Rechtsprechung
| BVerwG, 04.02.1972 - IV B 66.71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Umfangs des Bestandsschutzes - Übertragung des Bestandsschutzes von einem Gebäude auf ein anderes Gebäude - Vorhandensein einer Splittersiedlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 03.06.1970 - 74 II 66
- BVerwG, 04.02.1972 - IV B 66.71
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 19.10.1966 - IV C 16.66
Begriff der Splittersiedlung; Umfang des Bestandsschutzes
Auszug aus BVerwG, 04.02.1972 - IV B 66.71
Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 16.66 - (BVerwGE 25, 161 [162 f.]) geklärt, daß der sogenannte Bestandsschutz "unmittelbar allein das Recht" begründe, das jeweilige "Vorhaben so, wie es ausgeführt ist, zu nutzen, auch wenn die neuen baurechtlichen Vorschriften nunmehr diesem Vorhaben entgegenstehen". - BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65
Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang; …
Auszug aus BVerwG, 04.02.1972 - IV B 66.71
Die Merkmale "wenn die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten ist" stehen in § 35 Abs. 3 BBauG nur beispielhaft für das Bestreben des Gesetzes, die Entwicklung unorganischer Siedlungsstrukturen und damit jede Zersiedelung des Außenbereichs zu verhindern (Beschluß vom 17. März 1969 - BVerwG IV B 43.68 - [BRS 22, 117]); für die Tatsache einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist gleichgültig, ob eine, zu mißbilligende Splittersiedlung erstmals entsteht oder erweitert wird (Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 in BVerwGE 26, 111 [BVerwG 27.01.1967 - IV C 33/65] [113]). - BVerwG, 30.04.1969 - IV C 63.68
Ersatzbauten im Widerspruch zum nunmehr geltenden Recht - Antrag auf …
Auszug aus BVerwG, 04.02.1972 - IV B 66.71
In diesem Sinne hat der beschließende Senat auch in weiteren Entscheidungen ausgesprochen, daß als vom Bestandsschutz gedeckte bauliche Veränderungen oder Erweiterungen nur solche von entsprechend untergeordnetem baulichem Umfang in Betracht kommen (Urteil vom 22. September 1967 - BVerwG IV C 109.65 - in BVerwGE 27, 341 [343] sowie Beschluß vom 30. Juni 1969 - BVerwG IV CB 18.69 - [BauR 1970, 96]) und daß sich aus dem Bestandsschutz kein Anspruch auf die Genehmigung eines Ersatzbaues herleiten läßt (vgl. Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 63.68 - [BauR 1970, 93]).
- BVerwG, 22.09.1967 - IV C 109.65
Umfang des Bestandsschutzes bei gewerblich genutzten Baulichkeiten; Begriff der …
Auszug aus BVerwG, 04.02.1972 - IV B 66.71
In diesem Sinne hat der beschließende Senat auch in weiteren Entscheidungen ausgesprochen, daß als vom Bestandsschutz gedeckte bauliche Veränderungen oder Erweiterungen nur solche von entsprechend untergeordnetem baulichem Umfang in Betracht kommen (Urteil vom 22. September 1967 - BVerwG IV C 109.65 - in BVerwGE 27, 341 [343] sowie Beschluß vom 30. Juni 1969 - BVerwG IV CB 18.69 - [BauR 1970, 96]) und daß sich aus dem Bestandsschutz kein Anspruch auf die Genehmigung eines Ersatzbaues herleiten läßt (vgl. Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 63.68 - [BauR 1970, 93]). - BGH, 05.07.1951 - III ZR 75/50
Unwirksame Zulassung der Revision
Auszug aus BVerwG, 04.02.1972 - IV B 66.71
Davon kann keine Rede sein, wenn eines der beiden Gerichte - hier das Bundesverwaltungsgericht - eine Rechtsfrage allenfalls erwogen, dann aber (ausdrücklich) "unentschieden" gelassen hat (vgl. dazu BAG, Beschluß vom 27. Juli 1967 - 2 AZR 180/67 - [AP § 72 ArbGG DivRev. Nr. 30], ferner etwa BGH, Urteil vom 5. Juli 1951 - III ZR 75/50 - in BGHZ 2, 396 [398] und BAG, Beschluß vom 3. Juni 1954 - 2 AZR 121/54 - in BAG 1, 18 [20]). - BVerwG, 30.06.1969 - IV CB 18.69
Bestandsschutz für ein neues Gebäude unter Verwendung von Bestandteilen eines als …
Auszug aus BVerwG, 04.02.1972 - IV B 66.71
In diesem Sinne hat der beschließende Senat auch in weiteren Entscheidungen ausgesprochen, daß als vom Bestandsschutz gedeckte bauliche Veränderungen oder Erweiterungen nur solche von entsprechend untergeordnetem baulichem Umfang in Betracht kommen (Urteil vom 22. September 1967 - BVerwG IV C 109.65 - in BVerwGE 27, 341 [343] sowie Beschluß vom 30. Juni 1969 - BVerwG IV CB 18.69 - [BauR 1970, 96]) und daß sich aus dem Bestandsschutz kein Anspruch auf die Genehmigung eines Ersatzbaues herleiten läßt (vgl. Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 63.68 - [BauR 1970, 93]). - BVerwG, 17.03.1969 - IV B 43.68
Regelungsgehalt des § 35 Abs. 3 BBauG
Auszug aus BVerwG, 04.02.1972 - IV B 66.71
Die Merkmale "wenn die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten ist" stehen in § 35 Abs. 3 BBauG nur beispielhaft für das Bestreben des Gesetzes, die Entwicklung unorganischer Siedlungsstrukturen und damit jede Zersiedelung des Außenbereichs zu verhindern (Beschluß vom 17. März 1969 - BVerwG IV B 43.68 - [BRS 22, 117]); für die Tatsache einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist gleichgültig, ob eine, zu mißbilligende Splittersiedlung erstmals entsteht oder erweitert wird (Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 in BVerwGE 26, 111 [BVerwG 27.01.1967 - IV C 33/65] [113]). - BAG, 03.06.1954 - 2 AZR 121/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Vorliegen einer Divergenz, Fristbeginn nach § 74 Abs. 3 …
Auszug aus BVerwG, 04.02.1972 - IV B 66.71
Davon kann keine Rede sein, wenn eines der beiden Gerichte - hier das Bundesverwaltungsgericht - eine Rechtsfrage allenfalls erwogen, dann aber (ausdrücklich) "unentschieden" gelassen hat (vgl. dazu BAG, Beschluß vom 27. Juli 1967 - 2 AZR 180/67 - [AP § 72 ArbGG DivRev. Nr. 30], ferner etwa BGH, Urteil vom 5. Juli 1951 - III ZR 75/50 - in BGHZ 2, 396 [398] und BAG, Beschluß vom 3. Juni 1954 - 2 AZR 121/54 - in BAG 1, 18 [20]). - BAG, 27.07.1967 - 2 AZR 180/67
Bundesarbeitsgericht - Entwickelte allgemeinen Grundsätze - Sondertatbestand - …
Auszug aus BVerwG, 04.02.1972 - IV B 66.71
Davon kann keine Rede sein, wenn eines der beiden Gerichte - hier das Bundesverwaltungsgericht - eine Rechtsfrage allenfalls erwogen, dann aber (ausdrücklich) "unentschieden" gelassen hat (vgl. dazu BAG, Beschluß vom 27. Juli 1967 - 2 AZR 180/67 - [AP § 72 ArbGG DivRev. Nr. 30], ferner etwa BGH, Urteil vom 5. Juli 1951 - III ZR 75/50 - in BGHZ 2, 396 [398] und BAG, Beschluß vom 3. Juni 1954 - 2 AZR 121/54 - in BAG 1, 18 [20]).
- VGH Baden-Württemberg, 15.01.2013 - 4 S 1519/12
Zum Rechtsanspruch eines Beamten auf Hinausschieben des Eintritts in den …
Das ist nicht der Fall, wenn eines der beiden Gerichte eine Rechtsfrage allenfalls erwogen, dann aber (ausdrücklich) offen gelassen hat (BVerwG, Beschluss vom 04.02.1972 - IV B 66.71 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 86). - OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 LA 3/11
Konkrete Änderung eines Bauleitplans als möglicher Gegenstand eines …
Eine die Zulassung der Berufung eröffnende Divergenz besteht hierin nicht, da die genannte Entscheidung des Senats die Frage der Klagebefugnis zwar anspricht, letztlich aber offen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 1972 - IV B 66.71 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 86). - BVerwG, 08.09.1977 - 4 B 41.77
Fehlender Charakter einer Erholungslandschaft bei Außenbereichsvorhaben
Das Berufungsurteil beruht nicht auf einer Abweichung von den von der Beschwerde angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts; es ist nicht zu erkennen, daß die dem Berufungsurteil zugrundeliegende Rechtsauffassung von der Rechtsauffassung abwiche, die den genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde liegt (so die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff der Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO , vgl. zB Beschluß vom 4. Februar 1972 - BVerwG IV B 66.71 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 86 [S. 30]).
- BVerwG, 25.02.1976 - 4 B 24.76
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Abweichung im Sinn des § 132 …
Eine Abweichung in dem bezeichneten Sinne liegt vor, wenn die dem Berufungsurteil zugrunde liegende Rechtsauffassung von der Rechtsauffassung abweicht, die der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde liegt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß des Senats vom 4. Februar 1972 - BVerwG IV B 66.71 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 86 [S. 30]). - BVerwG, 28.10.1977 - 4 B 138.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Eine solche Abweichung ist aber nur dann anzuerkennen, wenn die dem Berufungsurteil zugrundeliegende Rechtsauffassung von der Rechtsauffassung abweicht, die der zum Vergleich herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht zugrunde liegt (vgl. Beschluß vom 4. Februar 1972 - BVerwG IV B 66.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 86 [S. 30]). - BVerwG, 08.08.1972 - IV B 107.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Tatbestandsmerkmals: "... wenn die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten ist ..." ist, soweit dieses im vorliegenden Fall in Betracht kommt, durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts so weit geklärt, daß hier eine weitere Klärung im Revisionsverfahren nicht erforderlich erscheint (vgl. die Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 16.66 - [BVerwGE 25, 161 ff.], vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 - [BVerwGE 26, 111 ff. [BVerwG 27.01.1967 - IV C 33/65]] und vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 25.66 - [BVerwGE 27, 137 ff. [BVerwG 26.05.1967 - IV C 25/66]]; Beschlüsse vom 17. März 1969 - BVerwG IV B 43.68 - [BRS 22 Nr. 72], vom 18. Januar 1972 - BVerwG IV B 127.70 - und vom 4. Februar 1972 - BVerwG IV B 66.71 -). - BVerwG, 06.03.1997 - 3 B 42.97
Abweichung eines Beschlusses von einem zuvor vom BVerwG …
Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt dann vor, wenn die Vorinstanz ihrem Urteil einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der im Widerspruch zu einem vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Rechtssatz steht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. Februar 1972 - BVerwG IV B 66.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 86; Beschluß vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 B 89.87 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 263). - BVerwG, 03.09.1982 - 4 B 22.82
Anforderungen für die Erhebung einer Divergenzrüge - Geltung des …
Eine solche Abweichung liegt jedoch nur vor, wenn die dem Berufungsurteil zugrunde liegende Rechtsauffassung von der Rechtsauffassung abweicht, die der zum Vergleich herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde liegt (vgl. Beschluß vom 4. Februar 1972 - BVerwG 4 B 66.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 86 [S. 30]), und wenn die voneinander abweichenden Rechtsauffassungen die Anwendung derselben Rechtsvorschrift betreffen (vgl. Beschluß vom 23. August 1973 - BVerwG 4 B 120.73 - mit weiteren Hinweisen). - BVerwG, 28.11.1977 - 4 B 137.77
Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 …
Eine Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur vor, wenn das Berufungsurteil in seiner Rechtsauffassung von derjenigen Rechtsauffassung abweicht, die der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde liegt (vgl. Beschluß vom 4. Februar 1972 - BVerwG IV B 66.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 86 [S. 30], ferner z.B. Beschluß vom 12. Juli 1974 - BVerwG IV B 76.74 -). - BVerwG, 05.09.1977 - 4 B 22.77
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtsanspruch auf …
Überdies ergibt sich aus dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes kein Anspruch auf die Genehmigung eines Ersatzbaus, wie der beschließende Senat bereits in seinem Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 63.68 - (BauR 1970, 93) und im Beschluß vom 4. Februar 1972 - BVerwG IV B 66.71 - sowie in dem Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 61.70 - (BVerwGE 42, 8 [13]) entschieden hat. - BVerwG, 10.07.1975 - 4 B 21.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …
- BVerwG, 24.10.1977 - 4 B 129.77
Rechtsmittel
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