Rechtsprechung
| BFH, 03.08.2000 - IV B 61/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 116; ; VwGO § 115; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Revision - Einlegung unter Bedingung - Schweben eines Rechtsstreits - Wiedereinsetzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 3
"Hilfsweise" erhobene NZB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 22.06.1982 - VII B 115/81
Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 03.08.2000 - IV B 61/00
Wegen der im Prozessrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben eines Rechtsstreits wird die bedingte Einlegung eines Rechtsmittels allgemein als unzulässig angesehen (s. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juni 1982 VII B 115/81, BFHE 136, 70, BStBl II 1982, 603;… aus jüngerer Zeit auch BFH-Beschluss vom 3. Juli 1998 X B 14/98, BFH/NV 1999, 65, m.w.N.). - BFH, 03.07.1998 - X B 14/98
Nichtzulassungsbeschwerde - Hilfsweise Einlegung - Bedingte Einlegung eines …
Auszug aus BFH, 03.08.2000 - IV B 61/00
Wegen der im Prozessrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben eines Rechtsstreits wird die bedingte Einlegung eines Rechtsmittels allgemein als unzulässig angesehen (s. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juni 1982 VII B 115/81, BFHE 136, 70, BStBl II 1982, 603; aus jüngerer Zeit auch BFH-Beschluss vom 3. Juli 1998 X B 14/98, BFH/NV 1999, 65, m.w.N.).
- BFH, 13.09.2001 - IV B 87/01
Luxemburg - Haftbefehl - Arrestanordnung - Vermögenseinziehung - …
Allerdings geht die Rechtsprechung des BFH davon aus, dass eine lediglich bedingt eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig sei (vgl. Senatsbeschluss vom 3. August 2000 IV B 61/00, BFH/NV 2001, 59). - BFH, 23.07.2003 - II B 25/03
Rechtsmittel, bedingte Einlegung
Ein bedingt eingelegtes Rechtsmittel ist wegen der im Prozessrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben oder Nichtschweben eines Rechtsstreits unzulässig (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. April 2000 VII B 39/00, BFH/NV 2000, 1233;… vom 8. März 2000 VI B 413/98, BFH/NV 2000, 984; vom 3. August 2000 IV B 61/00, BFH/NV 2001, 59;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., Vor § 115 Rz. 10, m.w.N.). - BFH, 04.07.2003 - VIII B 38/03
NZB: bedingte Einlegung
Ein bedingt eingelegtes Rechtsmittel ist wegen der im Prozessrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben oder Nichtschweben eines Rechtsstreits unzulässig (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. April 2000 VII B 39/00, BFH/NV 2000, 1233;… vom 8. März 2000 VI B 413/98, BFH/NV 2000, 984; vom 3. August 2000 IV B 61/00, BFH/NV 2001, 59;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., Vor § 115 Rz. 10, m.w.N.). - BFH, 22.03.2001 - IV B 49/00
Einkommensteuerbescheid - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Einspruch - …
Wegen der im Prozessrecht erforderlichen Klarheit über das Schweben eines Rechtsstreits wird die bedingte Einlegung eines Rechtsmittels allgemein als unzulässig angesehen (grundlegend Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juni 1982 VII B 115/81, BFHE 136, 70, BStBl II 1982, 603, und aus jüngster Zeit Senatsbeschluss vom 3. August 2000 IV B 61/00, BFH/NV 2001, 59, m.w.N.).
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