Rechtsprechung
| BVerwG, 10.10.1966 - IV B 44.65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schaffung von Einstellplätzen - Gewährung rechtlichen Gehörs - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Auslegung eines Grundstücktauschvertrages
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 2, 58 RGaO; § 64 BauO NW.
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1964 - VII A 383/63
- BVerwG, 10.10.1966 - IV B 44.65
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 04.02.1966 - IV C 64.65
Baudispens
Auszug aus BVerwG, 10.10.1966 - IV B 44.65
Es verstößt nicht gegen Bundesrecht, wenn Landesrecht die Pflicht festlegt, statt der Herstellung von Einstellplätzen Zahlungen zur Herstellung von im Eigentum der Gemeinde stehenden Einstellplätzen mit der Möglichkeit der Nutzung durch den Pflichtigen zu leisten (im Anschluß anUrteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 64.65 -).Die damit aufgeworfenen Fragen sind nicht mehr klärungsbedürftig, nachdem der beschließende Senat durchUrteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 64.65 - ausgesprochen hat, daß Verpflichtungen der hier in Frage stehenden Art mit den Grundrechtsnormen, deren Verletzung die Klägerin rügt, vereinbar sind.
- BVerwG, 09.08.1966 - II B 3.66
Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs - Zulässigkeit und Begründetheit einer …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1966 - IV B 44.65
Auf die Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs kann die Revision nicht zugelassen werden, wenn das angefochtene Urteil nicht auf dem Teil der Urteilsgründe beruht, auf den sich die Rüge bezieht (wieBeschluß vom 9. August 1966 - BVerwG II B 3.66 -).Dies gilt aber nur für den Teil des angefochtenen Urteils, hinsichtlich dessen die Versagung des rechtlichen Gehörs geltend gemacht wird und in Betracht kommt (vgl. BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60] [25], sowieBeschluß vom 9. August 1966 - BVerwG II B 3.66 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
Auszug aus BVerwG, 10.10.1966 - IV B 44.65
Dies gilt aber nur für den Teil des angefochtenen Urteils, hinsichtlich dessen die Versagung des rechtlichen Gehörs geltend gemacht wird und in Betracht kommt (vgl. BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60] [25], sowieBeschluß vom 9. August 1966 - BVerwG II B 3.66 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 14.03.1957 - I C 125.56
Anwendbarkeit der Reichsgaragenordnung auf Wiederaufbauten - Befreiung von der …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1966 - IV B 44.65
Es geht hier nämlich nicht um die Frage, ob, wo und wie Einstellplätze, Garagen oder Gemeinschaftsanlagen in Plänen vorgesehen werden können, sondern darum, ob die Klägerin verpflichtet ist, Beiträge zur Errichtung von Einstellplätzen zu zahlen (vgl. auchUrteil vom 14. März 1957 - BVerwG I C 125.56-).
- BVerwG, 10.01.1967 - IV B 148.65
Rechtsmittel
Es geht im vorliegenden Rechtsstreit nämlich nicht um die Frage, ob, wo und wie Einstellplätze, Garagen oder Gemeinschaftsanlagen in Plänen vorgesehen werden können, sondern um die davon rechtlich durchaus zu trennende Frage, ob die Kläger verpflichtet sind, Einstellplätze zu errichten (vgl. auchUrteil vom 14. März 1957 - BVerwG I C 125.56 - undBeschluß vom 10. Oktober 1966 - BVerwG IV B 44.65 -).Darüber hinaus hat der erkennende Senat in seinen Beschlüssen vom 10. Oktober und31. Oktober 1966 - BVerwG IV B 44.65 und BVerwG IV B 120.66 - im Anschluß an seinUrteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 64.65 - bereits entschieden, daß es nicht gegen Bundesrecht verstößt, wenn Landesrecht die Pflicht festlegt, statt der Herstellung von Einstellplätzen Zahlungen zur Herstellung von Einstellplätzen mit der Möglichkeit der Nutzung durch den Pflichtigen zu leisten.
- BVerwG, 04.03.1971 - IV B 99.70
Versagung des rechtlichen Gehörs
In einem solchen Fall kann die Versagung rechtlichen Gehörs nicht mit Erfolg als Verfahrensmangel gerügt werden (vgl. Urteil vom 30. August 1962 in BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60] [25] sowie Beschlüsse des Senats vom 10. Oktober 1966 - BVerwG IV B 44.65 -, vom 14. September 1968 - BVerwG IV B 109.68 - und vom 30. Juni 1969 - BVerwG IV B 251.68 -). - BVerwG, 23.09.1969 - VII B 22.69
Grundsteuererlass für ein eigengewerblich genutztes Fabrikgrundstück - …
Daß die Versagung rechtlichen Gehörs gemäß § 138 Nr. 3 VwGO ein unbedingter Revisionsgrund ist, steht dem nicht entgegen (BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60] [25]; Beschlüsse vom 9. August 1966 - BVerwG II B 3.66 - und vom 10. Oktober 1966 - BVerwG IV B 44.65 - vgl. auch die Urteile vom 22. März 1963 - BVerwG VII C 69.62 - und vom 28. Juni 1963 - BVerwG VI C 86.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 108 VwGO Nrn. 23 und 25]). - BVerwG, 30.06.1969 - IV B 251.68
Voraussetzungen der Verfahrensrüge der Versagung rechtlichen Gehörs nach § 132 …
Eine etwa vorliegende Versagung des rechtlichen Gehörs kann sich mithin nicht auf die Entscheidung des Berufungsgerichts ausgewirkt haben; in einem solchen Fall kann die Versagung rechtlichen Gehörs nicht mit Erfolg als Verfahrensmangel gerügt werden (vgl. Urteil vom 30. August 1962 - BVerwG VIII C 49.60 - in BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60] [25], Beschlüsse des beschließenden Senats vom 10. Oktober 1966 - BVerwG IV B 44.65 - und vom 14. September 1968 - BVerwG IV B 109.68 -).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 23.05.1966 - IV B 44.65 |
Verfahrensgang
- VG Berlin, 11.06.1965 - V A 54.64
- OVG Berlin, 23.05.1966 - IV B 44.65
- BVerwG, 11.09.1969 - II C 35.66
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