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| BVerwG, 23.11.1954 - IV B 31.54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.04.1954 - III B 5.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.11.1954 - IV B 31.54
An dieser Rechtsauffassung, die der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits in seinemBeschluß vom 29. April 1954 (III B 5.53 = NJW 1954 S. 896 = DVBl. 1954 S. 569 ff. = Rundschau für den Lastenausgleich 1954 S. 212) vertreten hat, ist auch im vorliegenden Falle festzuhalten. - BVerwG, 24.09.1954 - IV B 15.54
Auszug aus BVerwG, 23.11.1954 - IV B 31.54
Wie der Senat in seinemBeschluß vom 24. September 1954 - IV B 15.54 - ausführlich begründet hat, ist eine Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für die Entscheidung von Armenrechtsbeschwerden nicht gegeben.
- BVerwG, 06.05.1957 - IV B 98.57
Rechtsmittel
Beschwerden im Armenrechtsverfahren auf dem Gebiete des Lastenausgleichs sind somit, wie der beschließende Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (vgl. BVerwG IV B 15.54, BVerwG IV B 18.54 und BVerwG IV B 31.54), unzulässig.
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