Rechtsprechung
| BVerwG, 31.07.1970 - IV B 188.68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ArgeLandentwicklung
Bedeutung, rechtsgrundsätzliche; Grundsatzrevision; Nichtzulassungsbeschwerde; Revision; Rüge eines Verfahrensmangels; Verfahrensmangel, Bezeichnung und Geltendmachung
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Rechtsmittel
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Revision/Rüge eines Verfahrensmangels; Revision/Grundsatzrevision; Nichtzulassungsbeschwerde/Verfahrensmangel, Bezeichnung und Geltendmachung; Nichtzulassungsbeschwerde/Bedeutung, rechtsgrundsätzliche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 03.04.1968 - VII 501/67
- BVerwG, 31.07.1970 - IV B 188.68
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.02.1959 - III C 133.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.07.1970 - IV B 188.68
Mag diese Behauptung der Kläger über das angebliche Ersuchen um Übermittlung der Akten auch zutreffen, so kann dies doch nicht zur Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels führen, weil die Kläger das Recht, einen solchen Verfahrensmangel zu rügen, nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verwirkt haben (Urteil vom 12. Februar 1959 - BVerwG III C 133.57 - [BVerwGE 8, 149]).Nach der erwähnten Entscheidung (BVerwGE 8, 149) muß indessen auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Verletzung einer Verfahrensvorschrift, auf deren Befolgung verzichtet werden kann, mindestens bis zum Ablauf der Instanz gerügt werden.
- BVerwG, 03.12.1959 - I C 95.58
Behandlung verunkrauteter Flächen bei der Umlegung nach der …
Auszug aus BVerwG, 31.07.1970 - IV B 188.68
Verfahrensrügen angegriffenen - Feststellungen über die Möglichkeit der Beseitigung bzw. Vernichtung dieser Unkräuter denkfehlerfrei gefolgert, daß es sich nur um einen vorübergehenden Nachteil im Sinne von § 51 FlurbG handele und nicht um eine Verunkrautung, die zu einer Minderung des Nutzungswertes des Grundstücks führt (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1959 - BVerwG I C 95.58 [RdL 1960, 78]). - BVerwG, 23.08.1962 - I C 130.56
Wertermittlung/Wertermittlungsrahmen; Wertermittlung/Wertermittlungsfeststellung; …
Auszug aus BVerwG, 31.07.1970 - IV B 188.68
Dies alles ist bereits geklärt durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. August 1962 - BVerwG I C 130.56 [RdL 1963, 107]).
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2019 - 9 C 10748/18
Wertermittlung in der Flurbereinigung; Ausgleich für humusärmere Böden
Dabei sind im Rahmen der Wertermittlung nur die im Boden selbst liegenden Ertragsbedingungen und damit die generellen Faktoren der Fruchtbarkeit des Bodens zu berücksichtigen, d.h. diejenigen, die sich für jeden Besitzer ergeben, nicht aber auch diejenigen, die sich aus der individuellen Bewirtschaftung des Bodens ergeben können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1970 - IV B 188.68 -, RdL 1971, 41 und RzF 24 zu § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG).Diese Vorschrift weist auf das übliche Verfahren der Wertermittlung hin, bei dem landwirtschaftliche Sachverständige entsprechend den Vorgaben des Bodenschätzungsgesetzes - BodSchätzG - zunächst einen Feldbegang durchführen und die im Verfahrensgebiet vorkommenden unterschiedlichen Bodenqualitäten - mittels Bohrstockprobe - erfassen, untersuchen und repräsentative Vergleichstücke den Wertklassen zuordnen und beschreiben; das Ergebnis dieser Bewertung bildet den Wertermittlungsrahmen; daran anschließend wird die gesamte Fläche des Verfahrensgebiets anhand eines Untersuchungsrasters (30 m x 20 m) in diesen Schätzungsrahmen eingegliedert und die sich daraus ergebenden Grenzlinien zwischen unterschiedlichen Klassen in der Wertermittlungskarte festgehalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1970, a.a.O., [zur Schätzungsmethode]; OVG RP, Urteil vom 20. Februar 2014 - 9 C 10681/13.OVG -, S. 7 d.U.; BayVGH…, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 13 A 14.1393 -, RdL 2015, 123 und juris, Rn. 17).
- BVerwG, 15.03.2010 - 9 B 90.09
Unternehmensflurbereinigung; Abfindung der Teilnehmer; Wertermittlung
Das Ergebnis dieser für das ganze Flurbereinigungsgebiet vorzunehmenden Prüfung und der generellen Festlegung finden ihren Niederschlag im Wertermittlungsrahmen, der als Ordnungssystem der Eingliederung der im Flurbereinigungsgebiet vorgefundenen Böden mit annähernd gleicher Nutzungsfähigkeit in die entsprechenden Klassen dient (Urteil vom 23. August 1962 - BVerwG 1 C 130.56 - RdL 1963, 107; Beschluss vom 31. Juli 1970 - BVerwG 4 B 188.68 - Buchholz 424.01 § 28 FlurbG Nr. 1;… Schwantag/Wingerter, Flurbereinigungsgesetz, 8. Aufl. 2008, § 28 Rn. 23). - VGH Bayern, 20.04.2004 - 13 A 02.718
Sachentscheidung des Gerichts bei Zurückweisung eines Widerspruchs als …
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- OVG Niedersachsen, 25.07.2024 - 15 KF 4/21
Wertminderung eines Grundstücks durch Verunkrautung mit Ackerfuchsschwanz
Der vorübergehende Minderwert eines Grundstücks, der etwa auf einer mangelnden Pflege oder auf einer starken, aber behebbaren Verunkrautung beruht, ist hingegen nicht zu berücksichtigen (vgl. BayVGH…, Urteil vom 20.4.2004 - 13 A 02.718 - juris Rn. 23 mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 31.7.1970 - IV B 188.68 - RzF 24 zu § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG = RdL 1971, 41;… s. a. Wingerter/Mayr, Flurbereinigungsgesetz, Kommentar, 10. Aufl. 2018, § 51 Rn. 2). - BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 33.96
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Bei der Wertermittlung nach § 27 FlurbG ist das tatsächliche Wertverhältnis der Grundstücke für den Zeitpunkt festzustellen, in dem diese Bewertung durchgeführt wird (vgl. Beschlüsse vom 31. Juli 1970 - BVerwG 4 B 188.68 - und vom 14. Januar 1971 - BVerwG 4 CB 145.68 -). - BVerwG, 22.01.1975 - V B 98.72
Bodenschätzung - Abfindung - Natürliche Ertragsbedingungen - Nutzungswert eines …
Danach ist der Wert landwirtschaftlich genutzter Grundstücke regelmäßig nach dem Nutzen zu bestimmen, den sie - auf den Zeitpunkt der Schätzung bezogen - bei gemeinüblicher ordnungsmäßiger Bewirtschaftung jedem Besitzer nachhaltig gewähren können (Beschluß vom 31.07.1970 - BVerwG IV B 188.68 <RdL 1971, 41>). - BVerwG, 28.02.1980 - 5 B 11.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verpflichtung zur Abwägung der …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von den Klägern in Bezug genommenen Urteil vom 9. Juni 1959 (BVerwGE 8, 343) und dem Beschluß vom 31. Juli 1970 - BVerwG 4 B 188.68 - (RdL 1971, 41). - VGH Baden-Württemberg, 18.10.2012 - 7 S 379/11
Widerspruch/Widerspruchsrücknahme; Widerspruch/Rücknahme unter aufschiebender …
- BVerwG, 08.05.1981 - 5 B 147.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wirksamkeit eines nicht …
In dem vom Kläger angeführten Beschluß vom 31. Juli 1970 - BVerwG IV B 188.68 - (BdL 1971, 41) wird die angeführte Rechtsprechung fortgeführt und darauf hingewiesen, daß die Entscheidung darüber, was Ursache der festgestellten Bewirtschaftungsmängel war oder ist, eine Frage des Einzelfalles darstelle und nicht allgemein geklärt werden könne.
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