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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.1967 - IV B 6.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1248
BVerwG, 24.11.1967 - IV B 6.67 (https://dejure.org/1967,1248)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1967 - IV B 6.67 (https://dejure.org/1967,1248)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1967 - IV B 6.67 (https://dejure.org/1967,1248)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Objektive Verhältnisse eines Grundstückes als Kriterien für die Bestimmung des Merkmals der offenbar nicht beabsichtigten Härte im Sinne des § 31 Abs. 2 S. 1 Bundesbaugesetzbuch (BBauGB)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 16.66

    Begriff der Splittersiedlung; Umfang des Bestandsschutzes

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1967 - IV B 6.67
    Aus einem Bestandsschutz, der für dieses kleinere Gebäude bestanden haben mag, kann die Klägerin zugunsten der Zulässigkeit des größeren Neubaues nichts herleiten (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 16.66 - in BVerwGE 25, 161 [163]).
  • BVerwG, 07.02.1964 - I C 104.61

    Unterschied zwischen einer Verletzung des VwGO § 86 Abs. 2 und des Grundsatzes …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1967 - IV B 6.67
    Der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat im gleichen Sinne bereits in seinem Urteil vom 7. Februar 1964 - BVerwG I C 104.61 - (Buchholz BVerwG 406.11, § 31 BBauG Nr. 1) ausgesprochen, daß für das Merkmal der offenbar nicht beabsichtigten Härte "die objektiven Verhältnisse des Grundstückes maßgebend" sind und deshalb ihr Vorliegen voraussetzt, "daß ein Grundstück bei Durchführung der zwingenden baurechtlichen Vorschriften nicht oder nicht in normaler Weise baulich ausgenutzt werden könne".
  • BVerwG, 20.06.1975 - IV C 5.74

    Zulässigkeit eines Garagenbaus im beplanten Gebiet; Wesen der Baugrenze; …

    Was dieses Tatbestandsmerkmal anlangt, soll zugunsten des Klägers unterstellt werden, daß ihm die Durchsetzung des Bebauungsplanes ein immerhin erhebliches Opfer abverlangt, dieses Opfer auch durch die Lage und den Zuschnitt seines Grundstücks mitbedingt wird und deshalb das Vorliegen einer "Härte" nicht zu leugnen ist (vgl. dazu einerseits die Urteile vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 43.72 - [S. 9 ff.] und - BVerwG IV C 55.74 - [S. 14] und andererseits die Beschlüsse vom 24. November 1967 - BVerwG IV B 6.67 - [S. 2] und vom 9. Mai 1968 - BVerwG IV B 219.67 - [S. 3]).
  • BVerwG, 09.07.1969 - IV B 61.69

    Baugenehmigung für eine das zulässige Maß der baulichen Nutzung überschreitende …

    Dieses Vorbringen läuft letztlich nur wiederum auf die Forderung eines Bestandsschutzes hinaus, der, wie dargelegt, dem Kläger nicht zusteht (vgl. dazu auch den Beschluß vom 24. November 1967 - BVerwG IV B 6.67 - [S. 2 f.] sowie das Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 63.67 - [S. 16 f.]).
  • BVerwG, 04.11.1980 - 4 B 217.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Diese Auffassung deckt sich übrigens mit der Auslegung, die die bundesrechtliche Vorschrift des § 31 Abs. 2 BBauG in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gefunden hat (s. Urteil vom 7. Februar 1964 - BVerwG I C 104.61 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 1 und Beschluß vom 24. November 1967 - BVerwG IV B 6.67 - S. 2 f.).
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV B 133.70

    Revisionszulassung bei fehlender Rüge der Verletzung von Bundesrecht - Begriff …

    Im übrigen stimmt diese Auslegung mit der vom erkennenden Senat zu § 31 Abs. 2 Satz 1 BBauG vertretenen Auffassung überein (vgl. dazu die Beschlüsse vom 24. November 1967 - BVerwG IV B 6.67 - und vom 9. Mai 1968 - BVerwG IV B 219.67 -).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV B 176.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …

    Diese Frage bedarf jedoch keiner Klärung, weil sie - im mit der Ansicht des Berufungsgerichts übereinstimmenden Sinne - in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits ebenfalls geklärt ist (vgl. das Urteil vom 7. Februar 1964 - BVerwG I C 104.61 - [Buchholz BVerwG 406.11, § 31 BBauG Nr. 1], die Beschlüsse vom 24. November 1967 - BVerwG IV B 6.67 - [S. 2] und vom 9. Mai 1968 - BVerwG IV B 219.67 - [S. 3] sowie das Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 63.67 - [S. 16]).
  • BVerwG, 09.05.1968 - IV B 219.67

    Zulässigkeit einer Gaststätte im Wohngebiet - Verbindlichkeit von Bebauungsplänen …

    Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 24. November 1967 - BVerwG IV B 6.67 -) angenommen, daß eine Härte im Sinne dieser Vorschrift nur dann vorliegt, wenn sich dies unmittelbar aus dem Bauplanungsrecht ergibt.
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