Rechtsprechung
| BVerwG, 21.03.1975 - IV B 30.75 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 13.12.1974 - IV OE 73/73
- BVerwG, 21.03.1975 - IV B 30.75
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68
Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des …
Auszug aus BVerwG, 21.03.1975 - 4 B 30.75
Das Berufungsurteil beruht nicht auf einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Beschluß des Senats vom 14. Januar 1971 - BVerwG IV B 101.70 - oder von dem Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 77.68 - (NJW 1970, 1939 ff.):.Inwiefern das Berufungsurteil von dem Urteil des Senats vom 12. Juni 1970 (a.a.O.) abweichen soll, ist nicht erkennbar; denn in diesem Urteil ist nichts zu der Frage ausgeführt, ob ein neuer Bauantrag deshalb nicht notwendig sei, weil sich der Kläger mit Auflagen einverstanden erklärt habe.
- BVerwG, 14.01.1971 - IV B 101.70
Entbehrlichkeit eines neuen Antragsverfahrens - Umfang der Sachaufklärungspflicht …
Auszug aus BVerwG, 21.03.1975 - 4 B 30.75
Das Berufungsurteil beruht nicht auf einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Beschluß des Senats vom 14. Januar 1971 - BVerwG IV B 101.70 - oder von dem Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 77.68 - (NJW 1970, 1939 ff.):. - BVerwG, 01.12.1972 - IV C 9.71
Genehmigung der Nutzungsänderung eines Dachraumes - Hühnerhaltung auf einem …
Auszug aus BVerwG, 21.03.1975 - 4 B 30.75
Im übrigen ist für die dem Beschwerdevorbringen entgegengesetzte Rechtsauffassung auf das Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 9.71 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 32 S 86/88) zu verweisen.
- BFH, 14.04.1987 - GrS 2/85
Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber negativem Gewinnfeststellungsbescheid im Wege …
a) So wurde die Aussetzung der Vollziehung eines Verlustfeststellungsbescheides auch zugelassen, soweit in Folgebescheiden, die vor Erlaß des erstmaligen Verlustfeststellungsbescheides ergangen waren, bereits ein höherer Verlust - z. B. nach Maßgabe der Steuererklärung - berücksichtigt war (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. November 1973 IV B 33/73, BFHE 110, 506, BStBl II 1974, 220; vom 26. Februar 1976 IV B 30/75, nicht veröffentlicht). - BFH, 10.11.1977 - IV B 33/76
Zur Frage der Aussetzung der Vollziehung oder einstweiligen Anordnung gegen …
bb) als in Folgebescheiden, die vor Erlaß des erstmaligen Verlustfeststellungsbescheides ergangen sind, bereits ein höherer Verlust z. B. nach Maßgabe der Steuererklärung berücksichtigt ist (BFH-Beschlüsse vom 28. November 1973 IV B 33/73, BFHE 110, 506, BStBl II 1974, 220; vom 26. Februar 1976 IV B 30/75 - nicht veröffentlicht -).
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