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| BVerwG, 10.11.1966 - IV B 58.66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Planfestsetzung und Enteignung als selbstständige Rechtsvorgänge
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 22.12.1965 - 168 I 63
- BVerwG, 10.11.1966 - IV B 58.66
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.10.1965 - IV B 10.65
Begriff der Verfahrensmängel - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1966 - IV B 58.66
Der beschließende Senat schließt sich dieser Rechtsansicht für das im Bundesbaugesetz vorgesehene Planungsrecht und Enteignungsrecht an und hat sie auch, zur Grundlage seiner Entscheidung BVerwG IV B 10.65 (Beschluß vom 29. Oktober 1965) gemacht. - BVerwG, 15.11.1962 - I C 89.62
Planfeststellungsbeschluss zur Verbreiterung der Ortsdurchfahrt einer …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1966 - IV B 58.66
Diese Frage ist jedoch vom Bundesverwaltungsgericht bereits in der zum Fernstraßenrecht ergangenen Entscheidung BVerwG I C 89.62 (Beschluß vom 15. November 1962) beantwortet worden.
- BVerwG, 30.04.1969 - IV C 6.68
Wesen des Abwägungsgebot in der Bauleitplanung; Enteignende Vorwirkung eines …
Davon etwa, daß die in Verwirklichung eines Planes durchgeführte Enteignung überhaupt nur entscheidungsloser Vollzug des Planes wäre, kann keine Rede sein (vgl. zum Bundesbaugesetz: BGH, Urteile vom 22. September 1966 - III ZR 187/65 - [BBauBl. 1966, 561] und vom 15. Juni 1967 - III ZR 17/66 - [BBauBl. 1967, 484]; zum Bundesfernstraßengesetz: Beschluß vom 15. November 1962 - BVerwG I C 89.62 -, [Buchholz BVerwG 407.4, § 17 FStrG Nr. 1] und Urteil vom 23. Oktober 1968 - BVerwG IV C 84.67 - [S. 5 f.]; zur Baulinienfestsetzung: Beschluß vom 10. November 1966 - BVerwG IV B 58.66 - [S. 3 f.]).
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