Rechtsprechung
| BFH, 20.08.1981 - IV B 19/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2008 - 10 A 10805/08
Richter nicht befangen
Was die Person des Justizministers anbelangt, so kommt in diesem Zusammenhang zudem hinzu, dass dessen Tätigkeit am Verfassungsgerichtshof bereits vor über zwei Jahren ihr Ende gefunden hat und er überdies auch nicht etwa selbst Verfahrensbeteiligter, sondern lediglich Vertreter des Beklagten ist; insofern ist indessen allgemein anerkannt, dass in Fällen dieser Art unter dem Gesichtspunkt eines Kollegialitätsverhältnisses eine begründete Besorgnis der Befangenheit ohnehin nicht hergeleitet werden kann (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 4. Juli 1957 - IV ARZ 5/57 -, Bundesfinanzhof , Beschluss vom 20. August 1981 - IV B 19/79 - sowie Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29. Juni 2004 - 1 BvR 336/04 -). - BFH, 01.08.2001 - VII S 5/01
Vollstreckungsmaßnahme - Befangenheit - Ausschluß eines Richters - Richter als …
Allein ein kollegiales Verhältnis zu einem Beteiligten rechtfertigt die Annahme der Befangenheit nicht (Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 4. Juli 1957 IV ARZ 5/57, Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 42 Nr. 2 ZPO; BFH-Beschluss vom 20. August 1981 IV B 19/79, nicht veröffentlicht); das gilt erst recht bei einem Zeugen.
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