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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.03.1968 - IV B 66.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,2552
BVerwG, 02.03.1968 - IV B 66.67 (https://dejure.org/1968,2552)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.1968 - IV B 66.67 (https://dejure.org/1968,2552)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 1968 - IV B 66.67 (https://dejure.org/1968,2552)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bestimmung des Begriffs der baulichen Anlage i. S. des § 29 Bundesbaugesetzbuch (BBauG)

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    Zu dem Schluß, daß das Boot eine bauliche Anlage im Sinne des § 29 BBauG sei, ist das Berufungsgericht allerdings dadurch gelangt, daß es das Boot als eine bauliche Anlage im Sinne von Art. 2 BayBO, also einer bauordnungsrechtlichen und zudem landesrechtlichen Vorschrift, angesehen und unter Berufung auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 2. März 1968 - BVerwG IV B 66.67 - dem Sinne nach gemeint hat, als Folge dessen müsse das Boot auch eine bauliche Anlage im Sinne von § 29 BBauG sein, weil der dort verwendete Begriff gegenüber dem landes- und bauordnungsrechtlichen Begriff einen weiteren Inhalt habe.
  • FG Hamburg, 20.09.2011 - 2 K 64/11

    Kein gewerbesteuerrechtlich begünstigter Veräußerungsgewinn

    (z. B. BFH vom 22.04.1998 IV B 66/67 m. w. N., BFH/NV 1998, 1520; siehe auch FG Düsseldorf vom 28.02.2006, 3 K 2610/01, EFG 2006, 834).
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