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Rechtsprechung
   BFH, 12.07.2002 - IV B 36/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9737
BFH, 12.07.2002 - IV B 36/01 (https://dejure.org/2002,9737)
BFH, Entscheidung vom 12.07.2002 - IV B 36/01 (https://dejure.org/2002,9737)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 2002 - IV B 36/01 (https://dejure.org/2002,9737)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Betriebsausgaben - Arbeitszimmer - Ausstattung - Aufwendungen - Arztpraxis - Häusliches Arbeitszimmer - Häusliche Tätigkeit - Angehöriger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b
    Arbeitszimmer, Mitnutzung durch Angehörige

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.09.1999 - VI R 74/98

    Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 12.07.2002 - IV B 36/01
    Wie der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 23. September 1999 VI R 74/98 (BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7) ausgeführt hat, rechtfertigt sich die Beschränkung des Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzuges für ein häusliches Arbeitszimmer durch die Berührung mit der privaten Lebensführung und die damit verbundene fehlende Kontrollmöglichkeit der Nutzung durch die Finanzbehörden.
  • FG Niedersachsen, 08.11.2011 - 12 K 264/09

    Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung eines …

    Handelt es sich dagegen bei den Teilzeitkräften ausschließlich um familienangehörige oder haushaltszugehörige Personen, so ist dies für die Aufhebung der Einbindung der genutzten Räumlichkeiten in den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG schädlich (…vgl. ua. BFH-Beschlüsse vom 27. August 2002 XI B 9/02, BFH/NV 2003, 151; vom 12. Juli 2002 IV B 36/01, BFH/NV 2002, 1570, …und vom 21. Juni 2002 XI B 190/01, BFH/NV 2003, 146;… BFH-Urteil vom 9. November 2006 IV R 2/06, BFH/NV 2007, 677 mwN).
  • BFH, 09.11.2006 - IV R 2/06

    Häusliches Arbeitszimmer - mehrere Räume

    Handelt es sich dagegen bei den Teilzeitkräften ausschließlich um familienangehörige oder haushaltszugehörige Personen, so ist dies für die Aufhebung der Einbindung der genutzten Räumlichkeiten in den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG schädlich (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. August 2002 XI B 9/02, BFH/NV 2003, 151; vom 12. Juli 2002 IV B 36/01, BFH/NV 2002, 1570, …und vom 21. Juni 2002 XI B 190/01, BFH/NV 2003, 146).
  • BFH, 18.11.2025 - VIII S 27/24

    Behandlung eines von einem Ehegatten für die unentgeltliche Mitarbeit im Betrieb …

    Handelt es sich bei den Personen, die die Sekretariatsarbeiten in diesem Raum ausführen, ausschließlich um familienangehörige oder haushaltszugehörige Personen, die im Unternehmen des Betriebsinhabers beschäftigt sind, wird die häusliche Einbindung des Raums dadurch nicht aufgehoben, sodass die funktionale Büroeinheit im Ergebnis zu einem häuslichen Arbeitszimmer des Betriebsinhabers gehört (…BFH-Urteil vom 09.11.2006 - IV R 2/06, BFH/NV 2007, 677, unter II.3.c; BFH-Beschluss vom 12.07.2002 - IV B 36/01, BFH/NV 2002, 1570, unter 2. [Rz 11]).

    Denn die Regelung enthält ein personenbezogenes Abzugsverbot der Betriebsausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer (eingehend BFH-Urteile vom 15.12.2016 - VI R 53/12, BFHE 256, 143, BStBl II 2017, 938, Rz 11 ff., 26; vom 15.12.2016 - VI R 86/13, BFHE 256, 150, BStBl II 2017, 941, Rz 18 ff.; s.a. BFH-Beschlüsse vom 12.07.2002 - IV B 36/01, BFH/NV 2002, 1570, unter 2. [Rz 11]; vom 27.08.2002 - XI B 9/02, BFH/NV 2003, 151, unter II. und II.2.

  • FG Niedersachsen, 24.10.2007 - 12 K 611/04

    Abgrenzung zwischen innerbetrieblichen Fahrten i. S. einer Dienstreise und …

    Solche Mietverhältnisse mit dem Arbeitgeber schließen zwar die Anwendung der Abzugsbeschränkung für Arbeitszimmerkosten gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG in der für das Streitjahr geltenden Fassung aus, weil solche Räume bereits vom Typusbegriff des häuslichen Arbeitszimmers nicht erfasst werden (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 16. September 2004 VI R 25/02, BStBl II 2006, 10; zur im Sinne eines Abzugsverbots unschädlichen Nutzung durch die Ehefrau: BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 IV B 36/01, BFH/NV 2002, 1570; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 7. April 2006 5 K 2287/02, n.v.).
  • BFH, 29.04.2010 - VI B 153/09

    Häusliches Arbeitszimmer bei Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten - …

    Rn. 5 aa) Der BFH hat bereits mehrfach entschieden, dass die Abzugsbegrenzung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Fällen anwendbar ist, in denen der Arbeitnehmer-Ehegatte beim Arbeitnehmer beschäftigt ist und das Büro zur Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nutzt (…BFH-Entscheidungen vom 9. November 2006 IV R 2/06, BFH/NV 2007, 677;… vom 27. August 2002 XI B 9/02, BFH/NV 2003, 151; vom 12. Juli 2002 IV B 36/01, BFH/NV 2002, 1570;… vom 21. Juni 2002 XI B 190/01, BFH/NV 2003, 146).
  • FG München, 14.02.2007 - 10 K 4778/05

    Qualifizierung der Räumlichkeiten im Anbau eines Wohnhauses als häusliches …

    Dabei wird jedoch die Qualifikation als häusliches Arbeitszimmer nicht dadurch aufgehoben, dass das Arbeitszimmer nicht nur vom Steuerpflichtigen selbst, sondern auch von zusammen mit dem Steuerpflichtigen im Haushalt lebenden Angehörigen genutzt wird, die in seinem Unternehmen beschäftigt sind (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 IV B 36/01, BFH/NV 2002, 1570).
  • FG Hessen, 07.07.2005 - 13 K 3854/04

    Gemietete Büroräume als häusliches Arbeitszimmer oder Betriebsstätte eines …

    Nichts anderes kann nach dieser Rechtsprechung für die Räume gelten, die von zusammen mit dem Steuerpflichtigen im Haushalt lebenden Angehörigen genutzt werden, die in seinem Unternehmen beschäftigt sind ( BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 IV B 36/01, Juris web Nr. STRE 200250863).
  • FG Hessen, 07.04.2006 - 5 K 2287/02

    Vermietung und Verpachtung; Abzugsbeschränkung; Arbeitszimmer; Häusliches …

    Werden aber Räumlichkeiten auf Grund eines steuerlich anzuerkennenden Vertrages vermietet und vom Mieter (Steuerfachschule) dem Vermieter (Kläger) oder einem Angehörigen (Klägerin) zur Nutzung für Zwecke des Mieters überlassen, so werden solche Räume bereits vom Typusbegriff des häuslichen Arbeitszimmers nicht erfasst (BFH-Urteil vom 16. September 2004 IV R 25/02, BStBl II 2006, 10 ; zur im Sinne eines Abzugsverbots unschädlichen Nutzung durch die Ehefrau: BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 IV B 36/01, BFH/NV 2002, 1570).
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