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| BFH, 22.06.1995 - IV B 37/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Ablehnung eines Berichterstatters des Finanzamtes wegen Befangenheit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 16.02.1989 - X B 99/88
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BFH, 22.06.1995 - IV B 37/95
Behauptete Verfahrensverstöße können eine Besorgnis der Befangenheit vielmehr nur dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, daß die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruhe (BFH- Beschluß vom 16. Februar 1989 X B 99/88, BFH/NV 1989, 708). - BFH, 09.02.1988 - III R 180/82
Anforderungen an die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines …
Auszug aus BFH, 22.06.1995 - IV B 37/95
Diese Zweifel hätten sich aus dem BFH-Beschluß vom 9. Februar 1988 III R 180/82 (BFH/NV 1988, 509) ergeben und seien dem Senat ausreichend gravierend erschienen, um sie für eine rechtliche Klärung aufzugreifen. - BFH, 08.05.1992 - III B 110/92
Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters
Auszug aus BFH, 22.06.1995 - IV B 37/95
Ein Ablehnungsgesuch kann grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, daß von einem Richter im Streitfall selbst oder in einem vorausgegangenen Verfahren unrichtige Entscheidungen in materieller -- oder wie vorliegend geltend gemacht -- in verfahrensrechtlicher Hinsicht getroffen worden seien (vgl. BFH-Beschluß vom 8. Mai 1992 III B 110/92, BFH/NV 1993, 174 m. w. N.). - BFH, 10.10.1994 - VI B 19/94
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BFH, 22.06.1995 - IV B 37/95
Zweifel des FG an der Wirksamkeit der vom Kläger in anderen Verfahren vorgelegten Vollmachten lassen nicht auf eine unsachliche Einstellung gegenüber dem Kläger schließen (BFH-Beschluß vom 10. Oktober 1994 VI B 19/94, BFH/NV 1995, 419).
- BFH, 14.06.2000 - IV B 26/99
Steuerberater - Besorgnis der Befangenheit - Ablehnungsgesuch - Unparteilichkeit
Unabhängig davon sind unrichtige Rechtsansichten und Verfahrensverstöße kein Grund für die Besorgnis der Befangenheit, wenn nicht zugleich Anhaltspunkte für unsachliche Erwägungen vorliegen (Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 1995 IV B 37/95, BFH/NV 1996, 145, …und vom 12. September 1996 IV B 8/96, BFH/NV 1997, 243). - BFH, 12.09.1996 - IV B 8/96
Anforderungen an den Ausschluss eines ehrenamtlichen Richters von der weiteren …
Denn unrichtige Rechtsansichten und Verfahrensverstöße sind kein Grund für die Besorgnis der Befangenheit, wenn nicht zugleich Anhaltspunkte für unsachliche Erwägungen vorliegen (vgl. BFH in BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, und Beschluß vom 22. Juni 1995 IV B 37/95, BFH/NV 1996, 145).
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