -).
- BVerwG, 16.03.1972 - IV B 29.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verstoß einer …
Vielmehr muß in der Beschwerdeschrift erläutert werden, welche konkreten grundsätzlichen Rechtsfragen durch ein Revisionsverfahren zu klären sein werden (vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - [BVerwGE 13, 90], vom 16. Juli 1963 - BVerwG VIII B 70.62 - und vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV B 173.70 -). - BVerwG, 17.12.1971 - IV B 192.71
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - …
Denn nur Rechtsfragen können einer Rechtssache grundsätzliche Bedeutung geben (vgl. BVerwGE 13, 90 ff.; ebenso Beschlüsse vom 16. Juli 1963 - BVerwG VIII B 70.62 - und vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV B 173.70 -). - VGH Hessen, 12.08.1970 - F III 287/67
Förderung/Aussiedlung; Aussiedlung/Berücksichtigung bei der Abfindung
Das Urteil wurde durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.1.71 - IV B 173.70 bestätigt.
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