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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.04.1976 - IV B 42.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,2153
BVerwG, 14.04.1976 - IV B 42.76 (https://dejure.org/1976,2153)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.1976 - IV B 42.76 (https://dejure.org/1976,2153)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 1976 - IV B 42.76 (https://dejure.org/1976,2153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Zulassung von Revisionen auf Fragen des Bundesrechts - Klärungsbedürftigkeit einer Frage bezüglich der Münchener Staffelbauordnung - Rechtmäßigkeit der Festsetzung von baulichen Maßnahmen bei Abweichung von den Alternativen des § 9 Abs. 1 Bundesbaugesetz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 44.72

    Auslegung von Bebauungsplänen; Außenbereichsvorhaben; Sicherung der Erschließung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1976 - 4 B 42.76
    Vielmehr genügt, wenn das geltende Recht überhaupt Festsetzungen dieses Gehaltes ermöglicht (vgl. Urteil vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 44.72 - Buchholz 406.21 § 1 BauRegVO Nr. 1 S. 1 [5]).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der …

    Dasselbe muß dann aber auch gelten, wenn die Baubeschränkung als solche zwar von außer-planungsrechtlicher Herkunft, aber gleichwohl bauplanungsrechtlich beachtlich ist, weil das geltende Recht eine Festsetzung ihres Gehalts - wenn auch vielleicht nur unter Kombination mehrerer der in § 9 Abs. 1 BBauG vorgesehenen Festsetzungsinhalte - ermöglicht (s. in diesem Zusammenhang Urteil vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 44.72 - Buchholz 406.21 § 1 BauRegVO Nr. 1 S. 1 [5] und Beschluß vom 14. April 1976 - BVerwG IV B 42.76 - Buchholz 406.11 § 173 BBauG Nr. 15 S. 1 f.) und sie mit Rücksicht auf die in § 1 Abs. 6 Satz 1 BBauG angeführten Belange im Zuge gerechter planerischer Abwägung (§ 1 Abs. 7 BBauG) bauplanungsrechtlich (entschädigungslos) angeordnet werden dürfte.
  • BVerwG, 15.08.1991 - 4 N 1.89

    Änderung übergeleiteter Bebauungspläne, Einschränkung der Nutzungsart

    Denn § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG stellt nur darauf ab, ob die Regelung auch auf der Grundlage von § 9 BBauG hätte festgesetzt und im Zeitpunkt der Überleitung nach geltendem Recht als Bebauungsplan hätte erlassen werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG 4 C 14.71 - BVerwGE 41, 67; Urteil vom 14. März 1975 - BVerwG 4 C 44.72 - Buchholz 406.21 § 1 BauRegVO Nr. 1; Beschluß vom 14. April 1976 - BVerwG 4 B 42.76 - Buchholz 406.11 § 173 BBauG Nr. 15), nicht darauf, ob ein solches Baugebiet auch nach der Baunutzungsverordnung - die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesbaugesetzes noch gar nicht erlassen war - hätte festgesetzt werden können.
  • VG Hamburg, 18.04.2024 - 12 K 4533/21

    Erfolglose Klage auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheids über die …

    Unschädlich ist insoweit, dass sich die Regelung der überbaubaren Grundstücksflächen erst aus einer Kombination der Festsetzungen im Teilbebauungsplan und Baustufenplan ergeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1976, IV B 42.76, juris Rn. 1).
  • OVG Bremen, 30.08.1983 - 1 BA 48/83

    Planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens; Bestimmung von überbaubaren …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Berlin, 28.03.1980 - 13 A 438.78

    Kauf eines Grundstücks in einem Nichtbaugebiet; Ausübung eines gemeindlichen …

    Notwendig sei nur, daß eine solche Festsetzung überhaupt, etwa durch eine Kombination verschiedener Alternativen dieser Vorschrift (vgl. dazu die weitere Entscheidung des BVerwG vom 14. April 1976 - 4 B 42.76 - = Buchholz a.a.O. § 173 Nr. 15), heute möglich sei.
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