Rechtsprechung
| BFH, 23.07.1990 - IV B 60/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BFH, 23.01.1985 - I S 4/84
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Haftungsbescheides ohne …
Auszug aus BFH, 23.07.1990 - IV B 60/89
Nur unter diesen Voraussetzungen ist auch eine Wiederholung bereits abgelehnter Aussetzungsanträge zulässig (BFH-Beschluß vom 23. Januar 1985 I S 4/84, BFH/NV 1987, 385 m. w. N.).Die Auffassung der Antragsteller, der Beschluß in BFH/NV 1987, 385 lasse eine Wiederholung bereits abgelehnter Aussetzungsanträge in einem weiteren Umfang zu, verkennt die Gründe dieser Enscheidung.
- BFH, 11.02.1987 - II R 176/84
Keine Vollziehungsaussetzung und keine Aussetzungszinsen während anhängiger …
Auszug aus BFH, 23.07.1990 - IV B 60/89
Angesichts dieser Rechtslage kann dahinstehen, ob die Antragsteller gegen die zwischenzeitlich ergangene Einspruchsentscheidung vom 28. Juni 1989 über die Einkommensteuervorauszahlungen 1988 Klage erhoben haben; ohne eine solche Klage wäre der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Vorauszahlungsbescheides schon aus diesem Grunde unbegründet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. September 1988 X S 10/88, nicht veröffentlich - NV -, und vom 26. April 1989 I S 10/88, NV, sowie BFH-Urteil vom 11. Februar 1987 II R 176/84, BFHE 148, 491, BStBl II 1987, 320). - BVerfG, 07.08.1978 - 2 BvR 26/77
Auszug aus BFH, 23.07.1990 - IV B 60/89
Steuerberatungsgesellschaften sind indessen von der Vertretungsbefugnis ausgeschlossen (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. November 1976 III R 14-15/76, BFHE 120, 335, BStBl II 1977, 121; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 7. August 1978 2 BvR 26/77, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1978, 420). - BFH, 08.09.1988 - X S 10/88
Auszug aus BFH, 23.07.1990 - IV B 60/89
Angesichts dieser Rechtslage kann dahinstehen, ob die Antragsteller gegen die zwischenzeitlich ergangene Einspruchsentscheidung vom 28. Juni 1989 über die Einkommensteuervorauszahlungen 1988 Klage erhoben haben; ohne eine solche Klage wäre der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Vorauszahlungsbescheides schon aus diesem Grunde unbegründet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. September 1988 X S 10/88, nicht veröffentlich - NV -, und vom 26. April 1989 I S 10/88, NV, sowie BFH-Urteil vom 11. Februar 1987 II R 176/84, BFHE 148, 491, BStBl II 1987, 320). - BFH, 26.04.1989 - I S 10/88
Auszug aus BFH, 23.07.1990 - IV B 60/89
Angesichts dieser Rechtslage kann dahinstehen, ob die Antragsteller gegen die zwischenzeitlich ergangene Einspruchsentscheidung vom 28. Juni 1989 über die Einkommensteuervorauszahlungen 1988 Klage erhoben haben; ohne eine solche Klage wäre der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Vorauszahlungsbescheides schon aus diesem Grunde unbegründet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. September 1988 X S 10/88, nicht veröffentlich - NV -, und vom 26. April 1989 I S 10/88, NV, sowie BFH-Urteil vom 11. Februar 1987 II R 176/84, BFHE 148, 491, BStBl II 1987, 320).
- BFH, 25.10.1994 - VIII B 101/94
Anerkennung von ausgewiesenen Beträgen durch eingesetzte Subunternehmer als …
Dem BFH-Beschluß vom 23. Januar 1985 I S 4/84 (…BFH/NV 1987, 385) ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen (vgl. BFH-Beschluß vom 23. Juli 1990 IV B 60/89, BFH/NV 1991, 699). - BFH, 18.09.1996 - I B 39/96 Nur unter den in § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO genannten Voraussetzungen ist auch eine Wiederholung eines bereits abgelehnten Antrags zulässig, da anderenfalls diese Vorschrift durch eine neue Antragstellung unterlaufen werden könnte (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 23. Juli 1990 IV B 60/89, BFH/NV 1991, 699, m. w. N.; Tipke/Kruse, Abgabenordnung -- Finanzgerichtsordnung, § 69 FGO Tz. 22).
- BFH, 07.07.1992 - V S 3/90
Geltendmachung von Vorsteuer - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines …
Wie im BFH-Beschluß vom 23. Juli 1990 IV B 60/89 (BFH/NV 1991, 699) hierzu dargelegt ist, betrifft die wiedergegebene Bemerkung ausschließlich Fälle, in denen die Voraussetzungen des Art. 3 § 7 Abs. 2 VGFGEntlG erfüllt sind. - FG Düsseldorf, 21.02.2000 - 13 V 570/00
Vollziehungsaussetzung durch das Gericht; Änderung des Beschlusses; …
Im Hinblick auf den Entlastungszweck der Vorschrift ist diese Regelung so zu verstehen, daß eine erneute Sachentscheidung nur dann getroffen werden muß, wenn die in ihr genannten Voraussetzungen vorliegen (vgl. Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur FGO , zu § 69 Anm. 93 sowie BFH Beschluß vom 23.7.1990 IV B 60/89, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 1991, 699). - BFH, 23.07.1990 - IV B 61/89 Parallelentscheidung: BFH, 23.7.1990, IV B 60/89, NV.
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