Rechtsprechung
| BVerwG, 19.09.1974 - IV B 37.74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zurechnung eines Grundstücks zu einem Ortsteil - Begriff des "Ortsteils"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBauG § 34
Begriff des Ortsteils; Maßgeblichkeit der vorhandenen Bebauung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.11.1973 - I A 180/72
- BVerwG, 19.09.1974 - IV B 37.74
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …
Auszug aus BVerwG, 19.09.1974 - IV B 37.74
Es hat in Übereinstimmung mit ihr und unter ausdrücklicher Zitierung des Urteils vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - (BVerwGE 31, 22), das dieselbe Begriffsbestimmung des "Orteils" enthält (…a.a.O. S. 26), festgestellt, es sei "noch kein Baubestand vorhanden, der auch nur nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt" (UA S. 10).Der Senat hat in seinem bereits erwähnten Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - (BVerwGE 31, 22) für das von ihm geforderte Gewicht des vorgegebenen Baubestandes ausdrücklich und unmißverständlich auf die "Zahl der vorhandenen Bauten" abgestellt.
- BVerwG, 06.11.1968 - IV C 47.68
Voraussetzungen für eine Bodenverkehrsgenehmigung; Auflassung im unbeplanten …
Auszug aus BVerwG, 19.09.1974 - IV B 37.74
Zu der Frage, ob das Grundstück des Klägers einem "Ortsteil" im Sinne des § 34 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 341) - BBauG - zuzurechnen ist, weicht das Berufungsurteil nicht von dem Urteil des Senats vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 47.68 - (Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 20) ab.Daß es bei der Beweiswürdigung des hier in Rede stehenden Baubestandes, anders als in dem Fall BVerwG IV C 47.68 das dortige Berufungsgericht und ihm folgend das Revisionsgericht, zu dem Ergebnis gelangt ist, im hier vorliegenden Fall habe der Baubestand nicht das erforderliche Gewicht, stellt keine Abweichung von jenem Urteil im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO dar.
- BVerwG, 26.05.1972 - IV B 36.72
Beeinträchtigung der Eigenart der Landschaft bei Außenbereichsvorhaben
Auszug aus BVerwG, 19.09.1974 - IV B 37.74
Bei der Baugenehmigung (und ebenso bei der Bebauungsgenehmigung) kommt es auf die gegenwärtige Zulässigkeit eines Vorhabens an; und ein Vorhaben ist nicht deshalb gegenwärtig zulässig, weil seine künftige Zulässigkeit mehr oder weniger verläßlich erwartet werden kann (vgl. dazu den Beschluß vom 26. Mai 1972 - BVerwG IV B 36.72 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 99]).Anders liegt es nur dann, wenn das Gesetz selbst für bereits gegenwärtig beachtlich erklärt, was an künftiger Entwicklung zu erwarten oder nicht zu erwarten ist (vgl. auch dazu den Beschluß vom 26. Mai 1972 a.a.O.).
- BVerwG, 26.11.1976 - IV C 69.74
Ausnahmen von der Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des …
Ungeachtet dieser grundsätzlich gebotenen Differenzierung ist indessen zu § 34 BBauG festzuhalten, daß an allen (drei) Stellen, an denen die Frage nach der Berücksichtigung einer lediglich beabsichtigten Bebauung auftaucht, die Antwort übereinstimmend auf Unbeachtlichkeit lautet: In dem Beschluß vom 19. September 1974 - BVerwG IV B 37.74 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 44 S. 109 [110]) hat der erkennende Senat zum Tatbestandsmerkmal des "Ortsteils" ausgesprochen, "daß zwar zulässige, aber ... noch nicht vorhandene Bauten ungeeignet sind, zur erforderlichen Gewichtigkeit des ... vorgegebenen Baubestandes beizutragen". - BVerwG, 28.11.1995 - 4 B 162.95
Verwaltungsverfahren: Zugang eines Schriftstücks bei rückdatiertem …
Abgesehen davon, daß bei der angegebenen Fundstelle "DVBl 1962, 233" keine einschlägige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu finden ist, verkennen die Kläger folgendes: Bei der Frage, durch welche Anlagen die nähere Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB geprägt ist, kommt es ganz wesentlich auf die tatsächlich vorhandene, nicht aber auf eine bloß beabsichtigte oder mögliche Bebauung an (vgl. den von der Beschwerde zitierten Beschluß vom 19. September 1974 - BVerwG 4 B 37.74 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 44). - BVerwG, 28.04.1976 - 4 B 139.75
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Errichtung eines …
Dies ist in einer Reihe späterer Entscheidungen aufrechterhalten und anhand konkreter Fälle erläutert worden (…z.B. Urteil vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 49.69 - in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 29 [S. 83], Urteil vom 22. März 1972 - BVerwG IV C 121.68 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 97 a [S. 52], Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 13.71 - in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 31 [S. 85], Beschluß vom 12. Juni 1973 - BVerwG IV B 79.72 - in Buchholz a.a.O. Nr. 37 [S. 100] und Beschluß vom 19. September 1974 - BVerwG IV B 37.74 - in Buchholz a.a.O. Nr. 44 [S. 110]).
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