Rechtsprechung
| BVerwG, 19.08.1974 - IV B 2.74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit [hier mit der Folge der Beseitigung) einer Schweinemästerei in der Nähe dichter Wohnbebauung]
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.1973 - X A 1207/70
- BVerwG, 19.08.1974 - IV B 2.74
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 13.06.1969 - IV C 21.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.08.1974 - IV B 2.74
Bei dieser Frage ist - wie bei Immissionsbelästigungen im Baurecht allgemein - "auf das Maß nicht der gerade gegenwärtig hervorgerufenen oder in Aussicht genommenen, sondern der bei funktionsgerechter Nutzung möglichen Störungen abzustellen" (Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 21.67 -, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 23 S. 43 [47]), und das heißt unter anderem: auf diejenigen Störungen, deren Eintritt bei entsprechend ungünstigen Umständen (z.B. Windrichtung, Windstärke, Temperatur) ernstlich zumindest in Betracht kommt. - BGH, 16.03.1970 - III ZR 183/69
Erteilung einer Baugenehmigung in stets widerruflicher Weise - Bestehen eines …
Auszug aus BVerwG, 19.08.1974 - IV B 2.74
Daraus kann ebensowenig ein schutzwürdiges Vertrauen der Kläger entstanden sein (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. März 1970 - III ZR 183/69 - BauR 1970, 164 [165]) wie aus der Tatsache, daß der Beklagte 1957 den Anschluß an die städtischen Entwässerungsanlagen und nach einen Brande in der Futterküche die Ersetzung der Holzbalkendecke durch eine Betondecke gefordert hat. - BVerwG, 15.02.1972 - IV B 1.72
Genehmigung für ein im Außenbereich zu errichtendes Wochenendhaus - Begründung …
Auszug aus BVerwG, 19.08.1974 - IV B 2.74
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen; es bedarf daher keiner erneuten Bestätigung in einem künftigen Revisionsverfahren (vgl. Beschluß vom 15. Februar 1972 - BVerwG IV B 1.72 - und dortige Zitate).
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.06.1972 - VI A 16/71
Auszug aus BVerwG, 19.08.1974 - IV B 2.74
Das belegt mit besonderer Deutlichkeit vor allem das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 27. Juni 1972 - VI A 16/71 - (BRS 25.130 [131]), das für einen im Vergleich zum Betrieb der Kläger allenfalls - nämlich nur bei durchschnittlicher Belegung des Betriebes der Kläger - doppelt so großen Betrieb eine Entfernung von 300 bis 400 m verlangt, nachdem der hinzugezogene Sachverständige für die windbelastete Seite sogar eine Entfernung von 1.000 m für angemessen erklärt hatte und das Gericht bei einer Ortsbesichtigung des zu dieser Zeit noch wesentlich kleineren Betriebes an einem Tag mit lediglich leichtem Wind noch in etwa 80 m Entfernung typische Schweinestallgerüche deutlich hatte wahrnehmen können. - VGH Hessen, 13.12.1968 - IV OE 110/67
Auszug aus BVerwG, 19.08.1974 - IV B 2.74
Dementsprechend wird auch für reine Wohngebiete angenommen, daß dort "ein Halten von Schweinen selbst im kleinsten Umfang nicht hingenommen werden" könne (VGH Kassel, Urteil vom 13. Dezember 1968 - IV OE 110/67 -, BRS 20, 284 [285]). - VGH Hessen, 17.05.1972 - IV OE 17/70
Auszug aus BVerwG, 19.08.1974 - IV B 2.74
Schweinemästereien der herkömmlichen Betriebsweise sind erfahrungsgemäß insbesondere mit "außerordentlich intensive(n) Geruchsbelästigungen" verbunden (VGH Kassel, Urteil vom 17. Mai 1972 - IV OE 17/70 -, BRS 25, 161 [162]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.1956 - VII A 1071/56
Auszug aus BVerwG, 19.08.1974 - IV B 2.74
Der Betrieb von Schweinemästereien liefert seit langem nicht nur das Hauptbeispiel, sondern geradezu das Stichwort für das häufig erörterte polizeirechtliche Problem des sogen, latenten Störers (vgl. etwa OVG Münster, Bescheid vom 16. Oktober 1956 - VII A 1071/56 -, MDR 1957, 702, Henning DVBl. 1968, 740, Kübler, Speidel, Handbuch des Baunachbarrechts 11, 71, Quaritsch DVBl. 1959, 455).
- BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 71.75
Planfeststellung für Baggersee
Richtig ist, daß der erkennende Senat für das Baurecht wiederholt entschieden hat, in dem Verlangen der Baurechtsbehörde auf Abbruch eines formell und materiell illegalen Bauwerks werde nur in den seltensten Fällen und nur unter ganz ungewöhnlichen Umständen eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gesehen werden können; in der Regel bestehe für die Prüfung einer auf formelle und materielle Illegalität gestützten baurechtlichen Abbruchanordnung unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes daher kein Anlaß (vgl. etwa Beschluß vom 15. Juli 1969 - BVerwG IV B 133.68 - und vom 19. August 1974 - BVerwG IV B 2.74 - [insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 43]). - OVG Saarland, 13.02.1976 - II R 87/75
Drittwiderspruch gegen eine Baugenehmigung; Erlaubnis zur Errichtung eines …
Die bestimmungsgemäße und funktionsgerechte Nutzung einer solchen Anlage (dazu BVerwG, BRS 28, Nr. 31, sowie allgemein zur sogenannten typisierenden Betratungsweise BVerwG, BRS 27, Nr. 123) ist nach aller - durch ihr Fehlen gerade im Zeitpunkt der Ortsbesichtigung nicht im Frage gestellter - Erfahrung regelmäßig mit Emissionen vor allem in Form von Gerüchen und Geräuschen, aber auch - in der wärmeren Jahreszeit - in Form von Insektenplagen verbund die dem Wohnen in fühlbarem Maße abträglich sind.Der Rinderhaltung in größerem Umfange dienende Baulichkeiten verschlechtern daher die durch Wohnbauten geprägte städtebauliche Situation und tun dies auch nicht nur geringfügig, sondern stelle in solcher Umgebung einen erheblichen Störfaktor dar, sind dort also gemäß § 34 BBauG unzulässig (vgl. auch BVerwG, DöV 1968, 579 [581] zur Zulässigkeit von Gärfuttersilos für die Rinderhaltung; des weiteren BVerwG, BRS 28, Nr. 31; OVG Lüneburg, AS 29, 334 = BRS 25, Nr. 53, sowie VGH Kassel, BRS 20, Nr. 187, und BRS 25, Nr. 73, jeweils zur Schweinehaltung; schließlich BVerwG, BBauBl. 1974, 565 zur Intensivhühnerhaltung in der Nähe von Wohnbauten).
- OVG Berlin, 15.05.1998 - 2 S 1.98
Teilgebiet; Bebauungsplan; Immissionskonflikte; Baugenehmigung; …
Maßgebend für Art und Umfang des im Rahmen des rechtlich Zulässigen zu berücksichtigenden Betriebes ist die dafür erteilte Baugenehmigung, deren Gegenstand die zur Genehmigung gehörenden Bauvorlagen und das daraus ersichtliche betriebliche Konzept definiert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1969, BRS 22 Nr. 35 und Beschluß vom 19. August 1974, BRS 28 Nr. 31, ferner OVG Berlin, Beschluß vom 26. Februar 1993, OVGEB 21, 116, 117 = BRS 55 Nr. 161).
- OVG Berlin, 08.04.1994 - 2 S 29.93
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Sandlagerplatzes im unbeplanten Innenbereich
Das sind diejenigen Immissionen, deren Eintritt bei entsprechenden Umständen (Windrichtung, Windstärke, Trockenheit im Sommer, umfangreiche Erdaushub-Anlieferungen bei vermehrter Bautätigkeit im Innenstadtbereich) und bei einer "realistischen Prognose" in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. August 1974, BRS 28 Nr. 31). - VGH Baden-Württemberg, 23.04.1980 - 3 S 478/80
Auslegung von Baugenehmigungen
Nicht zuletzt deshalb hatte das Landratsamt bei Prüfung des Nachtragsbauantrags vom 18.11.1968 nicht auf das Maß der damals hervorgerufenen oder in Aussicht genommenen, sondern auf das Maß der bei funktionsgerechter Nutzung möglichen Störungen abzustellen, nämlich auf diejenigen, deren Eintritt bei entsprechend ungünstigen Umständen ernstlich zumindest in Betracht kommt (BVerwG Beschl v 19.8.1974, BRS 28 Nr. 31; Urt v 13.6.1969, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 23). - BVerwG, 08.11.1974 - IV B 135.74
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vereinbarkeit des Betriebes …
Die prinzipielle Unvereinbarkeit des Betriebes einer größeren Schweinemästerei mit einer in der Nähe befindlichen reinen Wohnbebauung ist, wie der erkennende Senat bereits in seinem Beschluß vom 19. August 1974 - BVerwG IV B 2.74 - (S. 4 ff.) näher dargelegt hat, sowenig zweifelhaft, daß es in dieser Richtung irgendwelcher besonderer Ermittlungen mindestens solange nicht bedarf, wie nicht ganz bestimmte Umstände auf das Vorliegen eines Falles hindeuten, der sich allen bisher gesammelten Erfahrungen entzieht. - VG Berlin, 09.03.1979 - 13 A 283.78
Klage gegen ein bauaufsichtliches Verbot der Schweinehaltung; Rechtmäßigkeit …
Außerdem verursacht der Betrieb einer Schweinemästerei Geruchs- und Lärmbelästigungen für die nähere Umgebung, die den Bewohnern von Wohnvierteln nicht zugemutet werden (Hess. VGH, BRS 20 Nr. 187; OVG Lüneburg, BRS 25 Nr. 53; BVerwG, BRS 28 Nr. 31).
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