Rechtsprechung
| BVerwG, 14.04.1976 - IV B 42.76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschränkung der Zulassung von Revisionen auf Fragen des Bundesrechts - Klärungsbedürftigkeit einer Frage bezüglich der Münchener Staffelbauordnung - Rechtmäßigkeit der Festsetzung von baulichen Maßnahmen bei Abweichung von den Alternativen des § 9 Abs. 1 Bundesbaugesetz ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 11.11.1975 - 202 II 72
- BVerwG, 14.04.1976 - IV B 42.76
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 14.03.1975 - IV C 44.72
Auslegung von Bebauungsplänen; Außenbereichsvorhaben; Sicherung der Erschließung
Auszug aus BVerwG, 14.04.1976 - 4 B 42.76
Vielmehr genügt, wenn das geltende Recht überhaupt Festsetzungen dieses Gehaltes ermöglicht (vgl. Urteil vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 44.72 - Buchholz 406.21 § 1 BauRegVO Nr. 1 S. 1 [5]).
- BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82
Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der …
Dasselbe muß dann aber auch gelten, wenn die Baubeschränkung als solche zwar von außer-planungsrechtlicher Herkunft, aber gleichwohl bauplanungsrechtlich beachtlich ist, weil das geltende Recht eine Festsetzung ihres Gehalts - wenn auch vielleicht nur unter Kombination mehrerer der in § 9 Abs. 1 BBauG vorgesehenen Festsetzungsinhalte - ermöglicht (s. in diesem Zusammenhang Urteil vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 44.72 - Buchholz 406.21 § 1 BauRegVO Nr. 1 S. 1 [5] und Beschluß vom 14. April 1976 - BVerwG IV B 42.76 - Buchholz 406.11 § 173 BBauG Nr. 15 S. 1 f.) und sie mit Rücksicht auf die in § 1 Abs. 6 Satz 1 BBauG angeführten Belange im Zuge gerechter planerischer Abwägung (§ 1 Abs. 7 BBauG) bauplanungsrechtlich (entschädigungslos) angeordnet werden dürfte. - BVerwG, 15.08.1991 - 4 N 1.89
Änderung übergeleiteter Bebauungspläne, Einschränkung der Nutzungsart
Denn § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG stellt nur darauf ab, ob die Regelung auch auf der Grundlage von § 9 BBauG hätte festgesetzt und im Zeitpunkt der Überleitung nach geltendem Recht als Bebauungsplan hätte erlassen werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG 4 C 14.71 - BVerwGE 41, 67; Urteil vom 14. März 1975 - BVerwG 4 C 44.72 - Buchholz 406.21 § 1 BauRegVO Nr. 1; Beschluß vom 14. April 1976 - BVerwG 4 B 42.76 - Buchholz 406.11 § 173 BBauG Nr. 15), nicht darauf, ob ein solches Baugebiet auch nach der Baunutzungsverordnung - die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesbaugesetzes noch gar nicht erlassen war - hätte festgesetzt werden können. - VG Hamburg, 18.04.2024 - 12 K 4533/21
Erfolglose Klage auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheids über die …
Unschädlich ist insoweit, dass sich die Regelung der überbaubaren Grundstücksflächen erst aus einer Kombination der Festsetzungen im Teilbebauungsplan und Baustufenplan ergeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1976, IV B 42.76, juris Rn. 1). - OVG Bremen, 30.08.1983 - 1 BA 48/83
Planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens; Bestimmung von überbaubaren …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Berlin, 28.03.1980 - 13 A 438.78
Kauf eines Grundstücks in einem Nichtbaugebiet; Ausübung eines gemeindlichen …
Notwendig sei nur, daß eine solche Festsetzung überhaupt, etwa durch eine Kombination verschiedener Alternativen dieser Vorschrift (vgl. dazu die weitere Entscheidung des BVerwG vom 14. April 1976 - 4 B 42.76 - = Buchholz a.a.O. § 173 Nr. 15), heute möglich sei.
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