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| BVerwG, 18.09.1956 - IV B 182.55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Wiesbaden, 27.09.1955 - II/4/55
- BVerwG, 18.09.1956 - IV B 182.55
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 09.02.1962 - III B 102.61
Ausschluss der Anwendung des § 265 Abs. 1 Lastenausgleichsgesetz (LAG) für am …
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Hinblick auf die Zuschlagsberechtigung nach § 269 Abs. 2 LAG bereits wiederholt ausgesprochen, daß ein Minderjähriger nur dann Kriegsschadenrente wegen Erwerbsunfähigkeit beanspruchen kann, wenn er am maßgeblichen Stichtag bereits das Alter erreicht hatte, in dem eine Person gemeinhin in das Erwerbsleben eintreten kann(Urteil vom 24. November 1961 - BVerwG IV C 374.59 - fernerUrteile vom 18. November 1955 - BVerwG IV C 132.54/BVerwG IV C 88.55 - [BVerwGE 3, 13]; BVerwG IV C 55.55 [BVerwGE 3, 17];Beschluß vom 18. September 1956 - BVerwG IV B 182.55 - [RLA 1956 S. 364]; vgl. ferner für das Gebiet des Soforthilferechts:Urteil vom 17. Dezember 1953 - BVerwG IV C 4.53 -;Urteil vom 5. November 1954 - BVerwG IV A 185.53 -).
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