Rechtsprechung
| BVerwG, 11.08.1967 - IV B 49.67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Baurechtliche Privilegierung eines Gebäudes für Wirtschaft und Aufenthalt neben dem Bienenstand im Außenbereich - Baurechtliche Einordnung eines zur Bienenzucht und zum zeitweisen wochenendmäßigen Übernachten und Wohnen genutzen Grundstücks im Außenbereich - ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.06.1964 - I C 80.62
Außenbereichsvorhaben; Begriff des "Dienens"
Auszug aus BVerwG, 11.08.1967 - IV B 49.67
Die zur grundsätzlichen Klärung herausgestellte Frage, unter welchen Voraussetzungen ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben im Außenbereich rechtlich zulässig ist, ist, soweit bei der Verschiedenheit der Verhältnisse des Einzelfalls eine rechtsgrundsätzliche Klärung überhaupt erfolgen kann, durch das in ständiger Rechtsprechung bestätigte Urteil BVerwGE 19, 75 geklärt.
- BVerwG, 04.06.1968 - IV B 220.67
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Genehmigung einer …
Das gleiche gilt für Fasanerien (Beschluß vom 8. Februar 1963 - BVerwG I B 165.62 -) oder, wie hier, für Bienenhäuser (Beschluß vom 11. August 1967 - BVerwG IV B 49.67 -). - BVerwG, 16.07.1968 - IV B 194.67
Auslegung eines Hausbaus als Wochenendhaus bzw. als Gerätehaus - Bauvorhaben im …
Hierbei kommt es entscheidend darauf an, ob der Bau der Klägerin nach seiner Gestaltung ausschließlich zur Unterstellung von Geräten - was zur Anerkennung nach § 35 Abs. 1 Nrn. 1 und 4 BBauG führen kann - oder jedenfalls auch für die Befriedigung von Wohnbedürfnissen geeignet und bestimmt ist(Beschluß vom 2. August 1967 - BVerwG IV B 70.66 -;Beschluß vom 11. August 1967 - BVerwG IV B 49.67 -).
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