Rechtsprechung
| BVerwG, 19.06.1970 - IV B 75.70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anbringung großflächiger Werbetafeln - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 13.02.1970 - II B 27.69
- BVerwG, 19.06.1970 - IV B 75.70
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.06.1965 - IV C 73.65
Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Einschränkungen auf dem Gebiet des …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1970 - IV B 75.70
Immerhin kann - wie der Senat wiederholt hervorgehoben hat (vgl. Beschluß vom 12. März 1970 - BVerwG IV B 145.69 - unter Hinweis auf BVerwGE 21, 251 [256])-nicht beanstandet werden, daß das Oberverwaltungsgericht bei der Beurteilung der streitigen Werbeanlage die Funktion des in Frage stehenden Baugebiets mit berücksichtigt hat. - BVerwG, 30.01.1969 - II B 72.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.06.1970 - IV B 75.70
Den Beschluß des Senats vom 9. Januar 1970 hat das Oberverwaltungsgericht nur im Zusammenhang damit erwähnt, daß er die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 18. April 1969 - OVG Berlin II B 72.68 - zurückgewiesen hat. - BVerwG, 12.03.1970 - IV B 145.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verunstaltende Wirkung einer …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1970 - IV B 75.70
Immerhin kann - wie der Senat wiederholt hervorgehoben hat (vgl. Beschluß vom 12. März 1970 - BVerwG IV B 145.69 - unter Hinweis auf BVerwGE 21, 251 [256])-nicht beanstandet werden, daß das Oberverwaltungsgericht bei der Beurteilung der streitigen Werbeanlage die Funktion des in Frage stehenden Baugebiets mit berücksichtigt hat.
- BVerwG, 03.03.1971 - IV B 93.70
Bestehen einer verunstaltenden Wirkung von Werbeanlagen - Besondere …
Im übrigen ist in der von der Klägerin angegebenen Sache OVG II B 27.69 ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin durch Beschluß vom 19. Juni 1970 - BVerwG IV B 75.70 - zurückgewiesen worden.Der Senat hat wiederholt betont, daß eine verunstaltende Wirkung von Werbeanlagen keineswegs nur bei einem besonders schutzwürdigen Straßen- oder Ortsbild vorzuliegen braucht (Beschlüsse vom 9. Januar 1970 - BVerwG IV B 99.69 - und vom 19. Juni 1970 - BVerwG IV B 75.70 -).
- BVerwG, 04.03.1971 - IV B 119.70
Revisibilität von Landesrecht - Berücksichtigung der Funktion des in Frage …
Der Senat hat demgegenüber wiederholt betont, daß bei der Beurteilung der Wirkung einer Werbeanlage die Funktion des in Frage stehenden Baugebiets durchaus berücksichtigt werden darf (vgl. z.B. Beschluß vom 19. Juni 1970 - BVerwG IV B 75.70 -).
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| OVG Berlin, 12.10.1971 - IV B 75.70 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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