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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.12.1970 - IV B 195.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,3140
BVerwG, 28.12.1970 - IV B 195.69 (https://dejure.org/1970,3140)
BVerwG, Entscheidung vom 28.12.1970 - IV B 195.69 (https://dejure.org/1970,3140)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Dezember 1970 - IV B 195.69 (https://dejure.org/1970,3140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Hangflächen; Hanglage; Mehrzuteilung; Vergrößerung der Hangflächen in der Abfindung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Abfindungszahlungen nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Mehrzuteilung/Hangflächen; Hanglage/Vergrößerung der Hangflächen in der Abfindung

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.05.1961 - I B 50.60

    Kenntlichmachung von Weinlagen durch Beschriftung im Weinbaugebiet der Mosel - …

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1970 - IV B 195.69
    Eine Rechtssache hat nur darin grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO, wenn sie Rechtsfragen aufwirft, die im allgemeinen Interesse einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürfen (vgl. Beschluß vom 5. Mai 1961 - BVerwG I B 50.60 -).
  • BVerwG, 26.06.1974 - V B 88.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Hängigkeit eines …

    Darüber hinaus ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die Berücksichtigung einer Hanglage bei der Bodenbewertung eine nochmalige Berücksichtigung bei der Gegenüberstellung von Einlage und Zuweisung als Nachteil ausschließt (Urteile vom 30. September 1958 - BVerwG I C 6.57 - [RdL 1959, 51] …und vom 26. März 1962 - BVerwG I C 24.61 - [a.a.O.]), Da die Hängigkeit in vertretbarem Rahmen hingenommen werden muß (Beschluß vom 28. Dezember 1970 - BVerwG IV B 195.69 -), ergibt sich aus der im konkreten Fall festgestellten nachteiligen Mehrung in den Hanglagen, die durch andere sehr vorteilhafte Elemente der Gesamtabfindung ausgeglichen werden konnte, kein Anlaß zur Klärung rechtlich relevanter Fragen.
  • BVerwG, 13.11.1973 - V B 41.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anfechtung von …

    Das Urteil des Flurbereinigungsgerichts weicht auch nicht von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Dezember 1970 - BVerwG IV B 195.69 - ab.
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