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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 30.08.1977

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.06.1975 - IV B 73.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2783
BVerwG, 10.06.1975 - IV B 73.75 (https://dejure.org/1975,2783)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1975 - IV B 73.75 (https://dejure.org/1975,2783)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1975 - IV B 73.75 (https://dejure.org/1975,2783)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vorliegen von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1975 - 4 B 73.75
    Im Hinblick auf das für das Bundesverwaltungsgericht gemäß § 67 Abs. 1 VwGO geltende Vertretungserfordernis genügt eine derartige Bezugnahme des Rechtsanwalts auf einen vom Beschwerdeführer selbst unterzeichneten Schriftsatz der Begründungspflicht des § 132 Abs. 3 VwGO allenfalls dann, wenn aus ihr erkennbar wird, daß der Rechtsanwalt eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs vorgenommen hat (vgl. z.B. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - in BVerwGE 13, 90 und Beschluß vom 13. Juli 1973 - BVerwG III B 46.73 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 110).
  • BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen …

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1975 - 4 B 73.75
    Das erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zumindest die Bezeichnung der bestimmten Rechtsfrage, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten sein wird, und die Anführung derjenigen Gründe, die die Anerkennung ihrer grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen sollen (vgl. z.B. Beschluß vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62 …und Beschluß vom 12. Dezember 1972 - BVerwG IV B 122.72 - in Buchholz a.a.O. Nr. 99).
  • BVerwG, 12.12.1972 - IV B 122.72

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen …

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1975 - 4 B 73.75
    Das erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zumindest die Bezeichnung der bestimmten Rechtsfrage, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten sein wird, und die Anführung derjenigen Gründe, die die Anerkennung ihrer grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen sollen (vgl. z.B. Beschluß vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62 und Beschluß vom 12. Dezember 1972 - BVerwG IV B 122.72 - in Buchholz a.a.O. Nr. 99).
  • BVerwG, 13.07.1973 - III B 46.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Antrag auf Wiedereinsetzung …

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1975 - 4 B 73.75
    Im Hinblick auf das für das Bundesverwaltungsgericht gemäß § 67 Abs. 1 VwGO geltende Vertretungserfordernis genügt eine derartige Bezugnahme des Rechtsanwalts auf einen vom Beschwerdeführer selbst unterzeichneten Schriftsatz der Begründungspflicht des § 132 Abs. 3 VwGO allenfalls dann, wenn aus ihr erkennbar wird, daß der Rechtsanwalt eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs vorgenommen hat (vgl. z.B. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - in BVerwGE 13, 90 und Beschluß vom 13. Juli 1973 - BVerwG III B 46.73 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 110).
  • BVerwG, 26.09.1978 - 4 B 157.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    (Vgl. hierzu den Beschluß des Senats vom 10. Juni 1975 - BVerwG IV B 73.75 - mit Hinweis auf den Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - in BVerwGE 13, 90 und den Beschluß vom 13. Juli 1973 - BVerwG III B 46.73 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 110.).
  • BVerwG, 15.08.1977 - 4 B 142.77

    Vorlage eines Begründungsentwurfes ohne die Unterschrift des …

    Die Bezugnahme auf den beigefügten "Begründungsentwurf" des Klägers und dieser Begründungsentwurf selbst sind unbeachtlich, weil die Beschwerdebegründung insoweit nicht von den Prozeßbevollmächtigten durchgearbeitet und nicht durch ihre Unterschrift gedeckt ist und deshalb dem Vertretungsgebot des § 67 Abs. 1 VwGO nicht Rechnung trägt (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 10. Juni 1975 - BVerwG IV B 73.75 - mit Hinweis auf die Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - [BVerwGE 13, 90 ff.] und vom 13. Juli 1973 - BVerwG III B 46.73 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 110]; vgl. ferner Urteil vom 6. September 1965 - BVerwG VI C 57.63 - [BVerwGE 22, 38 ff.]).
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   OVG Berlin, 30.08.1977 - IV B 73.75   

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OVG Berlin, 30.08.1977 - IV B 73.75 (https://dejure.org/1977,19920)
OVG Berlin, Entscheidung vom 30.08.1977 - IV B 73.75 (https://dejure.org/1977,19920)
OVG Berlin, Entscheidung vom 30. August 1977 - IV B 73.75 (https://dejure.org/1977,19920)
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