Rechtsprechung
| BFH, 22.03.1983 - IV B 66/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 24.09.1970 - II B 28/70
Aussetzung der Vollziehung - Erlaßablehnende Bescheide - Umdeutung - Erlaß einer …
Auszug aus BFH, 22.03.1983 - IV B 66/82
NV: Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann nicht in einen Antrag auf einstweilige Anordnung umgedeutet werden, wenn er von einem Angehörigen eines steuerberatenden Berufes gestellt worden ist (vgl. BFH-Beschluß vom 24* .9.1970 II B 28/70).
- FG Münster, 06.07.2012 - 11 V 1706/12
Rechtsbehelfsbelehrung: Kein Hinweis auf Einspruch per E-Mail erforderlich
Eine entsprechend eindeutige Erklärung eines rechtskundigen Prozessvertreters kann auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der "rechtsschutzgewährenden Auslegung" (dazu z.B. BFH Urteile vom 19. April 2007 IV R 28/05, BStBl. II 2007, 704; vom 8. Mai 2008 VI R 12/05, BStBl. II 2009, 116, m.w.N.) nicht abweichend von ihrem tatsächlichen Inhalt umgedeutet werden (BFH Beschluss vom 4. November 2008 V B 114/08, BFH/NV 2009, 400, vgl. auch BFH Beschluss vom 22. März 1983, IV B 66/82, Juris). - FG Hamburg, 25.04.1997 - II 177/96
Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung bei einem Bescheid über die Ablehnung …
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