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| BVerwG, 27.04.1959 - IV B 59.58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 06.12.1957 - L 58 III 56
- BVerwG, 27.04.1959 - IV B 59.58
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 28.11.1962 - V C 11.62
Anspruch auf Entschädigung nach dem Gesetz über einen Währungsausgleich für …
Daß diese Beschränkung der Beweismittel auf einen strengen Urkundenbeweis nicht gegen das Grundgesetz verstößt, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt entschieden (Beschluß vom 4. Mai 1957 - BVerwG III B 37.57 - [Buchholz BVerwG 427.4 § 8 WAG Nr. 11]; Beschluß vom 27. April 1959 - BVerwG IV B 59.58 - [Buchholz BVerwG 427.4 § 8 WAG Nr. 22]). - BVerwG, 09.01.1963 - V C 79.62
Entschädigung im Währungsausgleich nach dem Gesetz über einen Währungsausgleich …
Die Beschränkung der Beweismittel auf einen ganz bestimmten, fest umrissenen Kreis von Urkunden verstößt auch nicht gegen das Grundgesetz, insbesondere nicht gegen den Gleichheitssatz (Beschluß vom 4. Mai 1957 - BVerwG III B 37.57 - [Wertpap. Mtlg. 1957, 818]; Beschluß vom 9. November 1957 - BVerwG III B 48.57 - [MDR 1958, 60 (Leitsatz)]; Beschluß vom 27. April 1959 - BVerwG IV B 59.58 - [Buchholz BVerwG 427.4 § 8 WAG Nr. 22]; Beschluß vom 20. August 1958 - BVerwG IV C 198.55 - [RLA 1958, 304]).
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