Rechtsprechung
| OVG Berlin, 17.02.1970 - IV B 5.68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 31.01.1969 - IV C 83.66
Beschwer durch die Stellung als Beigeladener - Rechtsmittel der Hauptbeteiligten …
Denn daß § 24 BNVO a.F. die ihm übergeordnete Regelung in § 34 BBauG weder abändern konnte noch abändern wollte, steht außer Zweifel (vgl. die Beschlüsse vom 17. Mai 1968 - BVerwG IV B 5.68 - [S. 3 f.] und vom 16. Oktober 1968 - BVerwG IV CB 43.67. - [S. 4]). - BVerwG, 03.12.1968 - IV B 207.68
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Der erkennende Senat hat mehrfach entschieden, daß die Vorschriften der Baunutzungsverordnung bei der Anwendung des § 34 BBauG Berücksichtigung zu finden haben und eine derartige Berücksichtigung von der Gültigkeit des § 24 Abs. 2 BNVO nicht abhängt (vgl. die Beschlüsse vom 5. April 1967 - BVerwG IV B 81.66 - [S. 3], vom 20. Oktober 1967 - BVerwG IV B 206.66 - [S. 4], vom 30. Januar 1968 - BVerwG IV CB 66.66 - [S. 2 f.], vom 17. Mai 1968 - BVerwG IV B 5.68 - [S. 3 f.] und vom 18. Juni 1968 - BVerwG IV CB 7.68 - [S. 4 f.]). - BVerwG, 21.11.1968 - IV B 122.68
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht hat trotz der von ihm angedeuteten Bedenken gegen die ausreichende Ermächtigung für § 24 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BNVO) die Vorschriften dieser Verordnung bei der Auslegung des § 34 BBauG berücksichtigt; dagegen bestehen, wie der beschließende Senat wiederholt ausgesprochen hat, keine Bedenken, ohne daß den Zweifeln an der Gültigkeit des § 24 Abs. 2 BNVO nachgegangen zu werden braucht (vgl.z.B. Beschlüsse vom 5. April 1967 - BVerwG IV B 81.66 - undvom 17. Mai 1968 - BVerwG IV B 5.68 -). - BVerwG, 16.10.1968 - IV CB 43.67
Rechtsmittel
Senat, wiederholt entschieden hat, hängt die Berücksichtigung der Baunutzungsverordnung als Auslegungshilfe für den Begriff der Unbedenklichkeit in § 34 BBauG nicht von der Gültigkeit des § 24 BNVO ab (vgl.Beschluß vom 5. April 1967 - BVerwG IV B 81.66 -); der Verwaltungsgerichtshof hat auch nicht - was unrichtig wäre - angenommen, die Vorschrift des § 34 BBauG sei durch die Vorschriften der Baunutzungsverordnung geändert oder modifiziert worden (vgl.Beschluß vom 17. Mai 1968 - BVerwG IV B 5.68). - BVerwG, 30.05.1968 - IV B 71.67
Beurteilung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens - Begriffe der offenen und …
Besteht mithin bereits nach der formell-gesetzlichen Vorschrift des § 34 BBauG ein Anspruch des Klägers auf die Zulassung seines Vorhabens, so kann dieser Anspruch nicht durch eine dem § 34 BBauG im Rang nachgehende Norm wie die des § 24 Abs. 2 BNVO in Verbindung mit den sonstigen Vorschriften der Baunutzungsverordnung ausgeräumt werden (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1968 - BVerwG IV B 5.68 -).
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