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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 17.02.1970 - IV B 5.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,10753
OVG Berlin, 17.02.1970 - IV B 5.68 (https://dejure.org/1970,10753)
OVG Berlin, Entscheidung vom 17.02.1970 - IV B 5.68 (https://dejure.org/1970,10753)
OVG Berlin, Entscheidung vom 17. Februar 1970 - IV B 5.68 (https://dejure.org/1970,10753)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 83.66

    Beschwer durch die Stellung als Beigeladener - Rechtsmittel der Hauptbeteiligten …

    Denn daß § 24 BNVO a.F. die ihm übergeordnete Regelung in § 34 BBauG weder abändern konnte noch abändern wollte, steht außer Zweifel (vgl. die Beschlüsse vom 17. Mai 1968 - BVerwG IV B 5.68 - [S. 3 f.] und vom 16. Oktober 1968 - BVerwG IV CB 43.67. - [S. 4]).
  • BVerwG, 03.12.1968 - IV B 207.68

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Der erkennende Senat hat mehrfach entschieden, daß die Vorschriften der Baunutzungsverordnung bei der Anwendung des § 34 BBauG Berücksichtigung zu finden haben und eine derartige Berücksichtigung von der Gültigkeit des § 24 Abs. 2 BNVO nicht abhängt (vgl. die Beschlüsse vom 5. April 1967 - BVerwG IV B 81.66 - [S. 3], vom 20. Oktober 1967 - BVerwG IV B 206.66 - [S. 4], vom 30. Januar 1968 - BVerwG IV CB 66.66 - [S. 2 f.], vom 17. Mai 1968 - BVerwG IV B 5.68 - [S. 3 f.] und vom 18. Juni 1968 - BVerwG IV CB 7.68 - [S. 4 f.]).
  • BVerwG, 21.11.1968 - IV B 122.68

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht hat trotz der von ihm angedeuteten Bedenken gegen die ausreichende Ermächtigung für § 24 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BNVO) die Vorschriften dieser Verordnung bei der Auslegung des § 34 BBauG berücksichtigt; dagegen bestehen, wie der beschließende Senat wiederholt ausgesprochen hat, keine Bedenken, ohne daß den Zweifeln an der Gültigkeit des § 24 Abs. 2 BNVO nachgegangen zu werden braucht (vgl.z.B. Beschlüsse vom 5. April 1967 - BVerwG IV B 81.66 - undvom 17. Mai 1968 - BVerwG IV B 5.68 -).
  • BVerwG, 16.10.1968 - IV CB 43.67

    Rechtsmittel

    Senat, wiederholt entschieden hat, hängt die Berücksichtigung der Baunutzungsverordnung als Auslegungshilfe für den Begriff der Unbedenklichkeit in § 34 BBauG nicht von der Gültigkeit des § 24 BNVO ab (vgl.Beschluß vom 5. April 1967 - BVerwG IV B 81.66 -); der Verwaltungsgerichtshof hat auch nicht - was unrichtig wäre - angenommen, die Vorschrift des § 34 BBauG sei durch die Vorschriften der Baunutzungsverordnung geändert oder modifiziert worden (vgl.Beschluß vom 17. Mai 1968 - BVerwG IV B 5.68).
  • BVerwG, 30.05.1968 - IV B 71.67

    Beurteilung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens - Begriffe der offenen und …

    Besteht mithin bereits nach der formell-gesetzlichen Vorschrift des § 34 BBauG ein Anspruch des Klägers auf die Zulassung seines Vorhabens, so kann dieser Anspruch nicht durch eine dem § 34 BBauG im Rang nachgehende Norm wie die des § 24 Abs. 2 BNVO in Verbindung mit den sonstigen Vorschriften der Baunutzungsverordnung ausgeräumt werden (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1968 - BVerwG IV B 5.68 -).
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