Rechtsprechung
| BVerwG, 24.02.1972 - IV B 68.71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für eine Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich - Vorliegen einer Beeinträchtigung der Landschaft - Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 21.10.1970 - 58 II 69
- BVerwG, 24.02.1972 - IV B 68.71
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 04.01.1968 - IV B 17.67
Auslegung des Willkürbegriffs bezüglich behördlicher Handlungen
Auszug aus BVerwG, 24.02.1972 - IV B 68.71
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht kein Grundsatz, der die Behörden verpflichtete, bei mehreren ordnungswidrigen Zuständen stets gleichzeitig gegen alle einzuschreiten (vgl. die Beschlüsse vom 19. September 1963 - BVerwG I B 39.63 - [S. 3 f.] und vom 4. Januar 1968 - BVerwG IV B 17.67 - [S. 2]). - BVerwG, 19.09.1963 - I B 39.63
Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz wegen Abkehr der Verwaltung von ihrer …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1972 - IV B 68.71
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht kein Grundsatz, der die Behörden verpflichtete, bei mehreren ordnungswidrigen Zuständen stets gleichzeitig gegen alle einzuschreiten (vgl. die Beschlüsse vom 19. September 1963 - BVerwG I B 39.63 - [S. 3 f.] und vom 4. Januar 1968 - BVerwG IV B 17.67 - [S. 2]). - BVerwG, 29.04.1968 - IV B 77.67
Zulässigkeit eines Bienenhauses im Außenbereich
Auszug aus BVerwG, 24.02.1972 - IV B 68.71
Der beschließende Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß eine Beeinträchtigung der Landschaft im Sinne des § 35 Abs. 3 BBauG vorliegt, wenn ein Vorhaben - selbst bei guter Einfügung in das Landschaftsbild - nach seiner Nutzungsweise oder Punktion der Umgebung wesensfremd ist (vgl. insbesondere den Beschluß vom 29. April 1968 - BVerwG IV B 77.67 - [DVBl. 1969, 261]).
- BVerwG, 17.05.1972 - IV B 77.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Darlegung der …
Der Rechtsbegriff einer "Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft" ist wiederum hinreichend geklärt, und zwar im Sinne der zutreffenden Darlegungen des Berufungsurteils (vgl. Beschlüsse vom 29. April 1968 - BVerwG IV B 77.67 - [Buchholz 406.11, § 35 BBauG Nr. 66], vom 30. Mai 1968 - BVerwG IV B 175.67 - [Buchholz 406.11, § 35 BBauG Nr. 67] und vom 24. Februar 1972 - BVerwG IV B 68.71 -).
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