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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.10.1973 - IV B 30.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1961
BVerwG, 19.10.1973 - IV B 30.73 (https://dejure.org/1973,1961)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1973 - IV B 30.73 (https://dejure.org/1973,1961)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1973 - IV B 30.73 (https://dejure.org/1973,1961)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.01.1969 - IV C 23.67

    Beachtlichkeit eines Flächennutzungsplans bei Außenbereichsvorhaben; Gefahr der …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1973 - IV B 30.73
    Der beschließende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 15. Januar 1969 (- BVerwG IV C 23.67 - [DÖV 1969, 645]) ausgesprochen, daß die Gefahr der Entstehung einer Splittersiedlung nicht schon deshalb entfalle, weil mehr oder weniger verläßlich zu erwarten sei, daß eine künftige bauliche Entwicklung die zunächst unorganische Bebauung später in einen organischen Zusammenhang auflösen werde.
  • BVerwG, 19.01.1973 - IV C 26.71

    Offenlegung der Bebauungsabsicht in einer Vertragsurkunde - Erforderlichkeit …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1973 - IV B 30.73
    Die von der Beschwerde aufgeworfene Frage, ob das Berufungsgericht hätte Beweis darüber erheben müssen, daß dem Kläger eine Bodenverkehrsgenehmigung - möglicherweise nur versehentlich - erteilt worden ist, oder ob das Berufungsgericht schon aus dem wiederholten Vorbringen des Beklagten habe entnehmen dürfen, daß eine solche Genehmigung nicht erteilt worden sei, stellt sich aus Rechtsgründen schon deshalb nicht, weil nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats eine bodenverkehrsrechtliche Auflassungsgenehmigung nur dann eine Bindungswirkung - von allem anderen hier einmal abgesehen - hinsichtlich eines nachfolgenden Baugenehmigungsantrags entfalten kann, wenn in der Vertragsurkunde über das Verpflichtungsgeschäft eine Bauabsicht eindeutig offengelegt worden ist (Urteil vom 19. Januar 1973 - BVerwG IV C 26.71 - [Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 28]).
  • BVerwG, 10.11.1966 - IV B 134.66

    Berücksichtigung der tatsächlichen Entwicklung bei § 33 Bundesbaugesetz (BBauG) - …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1973 - IV B 30.73
    Daß die angeblichen Zusagen des für die Erteilung der beantragten Baugenehmigung nicht zuständigen Gemeindebürgermeisters einen Vertrauensschutz nicht zu begründen vermögen, ist in der Rechtsprechung seit langem klargestellt (für alle Beschluß vom 10. November 1966 - BVerwG IV B 134.66 - [BRS 17 Nr. 48]).
  • BVerwG, 08.08.1974 - IV CB 61.74

    Verfügung betreffend die Entfernung der Innenverschalung und der …

    Übrigens hat der beschließende Senat bereits mehrfach ausgesprochen, daß mehr oder weniger verläßliche Erwartungen bezüglich künftiger baurechtlich relevanter Entwicklungen eine derzeit bestehende Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht auszuschließen vermögen (vgl. u.a. Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG IV C 23.67 - in DÖV 1969, 645 und Beschlüsse vom 26. Mai 1972 - BVerwG IV B 36.72 -, vom 8. August 1972 - BVerwG IV B 107.72 - und vom 19. Oktober 1973 - BVerwG IV B 30.73 -).
  • BVerwG, 08.08.1974 - IV CB 60.74

    Abbruchverfügung bezüglich einer zur Wochenendhütte umgestalteten Heuhütte - …

    Übrigens hat der beschließende Senat bereits mehrfach ausgesprochen, daß mehr oder weniger verläßliche Erwartungen bezüglich künftiger baurechtlich relevanter Entwicklungen eine derzeit bestehende Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht auszuschließen vermögen (vgl. u.a. Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG IV C 23.67 - [DÖV 1969, 645] und Beschlüsse vom 26. Mai 1972 - BVerwG IV B 36.72 -, vom 8. August 1972 - BVerwG IV B 107.72 - und vom 19. Oktober 1973 - BVerwG IV B 30.73 -).
  • BVerwG, 08.08.1974 - IV CB 59.74

    Abrissverfügung bezüglich einer Wochenendhütte - Errichtung unter Verwendung von …

    Übrigens hat der beschließende Senat bereits mehrfach ausgesprochen, daß mehr oder weniger verläßliche Erwartungen bezüglich künftiger baurechtlich relevanter Entwicklungen eine derzeit bestehende Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht auszuschließen vermögen (vgl. u.a. Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG IV C 23.67 - in DÖV 1969, 645 und Beschlüsse vom 26. Mai 1972 - BVerwG IV B 36.72 -, vom 8. August 1972 - BVerwG IV B 107.72 - und vom 19. Oktober 1973 - BVerwG IV B 30.73 -).
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