Rechtsprechung
| BVerwG, 27.09.1957 - IV B 19.56 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Feststellung der Erwerbsunfähigkeit bei Verweigerung der ärztlichen Untersuchung - Hinweispflicht des Gerichts über die Möglichkeit der Klageabweisung bei Nichtbereitstellung aller vorhandenen Gutachten
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 16.12.1955 - III 3/55
- BVerwG, 27.09.1957 - IV B 19.56
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.09.1957 - IV C 155.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.09.1957 - IV B 19.56
Es ist insbesondere auch möglich, daß auf Grund dieses Gutachtens der Gesundheitszustand des Klägers für den Monat August 1953 rückwirkend festgestellt werden konnte, zumal nach der Rechtsprechung des Senats hierfür eine Glaubhaftmachung genügt (Urteil vom 11. September 1957 - BVerwG IV C 155.56).
- BVerwG, 06.09.1979 - 5 CB 16.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährung von …
Zugleich ist in diesem Beschluß aber ausdrücklich auf das Urteil vom 27. September 1957 - BVerwG 4 B 19.56 - (RLA 1957, 367) Bezug genommen worden, das eine wesentliche Einschränkung des genannten Grundsatzes enthält.Vielmehr ist nach dem in dem genannten Beschluß in Bezug genommenen Urteil vom 27. September 1957 - BVerwG 4 B 19.56 - eine erneute Untersuchung entbehrlich, wenn die Erwerbsunfähigkeit anderweit festgestellt werden kann.
- BVerwG, 03.05.1962 - III C 65.61
Antrag auf Kriegsschadenrente - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision …
Diese Anhörung hätte nur unterbleiben dürfen, wenn es nach Lage der Dinge ausgeschlossen gewesen wäre, daß die Befragung zu weiteren Ermittlungen oder zu einer anderen Beurteilung hätte führen können (Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juli 1960 - BVerwG III (B 256.59)/(C 295.59) - [ZLA 1960 S. 329]); das ist hier wegen der Gegensätzlichkeit der Begutachtung durch Dr. Wenzel und die Universitäts-Nervenklinik und wegen der Schwierigkeit einer rückwirkenden Beurteilung der Erwerbsfähigkeit der Klägerin, für die eine der Glaubhaftmachung entsprechende Wahrscheinlichkeit genügt, nicht der Fall (vgl. hierzu die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1957 - BVerwG IV B 19.56 - [RLA 1957 S. 367], vom 23. September 1960 - BVerwG IV C 292.59 -, vom 6. Dezember 1960 - BVerwG III (B 139.58)/(C 150.58) - [ZLA 1961 S. 108] und vom 27. Juli 1961 - BVerwG III C 185.60 - [ZLA 1961 S. 345]). - BVerwG, 27.07.1961 - III C 185.60 Es mußte ferner berücksichtigt werden, daß bei der rückwirkenden Entscheidung über die Erwerbsfähigkeit "ein besonders weiter Maßstab" anzulegen ist und demnach eine der Glaubhaftmachung entsprechende Wahrscheinlichkeit genügt (Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 27. September 1957 - BVerwG IV B 19.56 [RLA 1957 S. 367] -, vom 23. September 1960 - BVerwG IV C 292.59 - undvom 6. Dezember 1960 - BVerwG III B 139.58/C 150.58 [ZLA 1961 S. 108] -).
- BVerwG, 11.01.1961 - IV C 101.60
Bewilligung einer Unterhaltshilfe auf Lebenszeit wegen Erwerbsunfähigkeit - …
Eine obergutachtliche Äußerung ist aber nur möglich, wenn dem Sachverständigen sämtliche über die Klägerin erstellten Gutachten zugänglich gemacht werden (Urteil vom 27. September 1959 - BVerwG IV B 19.56 -, RLA 1957, 367). - BVerwG, 06.12.1960 - III B 139.58
Anforderungen an das Vorliegen eines lastenausgleichsgesetzlichen Anspruchs auf …
Überdies ist rechtsgrundsätzlich bereits geklärt, daß für die rückwirkende Feststellung der Erwerbsunfähigkeit eine der Glaubhaftmachung entsprechende Wahrscheinlichkeit genügt, wie aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1957 - BVerwG IV B 19.56 - hervorgeht. - BVerwG, 03.12.1959 - IV B 138.59
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Erwerbsunfähigkeit
Insbesondere bedurfte es mit Rücksicht auf die Weigerung des Klägers keiner Einholung eines Obergutachtens, wie der beschließende Senatim Urteil vom 27. September 1957 - IV B 19.56 -(RLA 1957, 367) bereits ausgesprochen hatte. - BVerwG, 23.06.1958 - IV B 92.58
Annahme der Erwerbsfähigkeit bei Weigerung zur entsprechenden Untersuchung
Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat, können aus einer Weigerung des Leistungsbewerbers, sich untersuchen zu lassen, jedenfalls - dann Schlüsse auf seine Erwerbsfähigkeit gezogen werden, wenn er vorher auf diese für ihn nachteilige Möglichkeit hingewiesen worden ist (vgl. Urteil vom 27. September 1957 - BVerwG IV B 19.56 -).
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