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| BVerwG, 31.07.1957 - IV B 69.56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Hamburg, 15.02.1956 - VIIIa VGL 957/55
- BVerwG, 31.07.1957 - IV B 69.56
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.07.1957 - IV B 209.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.07.1957 - IV B 69.56
Denn die Frage, ob alle Umstände, die für einen angenommenen Ursachenverlauf Bedeutung haben, zutreffend und erschöpfend gewürdigt sind, kann - soweit es sich hierbei nicht überhaupt um eine Verfahrensfrage handelt, auf die im Hinblick auf die insofern ohne weiteres offenstehende Verfahrensrevision die Beschwerde mangels Vorliegens eines Rechtsschutzbedürfnisses ohnehin nicht gestützt werden könnte (vgl. denBeschluß des erkennenden Senats vom 11. Juli 1957 - BVerwG IV B 209.56 -) - ebenfalls allein für den Einzelfall entschieden werden, so daß auch unter diesem Gesichtspunkt eine grundsätzliche Bedeutung der Sache nicht anzunehmen ist. - BVerwG, 02.07.1956 - III C 23.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.07.1957 - IV B 69.56
Es bedarf keiner höchstrichterlichen Klärung mehr, ist vielmehr bereits entschieden, daß die wirtschaftliche Unfähigkeit, die Mittel für die Ausbildung aufzubringen, ursächlich auf die Vertreibung zurückzuführen sein muß (vgl. z.B. das Urteil des - ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten - III. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1956 [BVerwG III C 23.56]).
- BVerwG, 28.08.1961 - IV C 165.61
Ausbildungshilfe i.S.v. § 302 Lastenausgleichsgesetz (LAG)
Dabei ist auch zu prüfen, ob der ursächliche Zusammenhang durch spätere, nach der Vertreibung liegende und mit dieser in keinem Zusammenhang stehende Ereignisse, z.B. Tod eines Unterhaltsverpflichteten, unterbrochen ist (vgl. Beschluß vom 31. Juli 1957 - BVerwG IV B 69.56 -, Urteil vom 9. Dezember 1959 - BVerwG IV C 272.57 - [IFLA 60 S. 115] und Urteil vom 16. Juni 1960 - BVerwG III C 110.59 - [ZLA 60 S. 313]). - BVerwG, 22.06.1961 - IV B 8.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vertreibungsbedingter …
Der beschließende Senat hat zu der Frage, wann der ursächliche Zusammenhang noch fortbesteht oder durch ein anderes später eingetretenes Ereignis unterbrochen ist, bereits in seinemBeschluß vom 31. Juli 1957 - BVerwG IV B 69.56 - grundsätzlich ausgeführt, daß diese Entscheidung letztlich davon abhängt, wie sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Geschädigten nach allgemeiner Lebenserfahrung entwickelt hätten, wenn das andere - schädigungsunabhängige - Ereignis später nicht eingetreten wäre; denn der rechtlich erforderliche ursächliche Zusammenhang könne nur dann bejaht werden, wenn die heutige schlechte wirtschaftliche Lage auch ohne Eintritt des schädigungsunabhängigen Verhältnisses vorliegen würde. - BVerwG, 06.02.1963 - V C 78.62
Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Ursächlicher …
Nachdem der III. Senat das bereits in seinem Urteil vom 2. Juli 1956 - BVerwG III C 23.56 - (RLA 1956 S. 302; Mtbl. BAA 1956 S. 573) ausgesprochen hatte, hat sich daraus eine ständige Rechtsprechung der Lastenausgleichssenate entwickelt (vgl. Beschluß vom 27. Juli 1957 - BVerwG IV B 129.56 - [RLA 1957 S. 335]; Beschluß vom 31. Juli 1957 - BVerwG IV B 69.56 - Urteil vom 3. September 1959 - BVerwG III C 250.58 - [ZLA 1960 S. 15]; Urteil vom 29. April 1960 - BVerwG IV C 224.57 - [RLA 1960 S. 366] und Urteil vom 16. Juni 1960 - BVerwG III C 110.59 - [ZLA 1960 S. 313]).
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