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Rechtsprechung
   BFH, 15.06.1988 - IV B 33/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,7110
BFH, 15.06.1988 - IV B 33/87 (https://dejure.org/1988,7110)
BFH, Entscheidung vom 15.06.1988 - IV B 33/87 (https://dejure.org/1988,7110)
BFH, Entscheidung vom 15. Juni 1988 - IV B 33/87 (https://dejure.org/1988,7110)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos …

    Auszug aus BFH, 15.06.1988 - IV B 33/87
    An der Durchführung des Beschwerdeverfahrens besteht deshalb ein Rechtsschutzinteresse (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 217).
  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 15.06.1988 - IV B 33/87
    Er mußte sich zu diesem Zwecke ein Bild von der Rechtslage und dem vermutlichen Verfahrensausgang machen (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555).
  • BFH, 30.11.1987 - VIII B 3/87

    Großbetriebsprüfungsstelle - Oberfinanzdirektion - Außenprüfung - Nichtigkeit - …

    Auszug aus BFH, 15.06.1988 - IV B 33/87
    Sie ist inhaltlich inzwischen jedoch durch den BFH bestätigt worden (Beschluß vom 30. November 1987 VIII B 3/87 BFHE 151, 354, BStBl II 1988, 183); danach führt die Beauftragung einer Dienststelle der OFD mit der Betriebsprüfung nicht zur Nichtigkeit, sondern zur Anfechtbarkeit der Prüfungsanordnung.
  • BFH, 08.12.1998 - VII B 227/98

    Richterablehnung; Äußerung des Richters zur Sach- und Rechtslage

    Vielmehr könnte selbst eine besonders freimütige Ausdrucksweise des Richters nicht Anlaß für die Besorgnis seiner Befangenheit sein, wenn der Richter sich dabei nicht z.B. einer evident unsachlichen, unangemessenen oder gar beleidigenden Sprache bedient hat (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 1987 IX B 12/84, BFH/NV 1987, 656;… vom 31. August 1987 IV B 101/86, BFH/NV 1989, 169; vom 15. Juni 1988 IV B 33/87, BFH/NV 1990, 39;… vom 6. Februar 1989 V B 119/88, BFH/NV 1990, 45, …und vom 22. Mai 1991 IV B 104/90, BFH/NV 1992, 476).
  • BFH, 21.11.1991 - V B 157/91

    Ablehnung eines Richter wegen Besorgnis der Befangenheit

    Als nicht begründet war dagegen ein Ablehnungsgesuch beurteilt worden, in dem der Berichterstatter schriftlich vom Verfahrensbeteiligten erhobene Bedenken als abwegig und die Klage als offensichtlich unbegründet bezeichnet hatte (BFH-Beschluß vom 15. Juni 1988 IV B 33/87, BFH/NV 1990, 39).
  • BFH, 01.09.1992 - VII B 138/92

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit, weil dieser sich vor …

    Ein Grund, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen, kann nicht darin gesehen werden, daß sich der Berichterstatter eine Meinung über den Verfahrensausgang gebildet hat und er den Hinweis auf seine Rechtsmeinung mit der Empfehlung verbindet, eine Klagerücknahme zu erwägen (Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, 148f., BStBl II 1985, 555, und vom 15. Juni 1988 IV B 33/87, BFH/NV 1990, 39).
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