Rechtsprechung
| BVerwG, 02.03.1968 - IV B 66.67 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,2552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bestimmung des Begriffs der baulichen Anlage i. S. des § 29 Bundesbaugesetzbuch (BBauG)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71
Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich
Zu dem Schluß, daß das Boot eine bauliche Anlage im Sinne des § 29 BBauG sei, ist das Berufungsgericht allerdings dadurch gelangt, daß es das Boot als eine bauliche Anlage im Sinne von Art. 2 BayBO, also einer bauordnungsrechtlichen und zudem landesrechtlichen Vorschrift, angesehen und unter Berufung auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 2. März 1968 - BVerwG IV B 66.67 - dem Sinne nach gemeint hat, als Folge dessen müsse das Boot auch eine bauliche Anlage im Sinne von § 29 BBauG sein, weil der dort verwendete Begriff gegenüber dem landes- und bauordnungsrechtlichen Begriff einen weiteren Inhalt habe. - FG Hamburg, 20.09.2011 - 2 K 64/11
Kein gewerbesteuerrechtlich begünstigter Veräußerungsgewinn
(z. B. BFH vom 22.04.1998 IV B 66/67 m. w. N., BFH/NV 1998, 1520; siehe auch FG Düsseldorf vom 28.02.2006, 3 K 2610/01, EFG 2006, 834).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.