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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.11.1967 - IV B 188.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,799
BVerwG, 02.11.1967 - IV B 188.66 (https://dejure.org/1967,799)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.1967 - IV B 188.66 (https://dejure.org/1967,799)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 1967 - IV B 188.66 (https://dejure.org/1967,799)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Genehmigung einer Grundstücksteilung - Umfang der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Ausschließliche Maßgeblichkeit des Willens des Eigentümers für die "bezweckte Nutzung" bei einer reinen Grundstücksteilung

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    §§ 19, 20 BBauG.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 40.65

    Versagung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Genehmigungspflicht der Auflassung …

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1967 - IV B 188.66
    Die von den Klägern angeführte Entscheidung vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 40.65 - betrifft einen anderen Fall.
  • BVerwG, 17.10.1964 - I B 107.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1967 - IV B 188.66
    Davon geht auch der Beschluß vom 17. Oktober 1964 - BVerwG I B 107.63 - aus.
  • BVerwG, 22.05.1962 - I C 95.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1967 - IV B 188.66
    Daß zur Zeit der Antragstellung um die Genehmigung nach § 4 WSG nicht für die Teilung, sondern für den Kaufvertrag nachgesucht wurde, ist für die Fortführung des Genehmigungsverfahrens ohne Belang (vgl. Urteil vom 22. Mai 1962 - BVerwG I C 95.61 - [S. 3 f.]).
  • BVerwG, 09.04.1976 - IV C 75.74

    Antrags- und Klagebefugnis der Käufers auf Bodenverkehrsgenehmigung;

    Das hat der erkennende Senat bereits mehrfach ausgesprochen (vgl. insbesondere die Beschlüsse vom 2. November 1967 - BVerwG IV B 188.66 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 12 S. 23 und vom 21. Januar 1971 - BVerwG IV B 114.70 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 25 S. 15).
  • BVerwG, 21.01.1971 - IV B 114.70

    Teilung eines Grundstücks im Außenbereich "zum Zwecke der Bebauung" - …

    Nimmt der Eigentümer eine Grundstücksteilung ohne Offenlegung einer Bebauungsabsicht vor, obgleich er - nach Darstellung des Käufers - diesem gegenüber dazu verpflichtet wäre, so ist im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren vom Fehlen einer Bebauungsabsicht und nicht etwa von einem in Wahrheit von der abgegebenen Erklärung abweichenden Willen des Eigentümers (vgl. dazu die Beschlüsse vom 17. Oktober 1964 - BVerwG I B 107.63 - [Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 6] und vom 2. November 1967 - BVerwG IV B 188.66 - [BRS 18, 113]) auszugehen.

    Was die Kläger zur Begründung ihrer Auffassung vortragen, ist schon darin irrig, daß sie diese beiden Entscheidungen überhaupt auf den vorliegenden Fall für anwendbar halten: Ob die Teilung eines Grundstücks im Außenbereich "zum Zwecke der Bebauung ... vorgenommen wird" (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 BBauG), bestimmt sich ausschließlich nach dem Willen des Eigentümers (Beschluß vom 2. November 1967 - BVerwG IV B 188.66 - [BRS 18, 113]) - Allein in dieser Richtung stellt sich die in den Entscheidungen vom 17. Oktober 1964 und 31. Januar 1968 erörterte Frage, ob stets der erklärte Zweck maßgebend ist oder ob darüber hinaus zur Ermittlung des "wahren" Willens andere Erkenntnisquellen herangezogen werden dürfen.

  • BVerwG, 23.11.1978 - 4 B 113.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Das angefochtene Urteil weicht entgegen dem Beschwerdevorbringen nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 40.65 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 8 und vom 2. November 1967 - BVerwG IV B 188.66 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 12 ab (vgl. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

    Nicht anders liegt es bei der mit einem Teilungsvorgang verfolgten Absicht, ein bereits vorhandenes Bauwerk zu legalisieren; eine solche Absicht "steht" einer Bauabsicht "gleich" (Beschluß vom 2. November 1967 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 2.69

    Rechtswirkungen der nachträglichen Änderung des Nutzungszwecks auf eine …

    Zu dessen Befugnissen gehört auch, wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 2. November 1967 - BVerwG IV B 188.66 - (BRS 18, 113) ausgesprochen hat, die Änderung des mit der Teilung (etwa) verfolgten Nutzungszwecks.
  • BVerwG, 02.11.1982 - 4 CB 63.82

    Fehlen einer dem Eigentümer zurechenbaren Äußerung im …

    Das Berufungsurteil beruht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf einer Abweichung von dem Urteil des Senats vom 21. Januar 1977 - BVerwG 4 C 28.75 - (Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 38) oder von dem Beschluß des Senats vom 2. November 1967 - BVerwG 4 B 188.66 -.

    Daß sich nach den Gründen der Entscheidung vom 2. November 1967 - BVerwG 4 B 188.66 - die Bebauungsabsicht "aus den objektiven Umständen des Falles" ergeben muß, schließt nicht aus, daß es sich um eine Bebauungsabsicht handeln muß, die der Eigentümer mit dem Willen offenlegt, sie im bodenverkehrsrechtlichen Verfahren prüfen zu lassen.

  • BVerwG, 09.04.1976 - 4 C 21.75

    Teilungsvorgang einer Bodenverkehrsgenehmigung - Haftung für die Bebaubarkeit …

    Das hat der erkennende Senat bereits mehrfach ausgesprochen (vgl. insbesondere die Beschlüsse vom 2. November 1967 - BVerwG IV B 188.66 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 12 S. 23 und vom 21. Januar 1971 - BVerwG IV B 114.70 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 25 S. 15).
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